Bemerkenswert

Erfahrungsbericht

Einleitung

Kia hat auf Herbst 2016 mit dem Niro ein komplett neu entwickeltes Hybridfahrzeug auf den Markt gebracht. Er ist als Crossover konzipiert und je nach Ausführung mit allen gängigen Assistenzsystemen erhältlich. Der Niro ist zusammen mit dem technisch identischen Hyundai Ioniq wohl der beste Hybrid, den man derzeit kaufen kann. Trotz der äusserst praktischen Höhe von 1,53m ist er sehr sparsam unterwegs (in der Version mit den 16″ Rädern).

In Deutschland wird der Niro in 3 Ausstattungsvarianten (ab 24’990 €) und in Österreich sogar in 4 Varianten angeboten. Leider bietet der Schweizer Generalimporteur (Stand Januar 2017) den Niro nur in der allerteuersten Variante an. Ab 37’000 CHF ist man dabei ☹. Offensichtlich ist man da der Meinung dass in der Schweiz nur Autos mit elektrisch verstellbaren und kühlbaren Echtledersitzen, 8 Lautsprechern, Glasdach, 18 Zoll Räder etc. etc. verkaufbar sind. Das ist schade. Denn primär ist der Niro ein sehr geräumiges, komfortables, gut ausgestattetes und vor allem ein äusserst sparsames Hybridfahrzeug. Es ist ein ideales Auto für umweltbewusste Familien die nicht unbedingt die völlig überteuerte Luxusvariante kaufen wollen oder können. Leider kann die viel preiswertere mittlere Variante beim Kia-Händler in der Schweiz nicht bestellt werden da der Generalimporteur diese nicht anbietet. Dies ist sowohl für die potentiellen Kunden wie auch für die Schweizer Händler sehr ärgerlich. Es bleibt dem Käufer leider nur die Möglichkeit das Auto selber aus Deutschland zu importieren.

Dies ist ein Erfahrungsbericht über den Direktimport eines Kia Niro Hybrid Neuwagens (Energie-Effizienz A). Vorschriften und Abläufe ändern teilweise sehr schnell. Alle Erfahrungen und Aussagen beziehen sich auf den Zeitpunkt Januar 2017. Um es gleich vorweg zu nehmen: Der Direktimport war absolut problemlos und sehr einfach, viel einfacher als angenommen. Der sehr kompetente und freundliche Händler aus Deutschland hat sehr zum einfachen Ablauf beigetragen.

Kauf des Fahrzeugs

Am Anfang stand die Wahl eines Händlers nahe der Schweizer Grenze. Die Auswahl an Kia Händler im Süddeutschen Raum ist nicht gross. Grosse anonyme Autohäuser sind mir unsympathisch.

Die Wahl fiel deshalb auf Auto Störk GmbH in Mühlhausen-Ehingen, einem mittelgrossen Familienbetrieb leicht ausserhalb von Singen. Wie es sich später herausstellte war das eine sehr gute Wahl.

Wir wurden uns schnell handelseinig und haben das gewünschte Fahrzeug bestellt (Ende Oktober 2016).

Für das Ausfuhrkennzeichen haben wir die Laufzeit von 30 Tagen gewählt (auch kürzer erhältlich).

Als spezieller Service wurde vereinbart, dass die Rechnung ohne deutsche MWST ausgestellt wird. Damit dies möglich ist wird uns Herr Störk bei der Fahrzeugabholung bis zum Grenzzollamt begleiten und die vom deutschen Zoll abgestempelte Rechnung gleich wieder mitnehmen. Damit wird die Administration sehr vereinfacht und das mühsame Ueberweisen/Rückfordern der MWST entfällt. Wirklich eine super Dienstleistung des Händlers! Ab jetzt heisst es Warten.

Fahrzeug ist da!

Am 10. Januar hat Peter Störk per Mail informiert dass das Fahrzeug termingerecht angekommen ist.

