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Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Steuern hinterzogen? Wir beraten Sie.

Steuern hinterzogen? Wir helfen Ihnen bei der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung in Kehl und der Ortenau.
Fragen zu Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Wir unterstützen Steuersünder

In den Medien tauchen immer wieder Berichte über den Ankauf von Steuer-CDs und über die Selbstanzeigen prominenter Steuerhinterzieher auf. Dabei wird oft von einer straf-befreienden Wirkung der Selbstanzeige gesprochen. Es ist richtig, dass die Selbstanzeige demjenigen, der sich einer Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat, die Möglichkeit bietet eine Bestrafung zu vermeiden. Dies erfordert aber rechtzeitiges und korrektes Handeln.

Anlass für eine Selbstanzeige

Das stetig steigende Risiko entdeckt zu werden ist der häufigste Anlass für eine Selbstanzeige. Dabei spielen vor allem die Auskunfts- und Informationspflichten zwischen Behörden und Banken, angekündigte Betriebsprüfungen im eigenen Unternehmen oder bei Geschäftspartnern, Konflikte mit mitwissenden Mitarbeitern und Konflikte mit mitwissenden Angehörigen oder Freunden (z.B. im Fall einer Scheidung) eine große Rolle. Besteht bei Ihnen ein solches Risiko? Lassen Sie sich von uns diskret und kompetent beraten!

Anforderungen an eine Selbstanzeige

Bei einer Selbstanzeige sind Sie verpflichtet Ihre Angaben in der Art und Weise zu berichtigen, dass die Finanzbehörden ohne umfangreiche Ermittlungen die entsprechenden Steuern festzusetzen können. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann das Folgen für Sie haben. Gehen Sie kein Risiko ein! Lassen Sie sich von uns diskret und kompetent beraten!

Wurde bereits eine Ermittlungsmaßnahme oder ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet, so ist keine Selbstanzeige mehr möglich. In diesem Fall ist es jedoch möglich durch Mitwirkung und Aufdeckung der Steuerhinterziehung gegebenenfalls eine Strafmilderung zu erwirken. Lassen Sie sich von uns diskret und kompetent beraten!

Nachzahlungspflicht der Selbstanzeiger

Um eine Straffreiheit bei einer Selbstanzeige zu gewährleisten, ist die fristgemäße Zahlung der hinterzogenen Steuern notwendig. Die Nachzahlungsfrist wird von der zuständigen Steuerbehörde bestimmt und beträgt in der Regel zwischen einem und sechs Monaten.

Rechtzeitig und richtig Handeln

Vermeiden Sie Fehler! Das Thema Selbstanzeige ist sehr komplex und sensibel. Gehen Sie kein Risiko rein. Lassen Sie sich zeitnah professionell beraten. Wir bieten Ihnen professionelle und diskrete Hilfe an. Sprechen sie mit uns bevor es zu spät ist.

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung im Eurodistrikt Kehl, Ortenau & Strasbourg

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