Österreich ist seit Dezember säumig beim Schutz von „Whistleblowern“

Österreich ist seit Dezember säumig beim Schutz von „Whistleblowern“
EU-Richtlinie schützt Hinweisgeber vor Repressalien, Gesetz lässt weiter auf sich warten.

 Zwei Jahre und sechs Monate ist es her, dass die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) in Kraft trat. Doch Österreich hat sie bis heute nicht umgesetzt. Die Richtlinie besagt, dass Whistleblower Missstände und Verstöße gegen EU-Recht wie illegale Preisabsprachen, Menschenhandel, Verstöße gegen Umweltschutz im Unternehmen, in dem sie beschäftigt sind oder mit dem sie zu tun haben, melden können, ohne im Gegenzug Repressalien und berufliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Außerdem, dass Unternehmen ab 249 Mitarbeitern eine interne Meldestelle einrichten müssen, bei der anonym Hinweise gegeben werden können.

Mit der Richtlinie soll der Whistleblower-Schutz EU-weit vereinheitlicht werden. „Das wäre ein wichtiger Schritt. In Österreich gibt es bisher keinen gesetzlichen Whistleblowerschutz“, erklärt AK-Jurist Walter Gagawczuk. Der Forensiker und Whistleblower-Experte von Transparency International Kristof Wabl erklärt, dass der Schutz hierzulande „höchstens fragmentiert“ ist – Beamte sind bisher etwas besser geschützt. „Es ist aber kein Vergleich zum Schutz durch die Richtlinie.“

Bis 17. Dezember 2021 hatten alle 27 EU-Staaten Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Die Frist hat Österreich verstreichen lassen. Zu einer Umsetzung dürfte es so bald auch nicht kommen, heißt es aus Regierungskreisen: die Verhandlungen seien zäh und schwierig.

Als Problem gilt, dass sich ÖVP und Grüne seit Weihnachten nicht einig werden, wie die EU-Richtlinie in Österreich konkret ausgestaltet werden soll. Von den verhandelnden Parteien heißt es, dass an mehreren Punkten intensiv verhandelt wird.

Der letzte Stand: Anfang Mai soll ein Gesetzesentwurf in die Begutachtung gehen. So zumindest steht es in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Arbeitsminister Martin Kocher. 

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