Wann besteht kein berechtigtes Interesse für die Erteilung eines Grundbuchauszuges?

sofort_grundbuchauszugKein berechtigtes Interesse wird in der Regel bei Mietern oder Nachbarn angenommen. Auch für diejenigen, die sich nur oberflächlich für den Kauf einer Immobilie interessieren, liegt kein berechtigtes Interesse vor. Anders sieht dies jedoch aus, wenn jemand konkrete Kaufabsichten hegt und in Verbindung mit einem Immobilienmakler eine Maklerbestätigung bzw. schon den Entwurf des Kaufvertrages in Händen hält. Hier kann es jedoch deutschlandweit auch einige wenige Grundbuchämter geben, die eine andere Meinung liegen und auch in diesen besonderen Fällen kein berechtigtes Interesse erkennen. In einem solchen Fall kann jedoch im Rahmen einer möglichen Finanzierung über eine Bank der Grundbuchauszug als logische Konsequenz für einen erfolgreichen Kaufvertragsabschluss notwendig sein.

Handelt es sich bei dem Grundbuch um ein öffentliches Register?

ImageNein. In Deutschland hat nur derjenige Einsicht in das Grundbuch, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. So ist es natürlich nicht möglich, einfach einen Grundbuchauszug anzufordern, um sich darüber zu informieren, wie viele Grundschulden der Nachbar noch auf seinem Grundstück eingetragen hat. Anders sieht es beispielsweise bei Immobilienmaklern und Banken aus, die natürlich ein berechtigtes Interesse haben, weil sie die angebotenen Immobilien im Auftrage des Grundstückseigentümers verkaufen möchten.