DE102009026992A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Prüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit eines Aufzugs - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur Prüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit eines Aufzugs Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Prüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit eines Aufzugs, bei dem ein Fahrkorb (3) in einem Aufzugsschacht bewegbar ist. Zur Vereinfachung der Prüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Aufzugs wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass ein optischer Distanzsensor (7) zum Messen der zeitlichen Änderung eines Abstands des Fahrkorbs (3) gegenüber einem im Aufzugsschacht befindlichen festen Punkt vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Prüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit eines Aufzugs, bei dem ein Fahrkorb in einem Aufzugsschacht bewegbar ist.
  • Eine solche Vorrichtung ist beispielsweise aus der DE 10 2005 004 667 A1 bekannt. Dabei wird zur Prüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit ein Beschleunigungssensor am Fahrkorb angebracht. Die mit dem Beschleunigungssensor gemessenen Daten werden über eine Leitung an einen Computer übertragen. Zu diesem Zweck muss der Fahrkorb über eine separate Hängeleitung mit einer außerhalb des Aufzugsschachts vorgesehenen Steckdose verbunden werden. Die bekannte Vorrichtung ist aufwändig herzustellen. Abgesehen davon können unter Verwendung eines Beschleunigungssensors nicht sämtliche die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit eines Aufzugs beschreibende Parameter gemessen werden.
  • Die DE 10 2006 011 395 A1 offenbart eine Messvorrichtung für eine Treibfähigkeitsmessung an einer Aufzugsanlage. Die Messvorrichtung wird klemmend an einem Tragseil befestigt. Über eine mit einer Messeinrichtung verbundene Lastspindel kann sodann eine Kraft auf das Tragseil ausgeübt und daraus ein für die Treibfähigkeitsprüfung aussagekräftiger Parameter ermittelt werden. Die bekannte Messvorrichtung ist umständlich in der Handhabung. Die damit erfassten Werte sind nicht besonders genau.
  • Die DE 10 2006 011 093 A1 offenbart einen Seilschlupfdetektor, bei dem die Bewegung des Tragseils relativ zur Treibscheibe mittels eines Bewegungssensors erfasst wird.
  • Die DE 10 2006 036 251 A1 offenbart einen weiteren Seilschlupfdetektor. Dabei wird ein Seilschlupf relativ zur Treibscheibe mittels eines optischen Sensors erfasst.
  • Die DE 39 11 391 C2 offenbart ein Verfahren, bei dem zur Erkennung eines Seilschlupfs ein Wegstreckenaufnehmer an der Treibscheibe angebracht ist.
  • Die bekannten Messvorrichtung erfordern insgesamt eine umständliche Montage, welche meist im Bereich der Treibscheibe, der Tragseile oder am Fahrkorb erfolgt. Überdies sind die mit den herkömmlichen Messvorrichtungen ermittelten Parameter zur Prüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit eines Aufzugs nicht immer besonders genau.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, die Nachteile nach dem Stand der Technik zu beseitigen. Es sollen insbesondere ein Vorrichtung und ein Verfahren angegeben werden, mit denen einfach, schnell und kostengünstig die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit eines Aufzugs geprüft werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Patentansprüche 1, 17 und 42 gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen ergeben sich aus den Merkmalen der Ansprüche 2 bis 16 und 18 bis 41.
  • Nach Maßgabe der Erfindung wird vorgeschlagen, dass ein optischer Distanzsensor zum Messen der zeitlichen Änderung eines Abstands des Fahrkorbs gegenüber einem im Aufzugsschacht befindlichen festen Punkt vorgesehen ist. Die vorgeschlagene Vorrichtung ist einfach zu handhaben. Es ist insbesondere keine Montage an der Treibscheibe und/oder den Tragseilen erforderlich. Indem erfindungsgemäß mittels eines optischen Sensors der Abstand zum Fahrkorb gemessen wird, kann eine schnelle und effiziente Prüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit eines Aufzugs erreicht werden.
  • Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist der optische Distanzsensor einen entlang einer optischen Achse Sendelichtstrahlen emittierenden Sensor, wenigstens einen Oszillator zur Modulation der Sendelichtstrahlen und einen Empfangslichtstrahlen empfangenden Empfänger mit Mitteln zur Bestimmung der Laufzeit der vom Fahrkorb oder vom festen Punkt reflektierten Empfangslichtstrahlen auf. Mit dem vorgeschlagenen optischen Distanzsensor wird die zeitliche Änderung des Abstands des Fahrkorbs aus der Phasendifferenz zwischen Sende- und Empfangslichtstrahl bestimmt. Der Sende- und der Empfangslichtstrahl sind nicht gepulst. Die Entfernungsmessung erfolgt durch Frequenzmessung. Eine solche Frequenzmessung kann mit geringem Schaltungsaufwand bewerkstelligt werden. Es ist damit möglich, die zeitliche Änderung eines Abstands zwischen dem Fahrkorb und dem festen Punkt besonders exakt und mit hoher Auflösung zu messen.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Mittel zur Bestimmung der Laufzeit einen Phasendifferenzdetektor umfassen, welcher mit dem Empfänger über einen elektrischen Signalweg verbunden ist. In den elektrischen Signalweg kann eine elektronische Signalverzögerungseinheit eingeschaltet sein, der eine Phasendifferenz zwischen Sende- und Empfangslichtstrahlen auf einen vorgegebenen Wert eingestellt oder eingeregelt wird. Zur Bestimmung der Phasenverschiebung ist zweckmäßigerweise zwischen Sende- und Emp fangslichtstrahlen wenigstens ein Synchrongleichrichter vorgesehen. Der Sender kann durch einen vorgeschalteten Oszillator mit einer konstanten Frequenz moduliert sein, so dass der Ausgang eines Taktoszillators auf den Synchrongleichrichter geführt ist, wobei die Frequenz des Taktoszillators durch Rückkopplung des Ausgangssignals des Synchrongleichrichters einstellbar ist. In einem Phasendetektor kann die Phasendifferenz zwischen den Signalen des Oszillators und des Taktoszillators bestimmt und in der Auswerteeinheit als Maß für den Abstand ausgewertet werden. Es kann auch sein, dass zur Bestimmung der Phasenverschiebung zwischen Sende- und Empfangslichtstrahlen die Modulationsfrequenz der Sendelichtstrahlen einstellbar ist, indem auf einen dem Sender vorgeschalteten Oszillator das integrierte Ausgangssignal des Synchrongleichrichters rückgekoppelt ist, wobei die im Oszillator eingestellte Modulationsfrequenz in der Auswerteeinheit als Maß für den Abstand ausgewertet wird.