Der Mail beigefügt waren:

  1. Die Zulassungsbescheinigung (Teil II) (noch ohne Eintrag Besitzer / Kennzeichen)
  2. EG-Uebereinstimmungsbescheinigung (Konformitätserklärung COC)
  3. Rechnung für Fahrzeug und Rechnung für Ausfuhrkennzeichen/Versicherung 30Tage (ohne MWST)

Zulassungsbescheinugung Teil II (Fahrzeugbrief) (noch nicht vollständig ausgefüllt!):

EG-Uebereinstimmungsbescheinigung (COC):

Fahrzeugabholung vorbereiten

Jetzt müssen folgende Punkte erledigt werden:

  1. Rechnung bezahlen (gebührenfreie Bank-Ueberweisung SWIFT / IBAN)
  2. Bei einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft eine Offerte für die angepasste Haftpflicht- und Kasko-Versicherung (falls gewünscht) einholen. Die Versicherung benötigt dazu die erhaltene Rechnung (Fahrzeugwert), die EG-Uebereinstimmungsbescheinigung COC sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II (technische Daten).
    Das Ausfuhrkennzeichen kommt zusammen mit einer deutschen Haftpflichversicherung, welche 30 Tage ab Abholung gültig ist (Vollkasko nicht möglich!). Bis zum Wechsel auf die Schweizer-Nummer (jedoch max. 30 Tage) wird die Schweizer Haftpflichtversicherung noch nicht benötigt. Es ist jedoch sicher keine schlechte Idee für das neue Auto bereits ab Abholung eine Vollkasko-Deckung abzuschliessen. Gute Kunden erhalten meistens eine Deckungszusage ohne dass der Vertrag bereits läuft. Im allfälligen Schadensfall wird der Vertrag rückwirkend aktiviert. Bei meiner Versicherung, der „Zürich“, hat die Deckungszusage bestens geklappt.
  3. Den Händler unbedingt darauf hinweisen, dass die Schweizer Kennzeichen kleiner sind als die Deutschen Kennzeichen. Sonst hat es nach dem Wechsel hässliche Löcher in der Stossstange! Meistens wissen sie das, aber es kann nicht schaden, die Schweizer-Masse noch einmal durchzugeben.
  4. Abholtermin festlegen.

Der Händler hat jetzt Zeit das Fahrzeug vozubereiten und die Deutsche Erstzulassung anzumelden.
Anschliessend organisiert er das Ausfuhrkennzeichen mit der Zulassung auf den neuen Besitzer inkl. Haftpflichtversicherung für 30 Tage.

Darüber hinaus veranlasst er bei seinem Spediteur die Bereitstellung der Ausfuhrpapiere für den deutschen Zoll (MRN-Nummer im Atlas-System) sowie die elektronische Zollanmeldung für den Schweizer Zoll (e-dec).

Schweizer Nummernschilder:

Zollanmeldung für Import in die Schweiz

Hinweis: Die folgende Prozedur (Importanmeldung durch den Fahrzeugkäufer) kann übersprungen werden. Sie ist nur der Vollständigkeit halber aufgeführt.

Alle Importe in die Schweiz müssen beim Schweizer Zoll vorgängig angemeldet werden. Dies geschieht auf elektronischem Weg übers Internet mit dem Programm e-dec Import. Dies kann bequem von zu Hause aus gemacht werden. Dazu notwendig ist die richtige Zolltarif-Nummer für das Fahrzeug (gewichtsabhängig!) sowie die Fahgestell-Nummer (Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer aus der Zulassungsbescheinigung Teil II). Die Zolltarif-Nummer erhält man aus dem Zoll-System TARES (www.tares.ch).

Anschliessend füllt man die Zollanmeldung unter: https://e-dec-web.ezv.admin.ch/webdec/main.xhtml aus. Die Eingabemasken sind recht kundenfreundlich gestaltet. Trotzdem sind ein paar Punkte für den Laien unklar oder nicht ganz plausibel. Bei falschen oder fehlenden Eingaben erscheinen rote Ausrufzeichen. Bei solchen Unklarheiten gibt das gewählte Zollamt gerne und kompetent Auskunft und Hilfestellung. Bei mir hat das Zollamt Ramsen (Tel. 058 485 33 20) äusserst freundlich geholfen.

Nachdem alle roten Ausrufezeichen behoben sind müssen die erstellte Einfuhrliste sowie der Bezugschein 2x ausgedruckt und für die Einfuhr zum Zollamt mitgenommen werden.

Für alle diejenigen, denen das Ausfüllen zu kompliziert ist, können alternativ auch einen Spediteur auf der Schweizer Seite des Zolls damit beauftragen. Hier kommt dann die entsprechende Schweizer Gebührenordnung zum Einsatz 😊.

