Vergleich vor Gericht - das bedeutet der Ausdruck

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Jeder hat von diesem Ausdruck gehört, dem Vergleich vor Gericht, aber kaum jemand weiß, was geanu sich eigentlich dahinter verbirgt. Wir erklären, was der Begriff bedeutet und wie man einen Vergleich vor Gericht ablehnen kann.



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Das versteht man unter einem Vergleich vor Gericht

Ein Vergleich vor Gericht (auch Prozessvergleich genannt) ist, einfach gesagt, eine Alternative zu einem richerlichen Urteil.

  • Dabei einigen sich die betroffenen Parteien mit ihren Verfahrensbeiständen auf eine Lösung. Ein Vergleich beruht also auf dem gegenseitigen Entgegenkommen von Kläger und Angeklagtem, er stellt einen Kompromiss dar.
  • Der Vergleich wird dabei protokolliert und vor Gericht geschlossen.
  • Die Kosten des Verfahrens werden bei einem Vergleich üblicherweise, anders als bei einem richterlichen Urteil, geteilt.


Vergleich ablehnen

Ein Vergleich wird häufig von Seiten des Gerichts vorgeschlagen. Diesen Vergleich abzulehnen bedeutet dann, dass im weiteren Verlauf ein richterliches Urteil gefällt wird.

  • Wenn Sie also keinen Vergleich wünschen, müssen Sie sich auch nicht darauf einlassen.
  • Bei einem Vergleichsvorschlag können Sie also mitteilen, dass Sie damit nicht einverstanden sind. Dann findet stattdessen eine gerichtliche Entscheidung statt.
  • Im konkreten Fall sollten Sie bei dieser Überlegung Rücksprache mit einem Anwalt halten und die Vor- und Nachteile abwägen.
Einen Vergleich vor Gericht können Sie auch ablehnen
Einen Vergleich vor Gericht können Sie auch ablehnen Bild: Pixabay

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