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der feste Punkt ein Schachtboden des Aufzugsschachts ist. Als besonders vorteilhaft wird es allerdings angesehen, dass der optische Distanzsensor auf den Schachtboden abgestützt und am Fahrkorb ein Reflektor angebracht ist. Insbesondere das Abstützen des optischen Distanzsensors auf dem Schachtboden lässt sich besonders einfach bewerkstelligen. Umständliche Montagearbeiten sind nicht erforderlich. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass der optische Distanzsensor am Fahrkorb angebracht und auf den Schachtboden ein Reflektor abgestützt ist.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung ist eine Auswerteeinheit zur Auswertung der am Ausgang des Empfängers anstehenden Empfangssignale vorgesehen. Der Empfänger kann eine lichtemp findliche Fläche aufweisen, deren Normalvektor um einen vorgegebenen Kippwinkel zur optischen Achse geneigt ist. Damit kann vermieden werden, dass vom Empfänger Licht in den Bereich der optischen Achse reflektiert wird, was zu einer Verfälschung der Messergebnisse führen könnte. Der Kippwinkel liegt zweckmäßigerweise im Bereich von 10 bis 30°.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der optische Distanzsensor zur Auswertung der damit gemessenen Messwerte mit einem Computer verbunden ist. Zu diesem Zweck werden die Messwerte vorteilhafterweise in digitaler Form an den Computer übertragen. Zur Auswertung der Messwerte hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, einen Tiefpassfilter, vorzugsweise einen SG-FIR Tiefpassfilter, vorzusehen und die Messwerte damit zu filtern. Die Kombination des optischen Distanzsensors mit dem vorgeschlagenen Filter führt zu besonders zuverlässigen Ergebnissen.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, dass zumindest eine Kraftmesseinrichtung zur Messung eines Fahrkorbgewichts und/oder eines Gegengewichts zur Auswertung der damit gewonnenen weiteren Messwerte mit dem Computer verbunden ist. Die Kraftmesseinrichtung ermöglicht in Kombination mit dem optischen Distanzsensor die Ermittlung sämtlicher für die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Aufzugs relativen Parameter. Bei der Kraftmesseinrichtung handelt es sich vorteilhafterweise um eine Kraftmessdose, welche beispielsweise auf einem Puffer in der Schachtgrube abgestützt werden kann. Vorteilhafterweise können auch zwei Kraftmesseinrichtungen mit dem Computer verbunden sein. In diesem Fall dient die eine Kraftmesseinrichtung der Messung des Fahrkorbgewichts und die andere Kraftmesseinrichtung der Messung des Gegengewichts.
  • Bei Aufzügen mit einer Treibscheibe ist der Fahrkorb über ein Tragseil mit einem Gegengewicht verbunden. In diesem Fall ist es selbstverständlich auch möglich, mit dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen optischen Distanzsensor die zeitliche Änderung eines Abstands des Gegengewichts gegenüber einem im Aufzugsschacht befindlichen festen Punkt zu messen.
  • Nach einer weiteren besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind der optische Distanzsensor und der Computer in einem Koffer zusammengefasst. Zur Messung kann nach dieser besonders einfachen Ausgestaltung der Koffer auf den Schachtboden abgestützt und geöffnet werden. Damit kann sogleich mit dem optischen Distanzsensor eine Messung gegenüber einer Unterseite des Fahrkorbs erfolgen. Zur Vervollständigung des Messaufbaus können noch zumindest eine Kraftmesseinrichtung auf dem Puffer abgestützt und mit dem Computer verbunden werden. Diese besonders einfach ausgestaltete Vorrichtung lässt sich ohne großen Aufwand positionieren. Eine umständliche Montage von Kraft- oder Wegstreckenmesseinrichtungen ist nicht mehr erforderlich.
  • Zur weiteren Vereinfachung des vorgeschlagenen Messverfahrens kann nach weiterer Maßgabe der Erfindung auch ein Aufzug mit einem in einem Aufzugsschacht bewegbaren Fahrkorb vorgesehen sein, an dessen einer Schachtgrube zugewandten Unterseite ein Reflektor zum Reflektieren von Sendelichtstrahlen eines optischen Distanzsensors vorgesehen ist. Damit kann die Anbringung eines gesonderten Reflektors an einer Unterseite des Fahrkorbs entfallen. Selbstverständlich kann es auch sein, dass eine Unterseite des Fahrkorbs abschnittsweise so ausgebildet ist, dass sie sich zum Reflektieren von Sendelichtstrahlen eignet. Falls anstelle des Fahrkorbs das Gegenge wicht zur Messung der zeitlichen Änderung des Abstands verwendet wird, kann in ähnlicher Weise am Gegengewicht ein Reflektor angebracht sein.
  • Nach weiterer Maßgabe der Erfindung kann auch ein Aufzug vorgesehen sein, welcher die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst. D. h. in diesem Fall ist der optische Distanzsensor Bestandteil des Aufzugs. Er kann in der Schachtgrube oder auch am Fahrkorb oder am Gegengewicht angebracht sein. Am Aufzug kann eine Schnittstelle vorgesehen sein, mit der ein Computer zur Auswertung der vom optischen Distanzsensor gelieferten Messwerte verbunden werden kann. Es kann sich dabei um eine herkömmliche Schnittstelle handeln. Diese ist zweckmäßigerweise an einem Türrahmen des Aufzugs oder auch im Fahrkorb vorgesehen. Auch die Kraftmesseinrichtung kann Bestandteil des Aufzugs sein.
  • Beispielsweise kann nach Verbinden des Computers mit der Schnittstelle auch die Steuerung des Aufzugs angesteuert werden, so dass automatisiert ein vorgegebener Bewegungsablauf des Fahrkorbs durchgeführt und die dabei gewonnenen Messwerte an den Computer übertragen und dort ausgewertet werden.
  • Die nachfolgenden Verfahren können unter Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung besonders schnell, einfach und effizient durchgeführt werden.
  • Nach einer ersten erfindungsgemäßen Verfahrensvariante ist ein Verfahren zur Prüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit eines Aufzugs vorgesehen, bei dem ein in einem Aufzugsschacht bewegbarer Fahrkorb über zumindest ein über eine Treibscheibe geführtes Seil mit einem Gegengewicht verbunden ist, wobei eine Bremseinrichtung zum Abbremsen der Treib scheibe vorgesehen ist, wobei zur Prüfung einer Treibfähigkeit der Treibscheibe die folgenden Schritte durchgeführt werden:
    Aufwärtsbewegen des Fahrkorbs;
    Auslösen der Bremseinrichtung;
    Messen eines Abstands des Fahrkorbs gegenüber einem festen Messpunkt über der Zeit mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung; und
    Ermitteln der Treibfähigkeit der Treibscheibe aus den Messwerten.
  • Anstelle der Messung des Abstands des Fahrkorbs gegenüber einem festen Messpunkt kann selbstverständlich auch der Abstand des Gegengewichts gegenüber einem festen Messpunkt gemessen werden.
