Gesetzlicher Betreuer: Aufgaben im Überblick
Ein gesetzlicher Betreuer übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben, allerdings nur diejenigen, die das Gericht festlegt. Hierzu gehören auch einige Pflichten.
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Die Aufgaben eines gesetzlichen Betreuuers
Im Rahmen eines persönlichen Verhältnisses übernimmt ein gesetzlicher Betreuer bestimmte Aufgaben für den zu Betreuenden als ein gesetzlicher Vertreter. Er bekommt vom Amtsgericht einen Aufgabenkreis zugewiesen, indem er die Angelegenheiten für den zu Betreuenden erledigen darf und muss. Für die Aufgaben, für die er keine Berechtigung erhält, darf er auch nicht tätig werden. Mögliche Aufgabenkreise sind:
- Aufenthaltsbestimmung
- Behördenangelegenheiten
- Entgegennahme und Öffnen der Post
- Gesundheitsfürsorge
- unterbringungsähnliche Maßnahmen
- Vermögensangelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten
Aufgabenkreise erweitern oder einschränken
Bemerkt ein Betreuer, dass der zu Betreuende mehr Aufmerksamkeit benötigt oder aber auch, dass er Hilfe und Unterstützung braucht, muss er sich erneut ans Gericht wenden.
- Hier kann er die Erweiterung der Betreuung beantragen. Er bekommt nach einer Prüfung eine Berechtigung, für einen weiteren Aufgabenkreis tätig zu werden oder eine Ablehnung. Ohne schriftliche Berechtigung darf er nicht tätig werden.
- Verringert sich der Bedarf an Hilfe und Unterstützung, weil es dem zu Betreuenden wieder besser geht, muss der Betreuer auch diese Umstände dem Gericht mitteilen. Das ist in §1901 Abs. 5 BGB geregelt. Daraufhin wird der jeweilige Aufgabenkreis oder die gesamte Betreuung entzogen.
- Der zu Betreuende steht mit seinen Bedürfnissen stets im Vordergrund der Betreuung. Deswegen ist die persönliche Betreuung und Begleitung des zu Betreuenden heutzutage wertvoller als die Entmündigung, die vor vielen Jahren abgeschafft wurde.
Wann wird ein Betreuer bestellt?
Ein Betreuer vertritt einen zu Betreuenden gerichtlich und außergerichtlich im Rahmen seiner festgelegten Aufgabenkreise (§1902 BGB).
- Kann ein Mensch aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen seine alltäglichen Aufgaben und behördlichen Erledigungen nicht selbstständig bewältigen, wird ihm ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt. Das muss nicht nur Menschen im Seniorenalter betreffen, auch jüngere Menschen können in diese Situation gelangen. Im Prinzip tritt er an die Stelle der Eltern, die bis zum Erwachsenenalter diese Dinge für ihn als Kind erledigt haben.
- Wird eine Betreuung nötig, übernehmen in der Regel Familienangehörige oder nahe Verwandte die Betreuung. Das ist auch so vom Gericht erwünscht. Nicht immer gibt es aber die Möglichkeit und dann können auch Nichtverwandte die Aufgaben übernehmen. Gibt es gar keine persönlichen Bekannten, gibt es auch hauptamtliche Betreuer, die bestimmt werden können.
- Der Betreuer vertritt den zu Betreuenden, nachdem ihm die jeweiligen oder alle Aufgabenkreise übertragen wurden, rechtswirksam. Jeder Aufgabenkreis ist klar definiert und wird dem Betreuer in Schriftform ausgehändigt. Er bekommt also genau mitgeteilt und erläutert, welche Aufgaben er zu erfüllen hat, wenn er die Betreuung übernimmt.
- Allerdings hat ein Betreuer auch Pflichten. So muss er Rechenschaft darüber ablegen, was er für den zu Betreuenden erledigt, wie er seine Finanzen verwaltet und wo er ihn unterbringt. Das Gericht achtet sehr darauf, dass der Betreuer zu dem zu Betreuenden einen persönlichen Kontakt herstellt und aufrechterhält.
- Außerdem achtet das Gericht darauf, dass der Betreuer nur die Aufgaben erfüllt, für die ihm die Berechtigung erteilt wurde. Hat ein Betreuer zum Beispiel nur die Gesundheitsfürsorge übertragen bekommen, kann der Betreuer nicht einfach die Bankgeschäfte des zu Betreuenden erledigen.
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