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Der Übergang auf die weiterführende Schule

Grundschule und weiterführende Schulen

Fast alle Kinder gehen vier Jahre lang gemeinsam in die Grundschule. Dort erwerben sie Kenntnisse und Fähigkeiten in Deutsch, Mathematik, Englisch und im Sachunterricht (Zeit und Wandel, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Raum, Natur und Technik), aber auch in Musik, Kunst, Sport und Religion.

Ab Klasse 5 gehen alle Kinder auf eine weiterführende Schule. Die folgenden Formen von weiterführenden Schulen gibt es zurzeit in Niedersachsen:

Die Hauptschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende Allgemeinbildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten ausrichtet, sowie eine individuelle Berufsorientierung und ermöglicht eine individuelle Schwerpunktbildung in der beruflichen Bildung. Sie stärkt Grundfertigkeiten, Arbeitshaltungen, elementare Kulturtechniken und selbstständiges Lernen. Im Unterricht wird ein besonderer Schwerpunkt auf handlungsbezogene Formen des Lernens gelegt.

Die Realschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine erweiterte Allgemeinbildung und eine allgemeine Berufsorientierung. Sie führt die Schülerinnen und Schüler zu einer Zusammenschau komplexer Handlungszusammenhänge und befähigt sie, zunehmend Lernprozesse selbstständig zu vollziehen. Die Realschule ermöglicht ihren Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung in einem der Schwerpunkte (Profile) Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik oder Gesundheit und Soziales. 

Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbstständiges Lernen und wissenschaftsbezogenes Arbeiten. Den Schülerinnen und Schülern wird durch entsprechende Angebote eine individuelle Schwerpunktbildung sowohl im Sekundarbereich I als auch in der gymnasialen Oberstufe ermöglicht.

Die Oberschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung. Die Oberschule stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und fördert soziales Lernen. Sie bietet im 9. und 10. Schuljahrgang

  • einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung,
  • die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales,
  • im gymnasialen Angebot eine Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe

an.

Die Gesamtschulen vermitteln ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte Allgemeinbildung. Sie stärken Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und auch wissenschaftsbezogenes Arbeiten und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung.

Die Gesamtschulen vermitteln bei unterschiedlichen Lernvoraussetzungen gemeinsame Lernerfahrungen und fördern soziales Lernen durch gemeinsamen Unterricht.

Abschlüsse

In Niedersachsen können an jeder der weiterführenden allgemein bildenden Schulformen folgende Abschlüsse vergeben werden:
Am Ende des 9. Schuljahrgangs

  • Hauptschulabschluss
  • Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen

Am Ende des 10. Schuljahrgangs

  • Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
  • Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eines allgemeinbildenden Gymnasiums oder einer Gesamtschule sowie eines Beruflichen Gymnasiums berechtigt.

In der Oberstufe der Gymnasien und der Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen können der schulische Teil der Fachhochschulreife sowie die allgemeine Hochschulreife vergeben werden.
Diese Schulen stellen die Bescheinigung über die allgemeine Fachhochschulreife aus, wenn der Nachweis über den beruflichen Teil der Fachhochschulreife vorgelegt wird. Daneben ermöglichen auch die berufsbildenden Schulen die Vergabe der genannten Abschlüsse.

Anmeldung an einer weiterführenden Schule

Die Grundschule bietet Ihnen im 4. Schuljahrgang mindestens zwei Beratungsgespräche an, um Sie über die individuelle Lernentwicklung Ihres Kindes zu informieren und über die Wahl der weiterführenden Schulformen und Bildungsgänge (§ 59 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Schulgesetz) zu beraten.

Außerdem werden Sie in einer Informationsveranstaltung am Ende des 3. oder zu Beginn des 4. Schuljahrgangs über die Anforderungen und Lerninhalte der weiterführenden Schulen, Möglichkeiten des Schulformwechsels und über Schulabschlüsse informiert.

Die Eltern entscheiden nach Rücksprache mit den Lehrerinnen und Lehrern, auf welcher Schule und in welcher Schulform sie ihr Kind in Klasse 5 anmelden. Auf Wunsch der Eltern können die Lehrkräfte eine Empfehlung für den Besuch einer weiterführenden Schulform aussprechen. Die Entscheidung für eine bestimmte Schule ist nicht endgültig. Der Wechsel in eine andere Schule und eine andere Schulform ist möglich und kann sinnvoll sein.

Über die schulischen Anforderungen der Hauptschule, der Realschule, der Oberschule, des Gymnasiums sowie der Gesamtschulen können Sie sich in den Schulen direkt informieren. Die Schulen führen Informationsveranstaltungen, einen „Tag der offenen Tür“ und Ähnliches durch.