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Erster Tod durch selbstfahrendes Auto: Sicherheitsfahrerin bekennt sich schuldig

Die Sicherheitsfahrerin im ersten bekannten Unfall mit Todesfolge durch ein selbstfahrendes Auto hat sich schuldig bekannt. Das schafft einen Präzedenzfall.

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In diesem Fall war die Fahrerin schuld. (Foto: Metamorworks/Shutterstock)

Im Fall des ersten bekannten Unfalls mit Todesfolge durch ein selbstfahrendes Auto hat sich die beteiligte Sicherheitsfahrerin schuldig bekannt. Rafaela Vasquez war 2018 Sicherheitsfahrerin für einen umgebauten Volvo XC90, ein selbstfahrendes Fahrzeug von Uber mit einer Autonomie der Stufe 3, wie Engadget schreibt.

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Diese Autonomiestufe bedeutet, dass der Fahrer stets dazu bereit und in der Lage sein muss einzugreifen. Bei einer Kollision wurde Elaine Herzberg getötet, die nachts in Arizona über die Straße ging.

Verurteilt wegen Gefährdung

Vasquez hat sich in diesem Fall jetzt schuldig bekannt und wurde wegen Gefährdung zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

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Die zuständige Polizei merkte an, dass Vasquez zu der Zeit eine Show per Video-Streaming angesehen hat, anstatt ihre Aufmerksamkeit auf die Straße zu richten. Ihre Verteidiger behaupten jedoch, dass sie nur zugehört habe und ihre Augen auf der Straße waren.

Ein weiteres brisantes Detail des Falles: Das National Transportation Safety Board (NTSB) stellte fest, dass Uber das Notbremssystem des Autos deaktiviert hatte, damit es nicht abrupt im Straßenverkehr anhält.

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Die Verteidigung von Vasquez gab zu Protokoll, dass Führungskräfte bei Uber der Meinung waren, dass so ein Unfall nur eine Frage der Zeit sei, wie aus angeblich durchgesickerten Gesprächen hervorgehe.

Das Urteil hat Folgen für die Zukunft

Mit dem Schuldeingeständnis von Vasquez und dem Urteilsspruch ist ein wichtiger Präzedenzfall geschaffen worden. Doch die Frage der Haftung ist komplex und muss von Fall zu Fall geklärt werden.

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Die rechtliche Grauzone könnte komplizierter werden, wenn Fahrzeuge mit Autonomie der Stufe 4 ins Spiel kommen, die als „in begrenzten Situationen völlig fahrerlos“ eingestuft werden.

Dann stellt sich die Frage, wer haftet, wenn es zu Unfällen kommt. Der Hersteller? Die Programmierer der künstlichen Intelligenz? Der Besitzer des Fahrzeugs? Diese und weitere Fragen werden uns in den kommenden Jahren noch intensiv beschäftigen.

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