Heute vor 52 Jahren wurde unser Verband in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen. Seit über 50 Jahren ist der VVU der Interessenverband der Verhandlungsdolmetscher*innen und Urkundenübersetzer*innen, die von einem Gericht in Baden-Württemberg allgemein beeidigt bzw. öffentlich bestellt und beeidigt worden sind. Seit dem 1. Januar 2023 sind allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscher*innen und Gebärdensprachdolmetscher*innen nach den neuen gesetzlichen Regelungen dazugekommen. VVU-Mitglieder haben ihre persönliche und fachliche Eignung durch einschlägige Sprachprüfungen nachgewiesen und besitzen kraft ihrer Beeidigung einen einwandfreien Leumund. Sie verpflichten sich, den Berufs- und Ehrenkodex des VVU zu befolgen. Damit bekennen sich VVU-Mitglieder zu tadellosem Auftreten und professioneller Auftragserfüllung sowohl im Land Baden-Württemberg als auch in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Der VVU ist ein Berufsverband für in Deutschland zugelassene Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen. VVU-Mitglieder leisten einen wertvollen Beitrag zu einer funktionierenden Rechtspflege im Rahmen der Gewährleistung des grundgesetzlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör für Menschen, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind. Sie ermöglichen die rechtskonforme Kommunikation mit fremdsprachigen Beteiligten in Gerichts- und Verwaltungsverfahren bzw. beglaubigen mit ihrer Unterschrift und ihrem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Übersetzung aus oder in die Fremdsprache. #dolmetscher #xl8 #1nt #übersetzer #profismachenlassen #hireapro
Beitrag von VVU e.V. - allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer in Baden-Württemberg
Relevantere Beiträge
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#TBT "Auch wer zwei Sprachen perfekt in Wort und Schrift beherrscht, wird durch diese Fähigkeiten noch nicht notwendigerweise zum Dolmetscher und Übersetzer qualifiziert", sagt das Saarländische OLG: "Zwar ist unter Berücksichtigung des Lebensweges des Antragstellers, seiner Schulbildung, der von ihm absolvierten Studiengänge und der von ihm bislang ausgeübten praktischen Tätigkeiten zweifelsfrei davon auszugehen, dass er die deutsche und die französische Sprache jeweils in Wort und Schrift beherrscht und darüber hinaus über besondere Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Bedeutungsinhalte und der Anwendung sowohl der deutschen als auch der französischen Rechtssprache verfügt. Diese Sprachkompetenz in Ansehung beider Sprachen reicht jedoch für sich allein genommen nicht aus, die Eignung zum Dolmetscher und Übersetzer zu begründen. Auch wer zwei Sprachen perfekt in Wort und Schrift beherrscht, wird durch diese Fähigkeiten noch nicht notwendigerweise zum Dolmetscher und Übersetzer qualifiziert. Die Ausübung dieser Tätigkeit in der zu fordernden Qualität erfordert vielmehr über die bloße Sprachkompetenz hinaus, dass der Bewerber zusätzlichu.a. über die Fähigkeiten verfügt, die gemäß § 9 Abs. 1 der PrüfO für Übersetzer und Dolmetscher vom 27. Mai 1993 (ABl. 1993, 598 ff.) in der staatlichen Prüfung nachzuweisen sind: Gewandtheit im Ausdruck; Fähigkeit der Anpassung an den jeweiligen Text und seine Sprachform; rasche Auffassungsgabe; gutes Gedächtnis; Konzentrationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen; die Befähigung, mögliche Missverständnisse und Fehldeutungen der Übertragung vorauszusehen und bei der Wiedergabe auszuschalten; gewandtes und sicheres Auftreten; Vertrautheit mit den praktischen Anforderungen und Gepflogenheiten des Dolmetschens; die Fähigkeit, einen Vortrag in rhetorisch adäquater Weise sprachlich einwandfrei und flüssig in der anderen Sprache wiederzugeben (vgl. hierzu § 15 Abs. 2 Nr. 3, 4 PrüfO) und sich ggf. kurzfristig ungewohnte Sprachbereiche zu erschließen." #dolmetscher #xl8 #1nt #übersetzer #profismachenlassen https://lnkd.in/dBFgHyij
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Thank you very much to the Panhellenic Association of Professional Translators Graduates of the Ionian University (PEEMPIP) and EULITA for a great conference on “Training the Modern Legal Interpreter and Translator” on 19 and 20 April 2024 at the gorgeous Acropolis Museum! #dolmetscher #xl8 #1nt #übersetzer #hireapro #Expertenmachenlassen
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Vorsicht: Der BGH hat nur geprüft, ob die Entscheidung des Landgerichts richtig war, die Besorgnis der Befangenheit zu verneinen. Insofern hat er nur gesagt, dass das Zeigen von Empathie keine solche Besorgnis begründet. Aber: Ob das Verhalten der Dolmetscherin berufsethisch vertretbar war oder nicht, hat den BGH (und auch das Landgericht) nicht interessiert. Das wäre aber höchst diskutabel.