  • Im Sinne der vorliegenden Erfindung wird unter dem Begriff ”Bremseinrichtung” eine direkt auf die Treibscheibe wirkende Treibscheibenbremse oder auch eine indirekt auf die Treibscheibe wirkende Getriebe- oder Motorbremse verstanden. Der Begriff ”Aufzugsschacht” ist ebenfalls allgemein zu verstehen. Darunter wird im Sinne der vorliegenden Erfindung sowohl ein voll- als auch ein teilumwehrter Aufzugsschacht verstanden. Im Sinne der vorliegenden Erfindung handelt es sich bei dem ”Abstand” im Wesentlichen um eine in Bewegungsrichtung des Fahrkorbs gemessene Distanz. Unter einem ”Aufzug” wird sowohl ein Aufzug mit einem in vertikaler Richtung verfahrbaren Fahrkorb als auch ein Schrägaufzug verstanden, bei dem der Fahrkorb um zumindest 15° schräg gegenüber der Waagerechten verfahrbar ist.
  • Mit dem vorgeschlagenen Verfahren kann insbesondere die Treibfähigkeit bei Nothalt im Sinne der DIN EN 81-1 ermittelt werden. Zu diesem Zweck wird unmittelbar der Abstand des Fahrkorbs über der Zeit beim Aufwärtsbewegen des Fahrkorbs gemessen und die Bremseinrichtung ausgelöst. Die Verzögerung der Bewegung nach Auslösen der Bremseinrichtung lässt sich aus dem gemessenen Abstand durch zweifache Ableitung nach der Zeit ermitteln. Im Gegensatz zum Stand der Technik ist es hier nicht erforderlich, zur Berechnung auf Integrationskonstanten zurückzugreifen. Die Verwendung von Integrationskonstanten führt bei der Berechnung zu Ungenauigkeiten.
  • Vorteilhafterweise wird das Aufwärtsbewegen mit unbeladenem Fahrkorb durchgeführt. Das erhöht weiter die Effizienz des vorgeschlagenen Verfahrens. Selbstverständlich ist es auch möglich, den Fahrkorb beispielsweise mit Nennlast zu beladen.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung wird das Aufwärtsbewegen des Fahrkorbs mit Nenngeschwindigkeit durchgeführt. Das vereinfacht weiter das vorgeschlagene Verfahren.
  • Nach weiterer Maßgabe der Erfindung ist ein Verfahren zur Prüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit eines Aufzugs vorgesehen, bei dem ein in einem Aufzugsschacht bewegbarer und mit einer Fangvorrichtung versehener Fahrkorb über zumindest ein über eine Treibscheibe geführtes Seil mit einem Gegengewicht verbunden ist, wobei zur Prüfung der Fangvorrichtung die folgenden Schritte durchgeführt werden:
    Abwärtsbewegen des Fahrkorbs;
    Auslösen der Fangvorrichtung;
    Messen eines Abstands des Fahrkorbs gegenüber einem festen Messpunkt gegenüber der Zeit mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung; und
    Ermitteln der durch das Auslösen der Fangvorrichtung bewirkten Verzögerung Vf des Fahrkorbs aus den Messwerten.
  • Indem unmittelbar eine Abstandsänderung des Fahrkorbs gegenüber einem festen Messpunkt über der Zeit gemessen wird, kann die Verzögerung des Fahrkorbs beim Auslösen der Fangvorrichtung besonders genau ermittelt werden. Das Verfahren lässt sich überraschend einfach durchführen. Insbesondere ist es nicht erforderlich, eine Messvorrichtung an einem Seil, der Treibscheibe oder dgl., anzubringen.
  • Auch hier kann wieder anstelle der Messung des Abstands des Fahrkorbs gegenüber einem festen Messpunkt selbstverständlich auch ein Abstand des Gegengewichts gegenüber dem festen Messpunkt gemessen werden.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung wird das Abwärtsbewegen mit unbeladenem Fahrkorb durchgeführt. Das vereinfacht das erfindungsgemäße Verfahren. Zweckmäßigerweise wird die Fangvorrichtung in einer unteren Hälfte, vorzugsweise einem unteren Drittel, besonders bevorzugt in einem unteren Viertel, eines Fahrwegs des Fahrwegs ausgelöst. Wegen der damit zunehmenden Seillänge zwischen Treibscheibe und Fahrkorb wird die Fangvorrichtung in einem unteren Abschnitt des Fahrwegs besonders stark beansprucht. Für die Funktionsfähigkeit der Fahrvorrichtung ergeben sich in einem unteren Abschnitt des Fahrwegs besonders aussagekräftige Werte.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird das Abwärtsbewegen mit Nenngeschwindigkeit durchgeführt. Das vereinfacht weiter das vorgeschlagene Verfahren.
  • Die Verzögerung Vf für den mit Nennlast beladenen Fahrkorb kann nach der folgenden Formel ermittelt werden: Vf =(mFK·s .. + mFK·g)/(mFK + NL) – g (1), wobei gilt:
  • NL
    = im Fahrkorb angegebene Nennlast
    g
    = Erdbeschleunigung
    s ..
    = 2te Ableitung des gemessenen Abstands nach der Zeit und
    mFK
    = Masse des Fahrkorbs
  • Nach weiterer Maßgabe der Erfindung ist ein Verfahren zur Prüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit eines Aufzugs vorgesehen, bei dem ein in einem Aufzugsschacht bewegbarer Fahrkorb über zumindest ein über eine Treibscheibe geführtes Seil mit einem Gegengewicht verbunden ist, wobei folgende Schritte zur Bestimmung einer Kennlinie zumindest eines auf den Boden des Aufzugsschacht abgestützten Puffers durchgeführt werden:
    Abstützen einer Kraftmesseinrichtung auf dem Puffer;
    Bereitstellen einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Messung eines Abstands zwischen dem Fahrkorb oder dem Gegengewicht und einem festen Messpunkt;
    Aufsetzen des Gegengewichts auf die Kraftmesseinrichtung und Antreiben der Treibscheibe in eine den Fahrkorb anhebende Richtung, oder Aufsetzen des Fahrkorbs auf die Kraftmesseinrichtung und Antreiben der Treibscheibe in eine das Gegengewicht anhebende Richtung;
    Messen der auf die Kraftmesseinrichtung wirkenden Kraft in Abhängigkeit des Abstands; und
    Ermitteln der Kennlinie des Puffes aus der über den Abstand gemessenen Kraft.
  • Indem der Abstand des Fahrkorbs oder des Gegengewichts gegenüber einem festen Messpunkt gemessen wird, lässt sich das vorgeschlagene Verfahren überraschend einfach und schnell durchführen. Es kann insbesondere auf eine zeitaufwändige Montage von Messwertaufnehmern an Seilen, der Treibscheibe oder dgl. verzichtet werden. Abgesehen davon kann aus einer Messung der Änderung des Abstands des Fahrkorbs oder des Gegengewichts gegenüber einem festen Messpunkt die jeweilige Pufferkennlinie mit hoher Genauigkeit ermittelt werden.
  • Vorteilhafterweise wird der Fahrkorb in unbeladenem Zustand auf den jeweiligen Puffer aufgesetzt. Das vereinfacht das vorgeschlagene Verfahren. Selbstverständlich ist es auch möglich, den Fahrkorb beispielsweise mit Nennlast zu beladen und auf den Puffer aufzusetzen.
  • Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung wird mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ein Abstand gegenüber einer Unterseite des Fahrkorbs gemessen. In der Praxis hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, dass der optische Distanzsensor in einen Aufzugsschachtgrubenraum gesetzt wird, welcher durch einen Schachtboden, dessen Wände und eine gedachte Fläche begrenzt ist, die auf einer Oberseite von auf den Schachtboden abgestützten Puffern aufliegt. Der Aufzugsschachtgrubenraum ist relativ einfach begehbar. Unterhalb der gedachten Fläche, welche auf der Oberseite der Puffer aufliegt, kann die erfindungsgemäße Vorrichtung sicher untergebracht werden. Selbst bei einem Aufsetzen des Fahrkorbs oder des Gegengewichts auf den Puffern ist eine Beschädigung des optischen Distanzsensors nicht zu befürchten. Nach einer besonders einfachen Ausgestaltung wird der optische Distanzsensor auf dem Schachtboden abgestützt.
  • Selbstverständlich ist es auch möglich, mit dem optischen Distanzsensor einen Abstand gegenüber einer Oberseite einer Fahrkorbdecke zu messen. In diesem Fall muss der optische Distanzsensor allerdings im Bereich einer Schachtdecke, insbesondere im Bereich einer Treibscheibe, untergebracht werden.
  • Des Weiteren hat es sich als zweckmäßig erwiesen, auf einem zum Gegengewicht korrespondierenden ersten Puffer eine erste Kraftmesseinrichtung und auf einem zum Fahrkorb korrespondierenden zweiten Puffer eine zweite Kraftmesseinrichtung abzustützen. Das ermöglicht eine schnelle und einfache Bestimmung der relevanten Pufferkennlinien. Die Kraftmesseinrichtungen werden also ebenfalls in die Aufzugsschachtgrube eingebracht und befinden sich damit in der Nähe des optischen Distanzsensors. Das ermöglicht es vorteilhafterweise, die Messwerte des optischen Distanzsensors und/oder der Kraftmesseinrichtungen mittels eines damit verbundenen, vorzugsweise in den Schachtgrubenraum gesetzten, Computers zu erfassen und auszuwerten. Das Einrichten der die Kraftmesseinrichtungen, den optischen Distanzsensor sowie den Computer umfassenden Vorrichtung in der Aufzugsschachtgrube lässt sich schnell und einfach durchführen.
  • Neben der Bestimmung der Kennlinien der Puffer eines Aufzugs ist es zur Prüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit außerdem erforderlich, weitere Kennwerte zu ermitteln. Zu diesem Zweck können die vorerwähnten Verfahren, welche jeweils eine erste Prüfsequenz bilden können, mit weiteren Prüfungssequenzen kombiniert werden.
  • So kann in einer weiteren Prüfungssequenz die Übertreibfähigkeit eines Aufzugs gemessen werden. Dazu können die folgenden Schritte durchgeführt werden:
    Absetzen des Gegengewichts auf die erste Kraftmesseinrichtung;
    Bewegen der Treibscheibe in eine den Fahrkorb anhebende Richtung bis zum Seilschlupf;
    Messen der auf die erste Kraftmesseinrichtung wirkenden Kraft über der Zeit; und
    Ermitteln der Übertreibfähigkeit aus den gemessenen Werten.
  • Die vorgeschlagene weitere Prüfungssequenz kann einfach und schnell mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung durchgeführt werden. Die Übertreibfähigkeit T' kann dabei nach der folgenden Formel ermittelt werden:
    Figure 00140001
    Allgemein gilt:
  • mGG
    = Masse des Gegengewichts
    Fm', Fm''
    = gemessene Kraft beim Seilschlupf
    mFK
    = Masse des Fahrkorbs
    A
    = gemessener Abstand von der Schachtgrube zum Boden des Fahrkorbs
    FH
    = gemessene Förderhöhe
    AH
    = errechnete Höhe des Antriebs nach Eingabe der Etagenposition des Antriebs
    V
    = Aufhängungsverhältnis, 1:1 oder 2:1
    n
    = Seilanzahl
    sg
    = spezifisches Seilgewicht in Kg/m
    g
    = Erdbeschleunigung
    mA
    = (FH – A)·sg·n
    mB
    = (FH – AH)·sg·n
    mC
    = (FH – AH)·sg·n
    mD
    = A·sg·n
    • (Massen der Seilabschnitte A, B, C, D)
  • Ferner kann das erfindungsgemäße Verfahren mit einer weiteren Prüfungssequenz kombiniert werden. Dabei können zur Messung einer Mindesttreibfähigkeit des Aufzugs die folgenden Schritte durchgeführt werden:
    Absetzten des Fahrkorbs auf die zweite Kraftmesseinrichtung;
    Bewegen der Treibscheibe in eine das Gegengewicht anhebende Richtung bis zum Seilschlupf;
    Messen der auf die zweite Kraftmesseinrichtung wirkenden Kraft über der Zeit; und
    Ermitteln der Mindesttreibfähigkeit aus den gemessenen Werten.
  • Auch die vorgeschlagene weitere Prüfungssequenz kann einfach und schnell mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung durchgeführt werden. Dabei kann die Mindesttreibfähigkeit T'' nach der folgenden Formel ermittelt werden:
    Figure 00160001
  • Es gelten die zur Formel (2) beschriebenen Definitionen. Die Formeln (2) und (3) gelten entweder für ein Aufhängungsverhältnis V von 1:1 oder 2:1. Für abweichende Aufhängungsverhältnisse sind diese Formeln entsprechend anzupassen. Die vorgenannten weiteren Prüfungssequenzen können vorteilhafterweise mit unbeladenem Fahrkorb durchgeführt werden. Das vereinfacht und beschleunigt weiter das vorgeschlagene Verfahren.
  • Nach weiterer Maßgabe der Erfindung ist ein Verfahren zum Prüfen der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit eines mittels einer hydraulischen Einrichtung angetriebenen Aufzugs vorgesehen, wobei der Fahrkorb bei einem vorgegebenen Haltepunkt angehalten und eine zeitliche Änderung des Abstands zwischen einem festen Punkt, vorzugsweise einem Schachtboden, und dem Fahrkorb mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung gemessen wird. Dabei kann insbesondere der Abstand zwischen einer Unterseite des Fahrkorbs und der Schachtgrube gemessen werden. Durch die vorgeschlagene Messung der Änderung des Abstands kann eine Aussage über die Dichtigkeit innerhalb der hydraulischen Einrichtung gemacht werden. Bei einer schnellen zeitlichen Änderung des Abstands ist von einem hohen Verschleiß von in der hydraulischen Einrichtung vorgesehenen Dichtungselementen auszugehen.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine erste perspektivische Teilansicht eines Aufzugs mit einer Messeinrichtung,
  • 2 den gemessenen Abstand über der Zeit und die Ableitung der gemessenen Kurve,
  • 3 eine zweite perspektivische Teilansicht des Aufzugs sowie der Messeinrichtung,
  • 4 eine dritte perspektivische Teilansicht des Aufzugs und der Messeinrichtung,
  • 5 den gemessenen vertikalen Abstand über der Zeit und die Ableitung der gemessenen Kurve,
  • 6 den gemessenen Abstand über der Kraft und
  • 7 eine schematische Ansicht einer Seilanordnung.