Als 3. und beste Variante empfehle ich: Ueberlasst das Ausfüllen des Web-Formulars dem deutschen Spediteur der im Auftrag des Händlers auch die deutsche Ausfuhr macht! Führ ihn ist das eine Sache von 5 Minuten und er macht dies (und machte es auch in meinem Fall ohne mein Wissen!) zu einem konkurrenzlos günstigen Preis. Dies habe ich leider zu spät realisiert und erschien dann beim Schweizer Zoll mit 2 ausgefüllten Formularen. Mein Formular war also für die Katz und ich durfte es vor Ort gratis entsorgen! Zumindest habe ich was dabei gelernt 😊

Fahrzeugübergabe

Das bestellte Fahrzeug steht beim Händler zum Abholen bereit. Alles Notwendige (Pannendreieck, Apotheke, Warnweste etc.) habe ich vom Händler erhalten. Der Kaufpreis ist bereits überwiesen. Ich brauche also nichts mitzunehemn als die Autobahn-Vignette, etwa 200.- € Bargeld zum Bezahlen des deutschen Spediteurs sowie meine Kreditkarte mit genügend Deckung zum Bezahlen der MWST sowie der Zollabgaben am Schweizer Zoll.

Der KFZ-Betrieb meines Händlers liegt äusserst günstig beim Bahnhof Mühlhausen (3 Min. Fussweg) der Regionalbahn Konstanz – Engen (via Singen). Bei leichtem Schneefall reise ich mit der Bahn an.

Wie Eingangs geschrieben hat sich mein Händler, Peter Störk, um den gesamten Papierkram (Zulassung, Versicherung) sowie Deutsche Ausfuhr und Schweizer Einfuhr (über Spediteur) gekümmert und das Auto steht mit montierten Ueberführungskennzeichen bereit.

Nach dem freundlichen Empfang wird als erstes der Garantieschein ausgefüllt und unterschrieben und die Fahrzeugübergabe im Kia-Garantie-System eingegeben. Dann erfolgt die Uebergabe folgender Dokumente:

  1. Garantieschein-Auslieferbestätigung (Im Garantie- und Serviceheft)
  2. Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  3. Zulassungsbescheinugung Teil II (Fahrzeugbrief) (Jetzt komplett ausgefüllt mit Kennzeichen-Nr.)
  4. EG-Uebereinstimmungsbescheinigung (COC) (Im Original!)
  5. Versicherungsbescheinigung (gelb) (Haftpflicht 30 Tage)
  6. Internationaler Zulassungsschein
  7. Fahrzeug-Rechnung (ohne MWST!)

Hinweis: Fahrzeuge, welche in der EU hergestellt wurden, können zollfrei (Gewichtszoll) in die Schweiz eingeführt werden. Dies muss mit der EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung (Ursprungszeugnis) belegt werden (bei EU-Fahrzeugen vom Händler verlangen!). Bei einigen Automobilmarken ist es offensichtlich schwierig, diese Bescheinigung zu erhalten.

Autos, die ausserhalb von Europa hergestellt wurden müssen bei der Einfuhr einen Gewichtszoll zwischen 12.-CHF und 15.-CHF/100kg bezahlen (3 Gewichtskategorien).

Der von mir importierte Kia NIRO Hybrid wurde in SüdKorea hergestellt und ist deshalb nicht zollbefreit. Aus diesem Grunde benötigte ich keine EUR.1 Bescheinigung, musste aber 14.-CHF/100kg Fahrzeuggewicht (210.-CHF) Zoll bezahlen.

Erhaltene Dokumente:

Garantieschein-Auslieferbestätigung:

Garantieschein-Wartungsintervall:

Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein):

Zulassungsbescheinugung Teil II (Fahrzeugbrief):    

Versicherungsbescheinigung (Haftpflicht 30 Tage):

Internationaler Zulassungsschein:

Ausfuhr Deutschland

Anschliessend sind wir mit 2 Fahrzeugen an das ca. 20 Min. entfernte Zollamt Rielasingen-Worblingen zur Int. Spedition Gaiser GmbH (Zollstr. 3) gefahren.