#TBT: Es liegt kein Ablehnungsgrund vor, wenn eine Gerichtsdolmetscherin eine Nebenklägerin tröstet, sagt der BGH: „Eine Dolmetscherablehnung ist danach begründet, wenn vom Standpunkt des Antragstellers aus objektive Gründe bestehen, die Zweifel an der Unparteilichkeit des als Gehilfe des Gerichts herangezogenen Sprachmittlers erregen. Bei der Anwendung dieser Maßstäbe ist allerdings die besondere Funktion und Stellung des abgelehnten Dolmetschers zu berücksichtigen. Einerseits ist dieser verpflichtet, so vollständig und wortgetreu zu übersetzen, dass das rechtliche Gehör der Verfahrensbeteiligten gewahrt bleibt; bei der Erfüllung dieser Aufgabe ist ihm kein Ermessen oder ein sonstiger Entscheidungsspielraum eingeräumt (vgl. Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl. 2018, § 185 Rn. 10). Andererseits kann seine Tätigkeit von den Verfahrensbeteiligten regelmäßig nur schwer kontrolliert werden mit der Folge, dass deren berechtigtes Vertrauen in die Integrität und Unparteilichkeit des Dolmetschers besonderen Schutzes bedarf. Dafür ist es von Bedeutung, dass die Dolmetscherin in einer besonderen Kommunikationsbeziehung zu der Nebenklägerin stand, deren Äußerungen aus dem Polnischen zu übertragen waren. Die Nebenklägerin befand sich in einer angespannten psychischen Verfassung, sie hatte Weinkrämpfe und erlitt einen Nervenzusammenbruch. Bei dieser Sachlage ist das Landgericht rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, es sei nur ein Anzeichen von Mitgefühl, wenn die Dolmetscherin der Nebenklägerin den Arm um die Schulter legte und ihr Trost zusprach. Auswirkungen auf die Richtigkeit der Übertragung, die zurzeit der zuletzt beschriebenen Szene bereits beendet war, hat das Landgericht ausgeschlossen, nachdem es die Bedeutung einzelner Begriffe hinterfragt hatte; auch dagegen ist rechtlich nichts zu erinnern.“ #dolmetscher #1nt #profismachenlassen https://lnkd.in/edYq36Py
Urteil des 2. Strafsenats vom 4.7.2018 - 2 StR 485/17 -
juris.bundesgerichtshof.de
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#TBT: Es liegt kein Ablehnungsgrund vor, wenn eine Gerichtsdolmetscherin eine Nebenklägerin tröstet, sagt der BGH: „Eine Dolmetscherablehnung ist danach begründet, wenn vom Standpunkt des Antragstellers aus objektive Gründe bestehen, die Zweifel an der Unparteilichkeit des als Gehilfe des Gerichts herangezogenen Sprachmittlers erregen. Bei der Anwendung dieser Maßstäbe ist allerdings die besondere Funktion und Stellung des abgelehnten Dolmetschers zu berücksichtigen. Einerseits ist dieser verpflichtet, so vollständig und wortgetreu zu übersetzen, dass das rechtliche Gehör der Verfahrensbeteiligten gewahrt bleibt; bei der Erfüllung dieser Aufgabe ist ihm kein Ermessen oder ein sonstiger Entscheidungsspielraum eingeräumt (vgl. Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl. 2018, § 185 Rn. 10). Andererseits kann seine Tätigkeit von den Verfahrensbeteiligten regelmäßig nur schwer kontrolliert werden mit der Folge, dass deren berechtigtes Vertrauen in die Integrität und Unparteilichkeit des Dolmetschers besonderen Schutzes bedarf. Dafür ist es von Bedeutung, dass die Dolmetscherin in einer besonderen Kommunikationsbeziehung zu der Nebenklägerin stand, deren Äußerungen aus dem Polnischen zu übertragen waren. Die Nebenklägerin befand sich in einer angespannten psychischen Verfassung, sie hatte Weinkrämpfe und erlitt einen Nervenzusammenbruch. Bei dieser Sachlage ist das Landgericht rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, es sei nur ein Anzeichen von Mitgefühl, wenn die Dolmetscherin der Nebenklägerin den Arm um die Schulter legte und ihr Trost zusprach. Auswirkungen auf die Richtigkeit der Übertragung, die zurzeit der zuletzt beschriebenen Szene bereits beendet war, hat das Landgericht ausgeschlossen, nachdem es die Bedeutung einzelner Begriffe hinterfragt hatte; auch dagegen ist rechtlich nichts zu erinnern.“ #dolmetscher #1nt #profismachenlassen https://lnkd.in/edYq36Py