  • 1 zeigt schematisch und in perspektivischer Teilansicht eine erfindungsgemäße Messeinrichtung zur Prüfung der Treibfähigkeit eines Aufzugs. In 1 sind über eine Treibscheibe 1 mehrere Seile 2 geführt. Die einen Enden der Seile 2 sind an einem Fahrkorb 3, die anderen Enden an einem Gegengewicht 4 angebracht. Mit dem Bezugszeichen 5 ist eine Antriebs- und Bremseinrichtung zum Antreiben und Abbremsen der Treibscheibe 1 bezeichnet. Auf einem Schachtboden 6 eines (hier nicht näher gezeigten) Aufzugsschachts befindet sich ein optischer Distanzsensor 7. Ein davon emittierter Sendelichtstrahl 8 zur Messung eines Abstands wird beispielsweise mittels eines Reflektors an einer Unterseite des Fahrkorbs 3 reflektiert und als Empfangslichtstrahl von einem Empfänger des optischen Distanzsensors 7 empfangen. Der optische Distanzsensor 7 ist mit einem Computer 9 zur Aufzeichnung der damit gemessenen Abstandswerte über der Zeit verbunden. Mit dem Bezugszeichen 10 ist ein erster Puffer zum Dämpfen einer Abwärtsbewegung des Gegengewichts 4 bezeichnet. Ein zweiter Puffer 11 dient der Dämpfung der Abwärtsbewegung des Fahrkorbs 3. Der erste 10 und der zweite Puffer 11 sind auf dem Schachtboden 6 des Aufzugsschachts abgestützt. Auf dem ersten Puffer 10 ist eine erste Kraftmesseinrichtung 12 und auf dem zweiten Puffer 11 eine zweite Kraftmesseinrichtung 13 angeordnet. Bei den Kraftmesseinrichtungen 12, 13 kann es sich um herkömmliche Kraftmessdosen handeln. Die Kraftmesseinrichtungen 12, 13 sind mit dem Computer 9 verbunden. Der Computer 9 sowie der optische Distanzsensor 7 sind in einem Aufzugsschachtraum angeordnet, welcher sich zwischen dem Schachtboden 6 und einer gedachten Fläche befindet, welche etwa parallel zum Schachtboden 6 verläuft und gleichzeitig auf einer Oberseite des ersten 10 und des zweiten Puffes 11 aufliegt.
  • 2 zeigt beispielhaft eine mit dem Computer 9 aufgenommene Messung des Abstands zwischen dem optischen Distanzsensor 7 und dem Fahrkorb 3 über der Zeit sowie deren erste Ableitung –V nach der Zeit. Aus der Steigung der ersten Ableitung des Grafen in einem Zeitintervall t1 bis t2 nach dem Auslösen der Bremseinrichtung 5 kann die Verzögerung a ermittelt werden. Bei gegebener Gewichtskraft auf der Gegengewichtsseite, d. h. der Gewichtskraft des Gegengewichts 4 sowie des auf der Gegengewichtsseite vorhandenen anteiligen Seilgewichts, sowie der Gewichtskraft auf der Fahrkorbseite, d. h. der Gewichtskraft des Fahrkorbs 3 sowie der anteiligen Gewichtskraft des Seils 2 auf der Fahrkorbseite, kann nach der Formel
    Figure 00190001
    die Treibfähigkeit T gemäß DIN EN 81-1 bei Nothalt ermittelt werden. Dabei gilt:
  • s ..
    = ermittelte Verzögerung zum Zeitpunkt t
    A
    = gemessener Abstand von der Schachtgrube zum Boden des Fahrkorbs
    FH
    = gemessene Förderhöhe
    AH
    = errechnete Höhe des Antriebs nach Eingabe der Etagenposition des Abtriebs
    mFK
    = Masse des Fahrkorbs
    mGG
    = Masse des Gegengewichts
    V
    = Aufhängungsverhältnis, 1:1 oder 1:2
    n
    = Seilanzahl
    sg
    = spezifisches Seilgewicht in Kg/m
    g
    = Erdbeschleunigung
    mA
    = (FH – A)·sg·n
    mB
    = (FH – AH)·sg·n
    mC
    = (FH – AH)·sg·n
    mD
    = A·sg·n
  • 3 zeigt eine teilweise perspektivische Ansicht des Aufzugs bei einer Messung der Übertreibfähigkeit unter Verwendung der Messeinrichtung. Dazu wird das Gegengewicht 4 über die erste Kraftmesseinrichtung 12 auf den ersten Puffer 10 abgestützt. Es wird mittels der ersten Kraftmesseinrichtung 12 die auf den ersten Puffer 10 wirkende Kraft über der Zeit gemessen. Gleichzeitig kann mit dem optischen Distanzsensor 7 der Abstand des Fahrkorbs 3 über der Kraft gemessen werden. Im Laufe der Messung wird die Treibscheibe 1 in eine den Fahrkorb 3 anhebende Richtung bis zum Seilschlupf gedreht. Aus der mit der ersten Kraftmesseinrichtung 12 gemessenen Kraft zum Zeitpunkt des Seilschlupfs kann die sogenannte Übertreibfähigkeit T2'/T1' nach Formel (2) ermittelt werden.
  • Sowohl beim Aufsetzen des Gegengewichts 4 auf den ersten Puffer 10 als auch beim Bewegen der Treibscheibe 1 in eine den Fahrkorb 3 anhebende Richtung ändert sich der Abstand des Fahrkorbs 3 gegenüber dem optischen Distanzsensor 7. Aus der aufgenommenen Änderung des Abstands des Fahrkorbs 3 über der gemessenen Kraft kann die Kennlinie des ersten Puffers 10 ermittelt werden.
  • 4 zeigt eine dritte perspektivische Teilansicht des Aufzugs und der Messeinrichtung. Hier ist der Fahrkorb 3 mit der Unterseite des Fahrkorbbodens auf die auf dem zweiten Puffer 11 aufgenommene zweite Kraftmesseinrichtung 13 aufgesetzt. Mit der zweiten Kraftmesseinrichtung 13 (hier nicht sichtbar) wird die auf den zweiten Puffer 11 ausgeübte Kraft gemessen.
  • Ferner wird mit dem optischen Distanzsensor 7 der Abstand zur Unterseite des Fahrkorbbodens gemessen. Während der Messung wird die Treibscheibe 1 in eine das Gegengewicht 4 anhebende Richtung bis zum Seilschlupf bewegt.
  • Aus der zum Zeitpunkt des Seilschlupfs mit der zweiten Kraftmesseinrichtung 13 gemessenen Kraft kann die Mindesttreibfähigkeit T2''/T1'' nach Formel (3) ermittelt werden.
