In seiner Plenarsitzung am 18. April hat das Europäische Parlament die künftige EU-Maschinenrichtlinie mit großer Mehrheit abschließend gebilligt.

In seiner Plenarsitzung am 18. April hat das Europäische Parlament die künftige EU-Maschinenrichtlinie mit großer Mehrheit abschließend gebilligt. (Bild: Europäisches Parlament / Fred Marvaux)

Bei seiner Plenarsitzung am 18. April hat das Europäische Parlament den Text der künftigen EU-Maschinenverordnung abschließend gebilligt. Sie löst die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab, die in Deutschland seit 2009 Gültigkeit hatte. Bei der Abstimmung gaben von den 632 Abgeordneten 595 dem Vorschlag ihre Ja-Stimme. Sieben lehnten ab, 30 Parlamentarier enthielten sich der Stimme. Bereits am 15. Dezember 2022 hatten sich EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament – der sogenannte Trilog – grundsätzlich auf die EU-Maschinenverordnung geeinigt.

Mit der unmittelbar bevorstehenden Veröffentlichung des finalen Rechtstextes im EU-Amtsblatt beginnt dann eine 42-monatige Übergangsfrist, bis die EG-Maschinenrichtlinie offiziell von der EU-Maschinenverordnung abgelöst werden wird. Wie sich die Maschinenverordnung konkret auswirken wird und warum sich Maschinenhersteller trotz der Übergangsfrist nicht zu viel Zeit lassen sollten, erläutert Thorsten Gast, Leiter des Competence Center Services bei Phoenix Contact, Im Interview mit der IEE:

Die neue Verordnung sieht erstmals eine verpflichtende unabhängige Prüfung von bestimmten Hochrisikomaschinen vor, bevor sie in der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden dürfen. Dies gilt zum Beispiel für Maschinen mit KI-basierten Sicherheitsbauteilen. Außerdem müssen sich Maschinenhersteller künftig nicht mehr nur mit Safety, sondern auch Security-Fragen befassen. Weitere wesentliche Veränderungen betreffen Themen wie die Vernetzung von Maschinen und digitale Betriebsanleitungen.

Sie möchten gerne weiterlesen?