Dort lagen 2 Dokumentenmäppchen bereit, eines für den deutschen Zoll (MRN-Ausfuhr im Atlas-System) und eines für den Schweizer Zoll (e-dec-Einfuhr).

Wie bereits erwähnt hat der deutsche Spediteur nicht nur die Voranmeldung (Einfuhr-Deklaration) für den Import in die Schweiz im e-dec-System erledigt sondern zusätzlich sogar den Prüfungsbericht Form. 13.20 A ausgefüllt beigelegt (Art des Fahrzeugs, Marke und Typ, Fahrgestell-Nr. sowie Leergewicht)! Dies ist ein professioneller Service.

Dokumentenmappe Spedition:

Für die Erstellung der Papiere für die Ausfuhr aus Deutschland (Mappe 1) sowie die Einfuhr in die Schweiz (Mappe 2) hat die Spedition total äusserst faire 125.- € verlangt, die bar bezahlt wurden.

Weiter geht’s zusammen zum nahen deutschen Zoll. Die vorbereiteten Papiere aus Mappe 1 werden vom Zöllner abgestempelt und die Ausfuhr im System eingetragen. Zusätzlich stempelt er die Rechnung des Händlers und bestätigt damit die Ausfuhr betreffend deutscher MwSt. Herr Störk nimmt die abgestempelte Rechnung an sich und verabschiedet sich hier.

Ausfuhrbegleitdokument (MRN-Nr. im Atlas-System) (aus Mappe 1):

Einfuhr Schweiz

Ab hier fahre ich allein über die Grenze und parkiere vor dem Schweizer Zollamt.

Hier zeigt sich dass die deutsche Spedition ganze Arbeit geleistet hat und die Einfuhr-Anmeldung bereits im e-dec-System eingegeben ist. Wie bereits erwähnt wurde meine mühsam zu Hause gemachte Doppeleingabe nicht mehr benötigt.

Alle notwendigen Angaben zur Berechnung der Abgaben sind auf der Einfuhrliste des Spediteurs eingetragen.

Einfuhrliste (aus Mappe 2):

Es werden die Gebühren berechnet. Auf den Netto-Fahrzeugpreis werden 4% Automobilsteuer, der Gewichtszoll von 14.-CHF/100kg sowie eine kleine Gebühr für das Ergänzen des Formulars 13.20 A geschlagen (Veranlagungsverfügung-Zoll). Alles wird addiert und davon die MwSt von 8% berechnet (Veranlagungsverfügung-MWST). Die Endsumme kann mit Kreditkarte bezahlt werden.

 Veranlagungsverfügung-Zoll:

Veranlagungsverfügung-MWST:

Form. 13.20 A (mit Stamm-Nr.):

Der vom deutschen Spediteur vorausgefüllte Prüfungsbericht Form. 13.20 A wird vom Zoll mit der sehr wichtigen Stammnummer ergänzt.

Die Stammnummer wird unter anderem von der Versicherung zur Erstellung der definitiven Police verlangt.

Das Formular selbst wird benötigt vom Astra sowie später von der MFK. Jede Behörde bringt ihre entsprechenden Ergänzungen und Stempel an.

Jetzt ist das Fahrzeug verzollt und kann bis zum Ablauf des Ueberführungskennzeichens (30 Tage) gefahren werden.

Innerhalb dieser Zeit sollte die Identifikationsprüfung bei der MFK durchgeführt werden.

Wahl eines Schweizer Garagisten:

Nach erfolgter Einfuhr in die Schweiz sollte man sich für einen Schweizer KIA Garagisten entscheiden bei dem die späteren Wartungsdienste durchgeführt werden. Auf Wunsch übernimmt er auch die nun anstehende Identifikationsprüfung bei der MFK, das Organisieren der Schweizer Kontrollschilder beim StVA sowie das Montieren der Schweizer Nummernschild-Halter.

Wie bereits beim deutschen Händler habe ich mich mit der Langacker Garage in Flawil für einen sympathischen Familienbetrieb entschieden.

Zur Komplettierung meines Erfahrungsschatzes habe ich mich entschlossen den gesamten Import inkl. MFK eigenhändig durchzuführen.

