Tödlicher Unfall mit autonomen Erprobungsfahrzeug von BMW

Ein als „autonomes Erprobungsfahrzeug“ gekennzeichneter elektrischer BMW iX kam in Römerstein im Kreis Reutlingen in einer Kurve von der Spur ab und krachte in den Gegenverkehr. Der 43-jährige Fahrer streifte das Fahrzeug einer 70-jährigen. Diese fuhr in der Folge frontal in das Auto eines 32-jährigen Mannes, der dabei getötet wurde und dessen Auto sofort zu brennen begann.

In dem Auto des den Unfall verursachenden Fahrzeuges waren neben dem 43-jährigen noch zwei Männer im Alter von 31 und 47 Jahren, sowie eine 42-jährige und ein eineinhalb Jahre altes Kind. Sie wurden alle wie auch insgesamt 9 Personen schwer verletzt. Es waren insgesamt vier Hubschrauber und zehn Rettungswagen im Einsatz.

BMW wies darauf hin, dass – obwohl das Unfallfahrzeug die Aufkleber „autonomes Erprobungsfahrzeug“ mit einem Kamerasymbol aufgeklebt hatte – es sich um kein autonom fahrendes Fahrzeug, sondern um eines mit Level 2 ADAS gehandelt habe. Einige Beispiele von solchen Aufklebern sind in den Fotos oben zu sehen.

Hier das Wrack mit dem Aufkleber „www.bmw.com/autonomousdriving“ und der Aufschrift „Electric Test Vehicle“

Trotzdem ist fraglich, was diese Fahrzeuge wirklich erproben, und warum ein Kind in einem solchen Testfahrzeug mit unterwegs gewesen war.

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Dieser Beitrag ist auch auf Englisch erschienen.

4 Kommentare

  1. „Trotzdem ist fraglich, was diese Fahrzeuge wirklich erproben, und warum ein Kind in einem solchen Testfahrzeug mit unterwegs gewesen war.“

    Nein, nichts daran ist fraglich. Es werden Serienfahrzeuge als Technologieträger verwendet (sog. Mule), bei denen die Rohsensordaten und die Fahrzeugsystemdaten mitgeschnitten werden während das Fahrzeug im normalen Betieb fährt (sog. Dauerläufer). Deswegen werden diese – im Gegensatz zu nicht homologisierten und nicht regulär zulassungsfähigen Erprobungsfahrzeugen nach StVZO – in den internen Guidelines der BMW Group auch wie andere Fahrzeuge behandelt die z. B. als Gehaltsbestandteil überlassen werden. Ein Privatgebrauch ist also nicht nur gestattet, sondern zur Datenakkumulation sogar ausdrücklich erwünscht.

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