  • Ferner kann aus der gemessenen Änderung des Abstands des Fahrkorbs 3 über der Kraft die Kennlinie des zweiten Puffers 11 ermittelt werden.
  • 5 zeigt beispielhaft eine mit dem Computer 9 aufgenommene Messung des Abstands zwischen dem optischen Distanzsensor 7 und dem Fahrkorb 3 über der Zeit sowie deren erste Ableitung –V nach der Zeit. Aus der Steigung der ersten Ableitung des Grafs in einem Zeitintervall t1 bis t2 nach dem Auslösen der Fangvorrichtung kann die Verzögerung s .. des Fahrkorbs 3 ermittelt werden. Bei gegebener Gewichtskraft auf der Fahrkorbseite, d. h. der Gewichtskraft des Fahrkorbs 3 und gegebener Nennlast kann nach der Formel (1) die Verzögerung Vf für den mit Nennlast beladenen Fahrkorb 3 im freien Fall als Kennwert ermittelt werden.
  • 6 zeigt beispielhaft ein mit dem Computer 9 aufgenommene Pufferkennlinie. Eine Messung des Abstands einer Unterseite des Fahrkorbs 3 gegenüber dem Schachtboden 6 ermöglicht insbesondere auch eine Berücksichtigung der Seilgewichte.
  • 7 zeigt schematisch eine Seilanordnung. Die Seilgewichte können nach der Formel (4) für 1:1 oder 1:2 gehängte Aufzüge berücksichtigt werden. Dabei können alle Abstände vom optischen Distanzsensor (7) automatisch erfasst werden.
  • Zur automatischen Berücksichtigung der Seilgewichte mA, mB, mC, mD ist es lediglich noch erforderlich, das spezifische Seilgewicht einzugeben. Das spezifische Seilgewicht kann aus einer Tabelle entnommen werden, indem dieses gegenüber einem Seildurchmesser verzeichnet ist.
  • Insbesondere bei einer Verwendung eines optischen Distanzsensors 7, welcher die zeitliche Änderung eines Abstands zwischen der Schachtgrube und einer Unterseite des Fahrkorbs 3 aus einer Phasenverschiebung zwischen einem Sende- 8 und einem Empfangslichtstrahl ermittelt, kann besonders schnell, effizient und einfach eine Prüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit eines Aufzugs durchgeführt werden. Die Effizienz des vorgeschlagenen Verfahrens kann weiter gesteigert werden, wenn der optische Distanzsensor 7 mit Kraftmesseinrichtungen 12, 13 kombiniert wird.
  • Die jeweils relevanten Seilgewichte können mit der Wegmessung automatisch ermittelt werden. Lediglich die Seilanzahl und der Seildurchmesser müssen manuell eingegeben werden.
  • Der Halblastausgleich kann automatisch ermittelt werden, indem das Gegengewicht 4 bei geöffneter Bremse auf den Puffer 10 mit der Kraftmesseinrichtung 12 abgesenkt wird. Die Kraftmesseinrichtung 12 misst dann:
    Figure 00220001
  • Bei Halblastausgleich muss der gemessene Wert 50% der angegebenen Nennlast sein. Der Lastausgleich in Prozent: La = (Fm/(NL·g))·100 (7), wobei gilt:
  • Fp
    = gemessene Kraft am Puffer des Gegengewichts
    Fm
    = ermittelte Kraft auf dem Puffer ohne Seilgewichte
    mFK
    = Masse des Fahrkorbs
    mGG
    = Masse des Gegengewichts
    La
    = Lastausgleich in Prozent
    NL
    = im Fahrkorb angegebene Nennlast
    V
    = Aufhängungsverhältnis, 1:1 oder 1:2
    g
    = Erdbeschleunigung
    mA
    = (FH – A)·sg·n
    mB
    = (FH – AH)·sg·n
    mC
    = (FH – AH)·sg·n
    mD
    = A·sg·n
  • Das Fahrkorbgewicht kann nach den folgenden Methoden automatisch ermittelt werden:
  • Methode 1:
  • Der Fahrkorb 3 wird auf den Puffer 11 gefahren, so dass eine Verzögerung > 1g erreicht wird.
    Figure 00230001
    , wobei gilt:
  • g
    = Erdbeschleunigung
    Fm1
    = gemessene Kraft zum Zeitpunkt t1
    s ..
    = Verzögerung zum Zeitpunkt t1
    mFK
    = Masse des Fahrkorbs
  • Methode 2:
  • Das Gegengewicht 4 wird in der Nähe des Puffers 10 gefahren, beispielsweise wird der Fahrkorb 3 in die oberste Haltestelle gefahren. Die Bremse des Antriebs wird nun geöffnet. Das Gegengewicht 4 wird von der Kraftmesseinrichtung 12, welche auf dem Puffer 10 liegt, abgebremst. Es entsteht eine Verzögerung a1 zum Zeitpunkt t1. Zudem wird bei t1 die an der Kraftmesseinrichtung 10 anstehende erste Kraft Fm1 gemessen. Bei einer Verzögerung von a1 < 1g gilt (hier zur Einfachheit mit vernachlässigten Seilgewichten und 1:1 Aufhängung)
    Figure 00240001
  • Wenn der Fahrkorb 3 still steht und das Gegengewicht 4 auf der Kraftmesseinrichtung 12 am Puffer 10 aufliegt, kann die zweite Kraft Fm2 gemessen werden und es gilt:
    Figure 00240002
  • Durch Einsetzen ergibt sich:
    Figure 00250001
    , wobei
  • mGG
    = Masse des Gegengewichts
    mFK
    = Masse des Fahrkorbs
    Fm1
    = gemessene erste Kraft an der Kraftmesseinrichtung zum Zeitpunkt t1
    Fm2
    = gemessene zweite Kraft an der Kraftmesseinrichtung
    g
    = Erdbeschleunigung
    a1
    = Verzögerung zum Zeitpunkt t1
  • Die Verzögerung a1 kann wieder durch die zweite Ableitung des gemessenen Abstands nach der Zeit ermittelt werden.
  • Die beiden Methoden eigen sich selbstverständlich auch zur Ermittlung des Gegengewicht. Die ermittelten Werte wie Gegengewicht, Fahrkorbgewicht, anteilige Seilgewichte, Geschwindigkeit und Förderhöhe werden automatisch für die Berechnung der dynamischen Treibfähigkeit, der Treibfähigkeit beim Beladen des Fahrkorbs 3, der Übertreibfähigkeit und der Pufferkennlinie bereitgestellt. Der Sachverständige muss nicht mehr im Prüfbuch die Daten suchen.