Antrag auf CO2-Bescheinigung:

Bevor das Fahrzeug bei der MFK zugelassen werden kann muss durch das Astra die CO2-Abgabe berechnet werden. Diese Abgabe hängt von der Energieffizienz-Klasse ab. Fahrzeuge mit der Energieeffizienz-Klasse A (und somit der Kia NIRO Hybrid) sind abgabebefreit. Trotzdem muss dies durch das Astra bestätigt werden.

Dazu mus von der Astra-Homepage:

https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/homologation/co2-emissionen-von-personenwagen/klein–und-privatimporteure.html

das Formular:

Antrag auf Bescheinigung bezüglich Art. 29 oder Art. 30 der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen

heruntergeladen, ausgefüllt und zusammen mit den Originaldokumenten von Zoll (Form. 13.20 A) und Fahrzeughersteller (z.B. CoC) an folgende Adresse eingesandt werden (vorzugsweise eingeschrieben!):

Bundesamt für Strassen ASTRA
CO2-Emissionen
Bereich Fahrzeugtypisierung
Postfach
3003 Bern

Antrag auf CO2-Bescheinigung Art.29 (Astra):

Innerhalb von max. 5 Arbeitstagen erhält man vom Astra eine Rechnung für die CO2-Abgabe. Sobald diese bezahlt ist werden die Originaldokumente (Form. 13.20 A sowie COC) per Einschreiben wieder zurückgeschickt. Die relevanten Felder im Form. 13.20 A werden vom Astra ergänzt und gestempelt.

Wie bereits früher bemerkt fällt für Fahrzeuge mit der Energie-Effizienz A keine CO2-Sanktion an. In diesem Fall erhält man das komplettierte Formular ungehend zurück und dazu erstaunlicherweise erst noch kostenfrei!

Lustige Randbemerkung: Der vom deutschen Spediteur angemeldete „Personenkraftwagen“ wurde in einen gut schweizerischen „Personenwagen“ rückbenannt und der aus unbekannten Gründen hineingerutschte amerikanische Schauspieler „De Niro“ wurde wieder auf den Ursprungszustand „Niro“ zurückgestutzt 😊

Form. 13.20 A (ergänzt durch Astra):

Vorführtermin bei der MFK (Motorfahrzeugkontrolle):

Jetzt sind alle Dokumente vorhanden und das neue Fahrzeug kann für die Identifikationsprüfung bei einer MFK angemeldet werden. Für mich (aus der Privatwirtschaft kommend) ist es völlig unverständlich, warum der Vorführtermin nicht schon vor Vorliegen der vom Astra abgestempelten CO2-Bescheinigung reserviert werden kann. Ich habe sowohl im Buriet wie in Oberbühren auf Granit gebissen! Je nach Auslastung mit den Prüfterminen kann die 30 Tage Frist dadurch eng werden.

Als erstes sollte die Stammnummer der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden damit diese den Versicherungsnachweis dem StVA (elektronisch) zustellen kann.

Anschliessend müssen folgende Dokumente eingescannt und der gewählten MFK-Prüfstelle (bei mir info.oberbueren@sg.ch) zusammen mit der Bitte um einen Vorführtermin zugemailt werden:

  1. Zulassungsbescheinigung I
  2. Zulassungsbescheinigung II
  3. Zulassungsschein
  4. Abgestempelte Zoll-Quittung
  5. Abgestempelte MWST-Quittung
  6. Vom Astra abgestempeltes FORM. 13.20 A
  7. COC-Bescheinigung (EG-Uebereinstimmungsbescheinigung)

Form. 13.20 A (komplettiert durch MFK):

Erstaunlich schnell wurde mir von der MFK ein Terminvorschlag für die Identifikationsprüfung vorgeschlagen. Die Kontrolle in Oberbühren fiel erwartungsgemäss kurz aus. Wie schon der Name sagt wurden im Prinzip die Chassis-Nummer sowie der Reifentyp kontrolliert. Mit abermals weiteren ausgefüllten Feldern im bereits bekannten Prüfbericht Form. 13.20 A verliess ich die Prüffhalle. Nach einem kurzen Zwischenstopp beim KIA-Händler in Flawil zur Montage der Schweizer Nummernschild-Halter gings weiter zur MFK in St.Gallen. Hier wurde der Prüfbericht Form. 13.20 A gegen Bezahlung zu einem Fahrzeugausweis umgetauscht. Wichtig zu wissen ist dass im Feld 24 (Typengenehmigung) ein X eingetragen wird und aus diesem Grund die COC-Bescheinigung an den Fahrzeugausweis geheftet wurde. Diese muss stets mitgeführt werden! Dies wird zusätzlich im Fahrzeugausweis vermerkt.