Urteil des 2. Strafsenats vom 4.7.2018 - 2 StR 485/17 -
juris.bundesgerichtshof.de
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#TBT "Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Dolmetscherin nicht gegen ihre Berufspflichten verstößt, wenn sie neben der reinen Übersetzung auch Einschätzungen und Angaben zum Aussageverhalten macht (Amtsgericht Frankfurt a. M., Urt. v. 20.12.2019, Az.: 29 C 1828/19 (85)). Dem zugrundeliegenden Rechtsstreit ging ein familienrechtliches Sorgerechtsverfahren voraus, im Rahmen dessen die zuständige Richterin das minderjährige Kind der späteren Klägerin anhörte. Da das Kind kein Deutsch sprach, wurde die jetzige Beklagte als Dolmetscherin für Polnisch hinzugezogen. Sie ist nach der Kindesanhörung richterlich dazu befragt worden, welchen Eindruck sie von dem Kind habe; ob es mit eigenen Worten oder fremdbestimmt gesprochen habe. Hierauf antwortete die jetzige Beklagte, dass sie den Eindruck habe, das Kind werde erpresst und wolle eigentlich etwas ganz anderes sagen. Daraufhin wurde der Kindesmutter das Sorgerecht einstweilen entzogen. Dies veranlasste sie wiederrum, die jetzige Klage vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main auf Zahlung von Schmerzensgeld i.H.v. mindestens 5.000 Euro zu erheben. Sie war dabei der Auffassung, die beklagte Dolmetscherin habe sich durch ihre Einschätzungen parteiisch verhalten, habe ihre Grenzen überschritten und sei zumindest mitursächlich für den Sorgerechtsentzug gewesen. Das Amtsgericht Frankfurt hat die Schmerzensgeldklage vollumfänglich abgewiesen. Ein Anspruch ergebe sich insbesondere nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Dolmetscherpflichten oder aus einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass das gerügte Verhalten weder durch das Hessischen Dolmetschergesetzes (§ 4 Abs. 2 DolmG HE) untersagt sei, noch widerspreche es dessen Schutzzweck. Gerade wenn eine Manipulation des Aussageverhaltens eines Kindes im Raume stehe, könne es durchaus notwendig sein, dass über die reine Übersetzung der Dolmetscherin hinaus Angaben zur Wortwahl und zur Sprachgeschwindigkeit erfolgen. Es sei korrektive Aufgabe des Gerichts, überschießende sowie nicht zum Aufgabenkreis der Dolmetscherin gehörende Äußerungen auszugrenzen." (Pressemitteilung des AG Frankfurt am Main Nr. 16/2020 vom 27.11.2020) #dolmetscher #1nt #profismachenlassen
AG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.02.2020 - 29 C 1828/19 (85)
openjur.de
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Nein, wir fürchten, dass fehlender Bestandsschutz für die bereits allgemein beeidigten #Dolmetscher*innen nicht im Interesse unserer Mitglieder, des Berufsstands und des Zugangs zum Recht ist. #1nt #profismachenlassen
Gerichtsdolmetscher fürchten schärfere Zugangsbedingungen zu Beruf
rsw.beck.de
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Wir, der VVU und seine Mitglieder, sträuben uns nicht gegen Qualitätssicherung. Wir sträuben uns dagegen, dass erfahrenen und fähigen Dolmetscher*innen mit jahrzehntelanger Praxis der bisher gewährte Zugang zum Gerichtsdolmetschen erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird. Und: Es gibt weder eine belastbare Statistik darüber, "wie gut diese [Dolmetscher*innen] ihr Fach beherrschen", noch darüber, wie häufig Zweifel daran bestehen. Ein solcher Verdacht ist nur angebracht, wenn Laien herangezogen werden. Was durch das GDolmG aber gerade nicht unterbunden wird... Also steht die Qualitätssicherung nur auf dem Papier... #dolmetscher #1nt #profismachenlassen #bestandsschutz
Wer kein Deutsch spricht, bekommt vor Gericht einen #Dolmetscher zur Seite gestellt. Doch nicht selten herrscht Zweifel daran, wie gut diese ihr Fach beherrschen. Das Bundesjustizministerium will nun mehr Qualitätssicherung. Doch die #Gerichtsdolmetscher sträuben sich.