  • 1
    Treibscheibe
    2
    Seil
    3
    Fahrkorb
    4
    Gegengewicht
    5
    Antriebs- und Bremseinrichtung
    6
    Schachtboden
    7
    Optischer Distanzsensor
    8
    Sendelichtstrahl
    9
    Computer
    10
    erster Puffer
    11
    zweiter Puffer
    12
    erste Kraftmesseinrichtung
    13
    zweite Kraftmesseinrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • - DE 3911391 C2 [0006]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - DIN EN 81-1 [0026]
    • - DIN EN 81-1 [0057]

Claims (42)

  1. Vorrichtung zur Prüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit eines Aufzugs, bei dem ein Fahrkorb (3) in einem Aufzugsschacht bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein optischer Distanzsensor (7) zum Messen der zeitlichen Änderung eines Abstands des Fahrkorbs (3) gegenüber einem im Aufzugsschacht befindlichen festen Punkt vorgesehen ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der optische Distanzsensor (7) einen entlang einer optischen Achse Sendelichtstrahlen (8) emittierenden Sender, wenigstens einen Oszillator zur Modulation der Sendelichtstrahlen (8) und einen Empfangslichtstrahlen empfangenen Empfänger mit Mitteln zur Bestimmung der Laufzeit der vom Fahrkorb (3) oder vom festen Punkt reflektierten Empfangslichtstrahlen aufweist.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Mittel zur Bestimmung der Laufzeit einen Phasendifferenzdetektor umfassen, welcher mit dem Empfänger über einen elektrischen Signalweg verbunden ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei in den elektrischen Signalweg eine elektronische Signalverzögerungseinheit eingeschaltet ist, mit der eine Phasendifferenz zwischen Sende- (8) und Empfangslichtstrahlen auf einen vorgegebenen Wert eingestellt wird.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei zur Bestimmung der Phasenverschiebung zwischen Sende- (8) und Empfangslichtstrahlen ein Synchrongleichrichter vorgesehen ist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der feste Punkt ein Schachtboden (6) des Aufzugsschachts ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der optische Distanzsensor (7) auf den Schachtboden (6) abgestützt und am Fahrkorb (3) ein Reflektor angebracht ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der optische Distanzsensor (7) am Fahrkorb (3) angebracht und auf dem Schachtboden (6) ein Reflektor abgestützt ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei eine Auswerteeinheit zur Auswertung der am Ausgang des Empfängers anstehenden Empfangssignale vorgesehen ist, und wobei der Empfänger eine lichtempfindliche Fläche aufweist, deren Normalvektor um einen vorgegebenen Kippwinkel zur optischen Achse geneigt ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Kippwinkel im Bereich von 10 bis 30° liegt.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der optische Distanzsensor (7) zur Auswertung der damit gemessenen Messwerte mit einem Computer (9) verbunden ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei zur Auswertung der Messwerte ein Tiefpassfilter, vorzugsweise ein SG-FIR Tiefpassfilter, vorgesehen ist.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei zumindest eine Kraftmesseinrichtung (12, 13) zur Messung eines Fahrkorbgewichts und/oder eines Gegengewichts (4) zur Auswertung der damit gewonnen weiteren Messwerte mit dem Computer (9) verbunden ist.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der optische Distanzsensor (7) und der Computer (9) in einem Koffer zusammengefasst sind.
  15. Aufzug mit einem in einem Aufzugsschacht bewegbaren Fahrkorb (3), an dessen einer Schachtgrube zugewandten Unterseite ein Reflektor zum Reflektieren von Sendelichtstrahlen (8) eines optischen Distanzsensors (7) vorgesehen ist.
  16. Aufzug, umfassend eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13.
  17. Verfahren zur Prüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit eines Aufzugs, bei dem ein in einem Aufzugsschacht bewegbarer Fahrkorb (3) über zumindest ein über eine Treibscheibe (1) geführtes Seil (2) mit einem Gegengewicht (4) verbunden ist, wobei eine Bremseinrichtung (5) zum Abbremsen der Treibscheibe (1) vorgesehen ist, wobei zur Prüfung einer Treibfähigkeit der Treibscheibe (1) die folgenden Schritte durchgeführt werden: Aufwärtsbewegen des Fahrkorbs (3); Auslösen der Bremseinrichtung (5); Messen eines Abstands des Fahrkorbs (3) gegenüber einem festen Messpunkt über der Zeit mit einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14; und Ermitteln der Treibfähigkeit der Treibscheibe (1) aus Messwerten.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, wobei das Aufwärtsbewegen mit unbeladenem Fahrkorb (3) durchgeführt wird.
  19. Verfahren nach Anspruch 17 oder 18, wobei das Aufwärtsbewegen des Fahrkorbs (3) mit Nenngeschwindigkeit durchgeführt wird.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 19, wobei die Treibfähigkeit T nach der folgenden Formel ermittelt wird:
    Figure 00300001
    wobei gilt: s .. = a(t) = ermittelte Verzögerung zum Zeitpunkt t A = gemessener Abstand von der Schachtgrube zum Boden des Fahrkorbs FH = gemessene Förderhöhe AH = errechnete Höhe des Antriebs nach Eingabe der Etagenposition des Abtriebs mFK = Masse des Fahrkorbs mGG = Masse des Gegengewichts V = Aufhängungsverhältnis, 1:1 oder 2:1 n = Seilanzahl sg = spezifisches Seilgewicht in Kg/m g = Beschleunigung mA = (FH – A)·sg·n mB = (FH – AH)·sg·n mC = (FH – AH)·sg·n mD = A·sg·n
  21. Verfahren zur Prüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit eines Aufzugs, bei dem ein in einem Aufzugsschacht bewegbarer und mit einer Fangvorrichtung versehener Fahrkorb (3) über zumindest ein über eine Treibscheibe (1) geführtes Seil (2) mit einem Gegengewicht (4) verbunden ist, wobei zur Prüfung der Fangvorrichtung die folgenden Schritte durchgeführt werden: Abwärtsbewegen des Fahrkorbs (3); Auslösen der Fangvorrichtung; Messen eines Abstands des Fahrkorbs (3) gegenüber einem festen Messpunkt über der Zeit mit der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14; und Ermitteln der durch das Auslösen der Fangvorrichtung bewirkten Verzögerung Vf des Fahrkorbs (3) aus den Messwerten.