Nach dem Abholen und Montieren der hinterlegten Schilder war die gesamte Import-Prozedur beendet.

Fazit:

Wie Eingangs erwähnt, musste ich den Kia NIRO Hybrid selber importieren weil der Schweizer Importeur die gewünschte, sicherheitsmässig vollständig ausgerüstete Version (jedoch ohne überteuerten Luxus!) nicht anbieten will. Ich habe mich deshalb vorgängig im Internet informiert was einiges an Zeit gekostet hat. Viele Informationen entsprechen nicht mehr den neuesten Abläufen. Ich schreibe deshalb für zukünftige Interessenten diesen Bericht welcher auf den gemachten Erfahrungen im Januar 2017 beruht.

Der gesamte Eigen-Import ging wider Erwarten völlig problemlos über die Bühne. Hauptverantwortlich für diese positive Erfahrung sind der sehr professionelle Händler sowie die deutsche Speditionsfirma. Der Händler hat die gesamte Inverkehrssetzung und der Spediteur die Ausfuhr Deutschland / Einfuhr Schweiz minutiös vorbereitet. Alle Dokumente lagen bereit. Für mich blieb nur noch das Bezahlen der Abgaben auf dem Schweizer Zollamt.

Das anschliessende Einholen der CO2-Bescheinigung beim Astra dauerte nur 3 Tage und war kostenlos und problemlos.

  • Zu diesen CO2-Sanktionen hier noch eine Bemerkung: Der Bund verlangt eine CO2-Abgabe welche von der Energie-Effizienz des importierten Fahrzeugs abhängig ist. Für Fahrzeuge der Energieklasse A wird keine Strafgebühr erhoben, für jene mit Energieklasse G jedoch eine sehr hohe (kann einige Tausend Franken betragen)! Die grossen Schweizer Autoimporteure (mehr als 50 Fahrzeuge pro Jahr) haben mit dem Bund den Deal ausgehandelt dass sie eine Mischrechnung durchführen können. Vereinfacht ausgedrückt können sie spritfressende Fahrzeuge der oberen Klassen mit den energieeffizienten und umweltfreundlichen der unteren Klasse kompensieren. Die umweltbewussten Käufer subvetionieren damit indirekt die teuren spritfressenden Luxuskarossen.Was bedeutet das für den privaten Eigenimport?
    Bei Fahrzeugen der Energieklasse A profitiert der Käufer weil er keine CO2-Abgabe leisten muss. Er profitiert also beim Eigenimport. >> Der Eigenimport kann sich lohnen.
    Bei Fahrzeugen der oberen Energieklassen F,G wird der Käufer überproportional stark mit der CO2-Abgabe belastet. Und das ist gut so! >> Der Eigenimport wird dadurch wahrscheinlich unattraktiv.

Die abschliessende Identifikationsprüfung bei der MFK war ebenfalls problemlos und schnell!

Zusammengefasst: Wenn der Händler und der Spediteur Profi’s sind ist der Eigenimport völlig problemlos. Es fallen weder grosse Zusatzkosten an noch ist ein grosser Zeitaufwand damit verbunden.

Gibt es auch Nachteile? Ja!

Da das Auto zuerst in Deutschland zugelassen wird läuft die Garantie und auch die Assistenzversicherung (beide 7 Jahre) über Deutschland. Diese ist zwar in ganz Europa gültig, trotzdem ist folgendes zu beachten:

Garantiearbeiten können bei jedem offiziellen Kia-Händler in der Schweiz durchgeführt werden. Es fällt jedoch eine kleine Bearbeitungsgebühr an.

Die Assistenzversicherung (24h Kia-Notruf) hilft bei Panne oder Unfall auch in der Schweiz. Sie muss jedoch über eine deutsche Festnetznummer (+49 89 7676 5424) angefordert werden (die Nummer ist an der Innenseite der Frontscheibe aufgeklebt). Der ADAC organisiert daraufhin die Pannenhilfe in der Schweiz (nie direkt den TCS anrufen!).