Schulhöfe: Zwischen Streetworkern und Videoüberwachung

Wie die Schulhöfe an den Grundschulen der Stadt Einbeck zu Unterrichtsbeginn immer sauber und sicher sein können, soll jede Schule mit der Verwaltung individuell in einem Stufenplan absprechen. Das hat der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport einstimmig beschlossen. Zuvor hatten die Kommunalpolitiker und Schulvertreterinnen darüber diskutiert, wie speziell nach Wochenenden der Schulhof frei von Glassplittern, Müll und Beschädigungen sein kann und welche Maßnahmen dafür ergriffen werden müssten. Die Initiative stammt von der Bürgerliste „Gemeinsam für Einbeck“ (BlGfE), die einen entsprechenden Ratsantrag „Sicherung der stadteigenen Schulhöfe nach Schulschluss“ gestellt hatte.

Ausgangspunkt für den Antrag waren Beschwerden der Elternvertretungen, dass es nach Schulschluss zu Vandalismus, Brandstiftung und anderen Ausschreitungen auf den Schulhöfen komme. Im Bereich der Grundschule am Teichenweg seien Einmalspritzen gefunden, die auf Drogenkonsum hinweisen würden. Darüber hinaus gebe es Müll und Glasscherben, Beschmierungen oder Beschädigungen an Spielgeräten. Ähnliche Situationen, speziell nach Wochenenden, schilderten in der Sitzung auch Vertreterinnen der Geschwister-Scholl-Schule.

Die Debatte im Schulausschuss bewegte sich zwischen der Forderung nach Videoüberwachung und der aufsuchenden Straßensozialarbeit zur Prävention. Dirk Strohmeyer, hinzugewählter Elternvertreter im Ausschuss und Vorsitzender der BlGfE, forderte eine Videoüberwachung, startend an der Teichenwegschule. Der Schulhof dort sei groß und habe viele Nischen. Zumindest solle der Bereich heller ausgeleuchtet werden, das schrecke ab. Ja, mehr Licht könnte eine Abschreckung sein, stimmte Dennie Klose (SPD) zu. Gegen Videoüberwachung wehrte sich Klose jedoch vehement, der es als unpraktikabel bewertete, stundenlange Videoaufnahmen auszuwerten, um dann eventuell mutmaßliche Täter zu erkennen – oder eben auch nicht. Was sei außerdem dann der nächste Schritt, fragte der Sozialdemokrat: die Videoüberwachung von Spielplätzen und Parks? Das könne keinesfalls die Lösung sein. Kloses Parteifreund Detlef Martin (SPD) appellierte, möglichst niedrigschwellig anzusetzen, beispielsweise mit Streetworkern als Prävention, mit vermehrten Streifen von Polizei und Ordnungsdienst der Stadt. Eine von Helmar Breuker (CDU) ins Spiel gebrachte Umzäunung von Schulhöfen widerspreche dem Ansatz von offenen, einladenden Schulen, sagte Martin. Außerdem, ergänzte Klose, dürfe man nicht die wenigen Räume auch noch dichtmachen, an denen sich Jugendliche noch frei bewegen könnten, es werde doch immer wieder richtigerweise gefordert, dass Kinder nicht nur vor Bildschirmen sitzen.

Für die Polizei bewerteten Dirk Schubert und Thomas Sindram vom Präventionsteam der Northeimer Polizeiinspektion die auch von der Stadtverwaltung gemachten Vorschläge auf den BlGfE-Antrag. Sie rieten dazu, den Kontrolldruck zu erhöhen, durch Nachbarn, Polizei, Ordnungsdienst und auch Straßensozialarbeit. Auch Bewegungsmelder für Beleuchtung könnten abschrecken und Vandalismus unter Umständen verhindern. Schubert appellierte an die Politik, einen Kosten-Nutzen-Vergleich anzustellen und zu überlegen, welche Investitionen sich lohnten, um eventuelle Schäden zu verhindern. Leider gebe es nicht mehr an jeder Schule einen ständig präsenten Hausmeister. Im vergangenen Jahr und in diesem Jahr bis Oktober habe es beispielsweise nur vereinzelte Anzeigen gegeben nach Beschädigungen und Straftaten. Um ein aussagekräftigeres Lagebild auf guter Datenbasis zu erstellen, sollten schneller Anzeigen erstattet werden, wenn es zu Taten komme. Nur dann könne Polizei ansetzen. Vor einer Videoüberwachung warnte das Polizei-Präventionsteam, hier seien mildere Mittel einzusetzen. „Ein Video allein verhindert keine schwere Straftat“, sagte Schubert. Und auch Zäune könnten überklettert werden. Kamera-Attrappen zur Abschreckung erteilte der Polizeivertreter wie schon die Stadtverwaltung eine klare Absage. Diese seien illegal und wirkungslos. Nach dem Grundsatz „eine deutsche Behörde lügt nicht“, verbietet sich laut Stadtverwaltung die Aufstellung von Hinweisschildern, wenn eine Videoüberwachung nicht vorgenommen wird. In einigen Landesdatenschutzgesetzen seien zwar Attrappen mit „abschreckenden Hinweisschildern“ gesetzlich verankert und somit erlaubt, in Niedersachsen jedoch nicht.

Die Schulhöfe der drei Kernstadt-Grundschulen (Teichenweg, Pestalozzi, Geschwister-Scholl-Schule) sind öffentlich zugänglich und stehen der Öffentlichkeit auch von etwa 16 Uhr bis 22 Uhr zur Verfügung, da diese außerhalb der Unterrichtszeiten öffentliche Spielplätze seien, Zugänge zu Turnhallen oder Durchgangswege. Unter anderem ist der Aufenthaltszeitraum durch den Paragraf 14 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Einbeck geregelt. Ein entsprechendes Hinweisschild verweist auf diese Regelung, ebenso auf Verbote.

Am Zugang zum Schulhof der Teichenwegschule hängt dieses Hinweisschild mit Zeiten und Regeln.
Schulhof-Schild mit Verhaltensregeln und Verboten, hier das an der Geschwister-Scholl-Schule. Abbildung: Stadt Einbeck