  22. Verfahren nach Anspruch 21, wobei das Abwärtsbewegen mit unbeladenem des Fahrkorb (3) durchgeführt wird.
  23. Verfahren nach Anspruch 21 oder 22, wobei das Abwärtsbewegen mit Nenngeschwindigkeit durchgeführt wird
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 23, wobei die Verzögerung Vf nach der folgenden Formel ermittelt wird: Vf = (mFK·s .. + mFK·g)/(mFK + NL) – g, wobei gilt: NL = im Fahrkorb angegebene Nennlast g = Erdbeschleunigung s .. = 2te Ableitung des gemessenen Abstands nach der Zeit und mFK = Masse des Fahrkorbs
  25. Verfahren zur Prüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit eines Aufzugs, bei dem ein in einem Aufzugsschacht bewegbarer Fahrkorb (3) über zumindest ein über eine Treibscheibe (1) geführtes Seil (2) mit einem Gegengewicht (4) verbunden ist, wobei zur Bestimmung einer Kennlinie zumindest eines auf dem Schachtboden (6) des Aufzugsschachts abgestützten Puffers (10, 11) die folgenden Schritte durchgeführt werden: Abstützen einer Kraftmesseinrichtung (12, 13) auf dem Puffer (10, 11); Bereitstellen einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14 zur Messung eines Abstands zwischen dem Fahrkorb (3) oder dem Gegengewicht (4) und einem festen Messpunkt; Aufsetzen des Gegengewichts (4) auf die Kraftmesseinrichtung (12, 13) und Antreiben der Treibscheibe (1) in eine den Fahrkorb (3) anhebende Richtung, oder Aufsetzen des Fahrkorbs (3) die Kraftmesseinrichtung (12, 13) und Antreiben der Treibscheibe (1) in eine das Gegengewicht (4) anhebende Richtung; Messen der auf die Kraftmesseinrichtung (12, 13) wirkenden Kraft in Abhängigkeit des Abstands; und Ermitteln der Kennlinie des Puffers (10, 11) aus der über dem Abstand gemessenen Kraft.
  26. Verfahren nach Anspruch 25, wobei der Fahrkorb (3) in unbeladenem Zustand auf den jeweiligen Puffer (10, 11) aufgesetzt wird.
  27. Verfahren nach Anspruch 25 oder 26, wobei der Fahrkorb (3) unbeladen ist.
  28. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 27, wobei der optische Distanzsensor (7) den festen Messpunkt bildet.
  29. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 27, wobei mit dem optischen Distanzsensor (7) ein Abstand gegenüber einer Unterseite des Fahrkorbs (3) gemessen wird.
  30. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 29, wobei der optische Distanzsensor (7) in einen Aufzugsschachtgrubenraum gesetzt wird, welcher durch einen Schachtboden (6), dessen Wände und eine gedachte Fläche begrenzt ist, welche auf einer Oberseite von auf dem Schachtboden (6) abgestützten Puffen (10, 11) aufliegt.
  31. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 30, wobei der optische Distanzsensor (7) auf dem Schachtboden (6) des Aufzugsschachts abgestützt wird.
  32. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 31, wobei mit dem optischen Distanzsensor (7) ein Abstand gegenüber einer Oberseite einer Fahrkorbdecke gemessen wird.
  33. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 32, wobei der optische Distanzsensor (7) im Bereich der Treibscheibe (1) angeordnet wird.
  34. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 33, wobei auf zumindest einem zum Gegengewicht (4) korrespondierenden ersten Puffer (10) eine erste Kraftmesseinrichtung (12) und auf zumindest einem zum Fahrkorb (3) korrespondierenden zweiten Puffer (11) eine zweite Kraftmesseinrichtung (13) abgestützt wird.
  35. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 34, wobei die Messwerte des optischen Distanzsensors (7) und/oder der Kraftmesseinrichtungen (12, 13) mittels eines damit verbundenen, vorzugsweise in den Aufzugsschachtgrubenraum gesetzten, Computers (9) erfasst und ausgewertet werden.
  36. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 35, wobei zur Messung einer Übertreibfähigkeit des Aufzugs die folgenden Schritte durchgeführt werden: Absetzten des Gegengewichts (4) auf der ersten Kraftmesseinrichtung (12); Bewegen der Treibscheibe (1) in eine den Fahrkorb (3) anhebende Richtung bis zum Seilschlupf; Messen der auf die erste Kraftmesseinrichtung (12) wirkenden Kraft über der Zeit; und Ermitteln der Übertreibfähigkeit aus den gemessenen Werten.
  37. Verfahren nach Anspruch 36, wobei die Übertreibfähigkeit T' nach der folgenden Formel ermittelt wird:
    Figure 00350001
    , wobei gilt: mGG = Masse des Gegengewichts Fm' = gemessene Kraft beim Seilschlupf mFK = Masse des Fahrkorbs A = gemessener Abstand von der Schachtgrube zum Boden des Fahrkorbs FH = gemessene Förderhöhe AH = errechnete Höhe des Antriebs nach Eingabe der Etagenposition des Antriebs V = Aufhängungsverhältnis, 1:1 oder 2:1 n = Seilanzahl sg = spezifisches Seilgewicht in Kg/m g = Erdbeschleunigung mA = (FH – A)·sg·n mB = (FH – AH)·sg·n mC = (FH – AH)·sg·n mD = A·sg·n
  38. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 37, wobei zur Messung einer Mindesttreibfähigkeit des Aufzugs die folgenden Schritte durchgeführt werden: Absetzten des Fahrkorbs (3) auf die zweite Kraftmesseinrichtung (13); Bewegen der Treibscheibe (1) in eine das Gegengewicht (4) anhebende Richtung bis zum Seilschlupf; Messen der auf die zweite Kraftmesseinrichtung (13) wirkenden Kraft über der Zeit; und Ermitteln der Mindesttreibfähigkeit aus den gemessenen Werten.
  39. Verfahren nach Anspruch 38, wobei die Mindesttreibfähigkeit T'' nach der folgenden Formel ermittelt wird:
    Figure 00360001
    , wobei gilt: mGG = Masse des Gegengewichts Fm'' = gemessene Kraft beim Seilschlupf mFK = Masse des Fahrkorbs A = gemessener Abstand von der Schachtgrube zum Boden des Fahrkorbs FH = gemessene Förderhöhe AH = errechnete Höhe des Antriebs nach Eingabe der Etagenposition des Antriebs V = Aufhängungsverhältnis, 1:1 oder 2:1 n = Seilanzahl sg = spezifisches Seilgewicht in Kg/m g = Erdbeschleunigung mA = (FH – A)·sg·n mB = (FH – AH)·sg·n mC = (FH – AH)·sg·n mD = A·sg·n
  40. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 39, wobei ein Gewicht des Fahrkorbs nach der folgenden Formel ermittelt wird:
    Figure 00370001
    , wobei gilt: g = Erdbeschleunigung Fm1 = gemessene Kraft zum Zeitpunkt t1 s .. = Verzögerung zum Zeitpunkt t1 mFK = Masse des Fahrkorbs
  41. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 39, wobei ein Gewicht des Fahrkorbs nach der folgenden Formel ermittelt wird:
    Figure 00370002
    , wobei mFK = Masse des Fahrkorbs Fm1 = gemessene erste Kraft an der Kraftmesseinrichtung zum Zeitpunkt t1 Fm2 = gemessene zweite Kraft an der Kraftmesseinrichtung g = Erdbeschleunigung a1 = Verzögerung zum Zeitpunkt t1
  42. Verfahren zum Prüfen der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit eines mittels einer hydraulischen Einrichtung angetriebenen Aufzugs, wobei der Fahrkorb (3) bei einem vorgegebenen Haltepunkt angehalten und eine zeitliche Änderung des Abstands zwischen einem festen Punkt, vorzugsweise einem Schachtboden (6), und dem Fahrkorb (3) mit einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14 gemessen wird.
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