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BURGKUNSTADT

Keine Handhabe gegen den Autofriedhof in Burgkunstadt

Keine Handhabe gegen den Autofriedhof in Burgkunstadt
Über den Autofriedhof im Gewerbegebiet Seewiese ärgern sich viele Burgkunstadter. Foto: Dieter Radziej

Seit vielen Jahren ärgern sich die Bürger über die Ablagerung von Autowracks auf dem Gelände des ehemaligen Natursteinwerks im Gewerbegebiet Seewiese in Burgkunstadt. Vom Kleinwagen bis zum Lastwagen und Mähdrescher ist alles dabei. Manche sind schon halb von Sträuchern überwuchert.

„Hinsichtlich von unschönen und unaufgeräumten Lagerflächen ist den Kommunen zu empfehlen, mit dem Eigentümer in Kontakt zu kommen.“

Andreas Grosch,

Landratsamt Lichtenfels

Von neu abgestellten Schrottautos berichtete im Stadtrat Thomas Müller (BV) und appellierte an die Stadtverwaltung, etwas zu unternehmen. Jörg Weiß vom Bauamt erklärte, dass er keine Handhabe gegen den Besitzer habe. Die Stadt habe bereits mehrfach das zuständige Landratsamt deswegen um Hilfe gebeten. Daher hat die Redaktion dort nachgefragt.

Treten Schadstoffe aus?

Über das behördliche Vorgehen in Einzelfällen sei aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft möglich, teilte dazu Andreas Grosch, Pressesprecher des Landratsamts mit. Allgemein gelte, dass alle Bürgerinnen und Bürgern die baurechtlichen, abfallrechtlichen und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten hätten. Das gelte auch für den Eigentümer dieser Fläche in der Seewiese.

„Wir sind mit dem Eigentümer der Fläche hierzu im Kontakt“, so Grosch. Mitarbeiter des Landratsamtes seien erst vorige Woche vor Ort gewesen. „Hinsichtlich des Austritts von Betriebsstoffen gibt der Eigentümer an, dass er regelmäßig die Fahrzeuge überprüft“, erklärte Grosch zur Frage, was das Landratsamt unternehme, um Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers auszuschließen. Die jüngsten Ortseinsichten hätten hierzu keinerlei Beanstandungen ergeben.

„Hinsichtlich von unschönen und unaufgeräumten Lagerflächen ist den Kommunen zu empfehlen mit dem Eigentümer in Kontakt zu kommen und hier sich im gemeinsamen Austausch für eine Verbesserung der Situation einzusetzen, da behördliche Anordnungen immer nur darauf abzielen können, dass die rechtlichen Vorschriften eingehalten werden“, schreibt Grosch weiter. Weil es keinerlei Regelungen gebe, die vorgeben, wie ein Lagerplatz auszusehen hat, werde man dem Anliegen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch eine Vermittlung mit dem jeweiligen Eigentümer am ehesten gerecht.

Von Gerhard Herrmann

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