Handelt es sich bei dem Grundbuch um ein öffentliches Register?

ImageNein. In Deutschland hat nur derjenige Einsicht in das Grundbuch, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. So ist es natürlich nicht möglich, einfach einen Grundbuchauszug anzufordern, um sich darüber zu informieren, wie viele Grundschulden der Nachbar noch auf seinem Grundstück eingetragen hat. Anders sieht es beispielsweise bei Immobilienmaklern und Banken aus, die natürlich ein berechtigtes Interesse haben, weil sie die angebotenen Immobilien im Auftrage des Grundstückseigentümers verkaufen möchten.

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