Gerichtsdolmetscher fürchten schärfere Zugangsregeln
lto.de
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Der ZVW porträtiert unser Mitglied Soheyla Mielke... #dolmetscher #1nt #profismachenlassen
Soheyla Mielke aus Weinstadt: Dolmetschen für das ZDF - Nachrichten aus Weinstadt - Zeitungsverlag Waiblingen
zvw.de
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When (and where) accuracy is not only not enough, but also wrong... "In short, machine interpreting will soon beat humans at any kind of terminological and numerical accuracy we might care to measure. We will still beat them at customising our work for the audience, reading the room, speaking beautifully and pausing naturally." And changing interpreting modes when necessary, correcting ourselves while interpreting, clarifying meanings, ensuring cultural appropriateness, taking responsibility, and so much more... #dolmetscher #1nt #integralinterpreting #hireapro Jonathan Downie https://lnkd.in/d5cCd3BB
Embrace the machine
ciol.org.uk
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"Überall fehlten Dolmetscherinnen und Dolmetscher." Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die quantitative Versorgung mit Gebärdensprachdolmetscher*innen zu verbessern? BT-Drucksache 20/10303 vom 09.02.2024, Antwort auf diese Frage (Frage 9): "Die Bundesregierung verfolgt eine branchenübergreifende Fachkräftestrategie. Handlungsfelder sind eine zeitgemäße Ausbildung, gezielte Weiterbildung, Arbeitspotenziale heben, Arbeitsqualität und Arbeitskultur verbessern, sowie moderne Einwanderung. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4488 verwiesen." BT-Drucksache 20/4488 vom 16.11.2022, Antwort auf Frage 29: "Über den bereits vorliegenden Bedarf an Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern hinaus, geht die Bundesregierung nicht von einem weiteren mittel- oder langfristigen Wachstum des Bedarfs aus. Die Hochschulpolitik liegt sich im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Der Bundesregierung sind insgesamt acht Hochschulen bekannt, an denen Gebärdensprachdolmetschen-Studiengänge angeboten werden. Die Bundesregierung begrüßt die Einrichtung entsprechender Studiengänge seitens der Länder." Fazit: Keine. Die Bundesregierung plant keine Maßnahmen, um die quantitative Versorgung mit Gebärdensprachdolmetscher*innen zu verbessern. Fußnote: Aus dem Jahresbericht des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags, BT-Drucksache 20/7100 vom 21.06.2023, Punkt 2.4.7.: "Festzustellen sei aber, dass es in Deutschland zu wenig Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher gebe und diese daher in der Praxis sehr häufig nicht verfügbar seien. Daher müsse näher beleuchtet werden, wie die Ausweitung der Gebärdensprache und die Ausbildung der Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher gefördert sowie die Alltagssituation hörbeeinträchtigter Menschen weiter verbessert werden könnte." #dolmetscher #1nt #profismachenlassen #gebärdensprache
"Überall fehlten Dolmetscherinnen und Dolmetscher." 1. Schritt: Erhöhung der JVEG-Gebühren! "Es sei leider nicht selbstverständlich, dass taube Menschen mit hörenden gleichgestellt sind." Da hilft: Mehr professionelle Gebärdensprachdolmetscher*innen! (s. 1. Schritt) #profismachenlassen #dolmetscher #1nt #gebärdensprache
Abgeordnete Heubach: Bundestagsarbeit - mit Dolmetscher
br.de
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