Umweltschutz EU-Staaten einigen sich auf CO2-Vorgaben für Lkw und Busse

Aktualisiert am 12.02.2024 Von Thomas Günnel 3 min Lesedauer

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Die EU-Staaten haben sich auf eine Verordnung zum CO2-Ausstoß von Lkw und Bussen geeinigt. Die aus Deutschland in letzter Minute eingebrachten Veränderungen sind marginal.

Die Mehrheit der EU-Staaten hat eine Verordnung für strengere CO2-Vorgaben für Lastwagen und Busse gebilligt.
Die Mehrheit der EU-Staaten hat eine Verordnung für strengere CO2-Vorgaben für Lastwagen und Busse gebilligt.
(Bild: Scania CV AB)

Die Mehrheit der EU-Staaten hat eine Verordnung für strengere CO2-Vorgaben für Lastwagen und Busse gebilligt. Das hat die belgische EU-Ratspräsidentschaft am Freitag (9. Februar) mitgeteilt. Die Verordnung betrifft neue schwere Lkw und Busse, die ab dem Jahr 2030 in Europa auf den Markt kommen.

Demnach müssen die CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge ab 2030 um 45 Prozent sinken. Ab 2035 um 65 Prozent und ab dem Jahr 2040 um 90 Prozent. Die Prozentwerte beziehen sich auf die Emissionswerte verglichen mit dem Jahr 2019.

Die Normen in der Verordnung gelten für fast alle Lastkraftwagen, Stadtbusse, Fernbusse und Anhänger über 7,5 Tonnen. Arbeitsfahrzeuge wie Müllwagen, Kipplaster oder Betonmischer müssen die Normen ab dem Jahr 2035 einhalten. Für Anhänger und Sattelanhänger gelten ebenfalls verbindliche Normen von 7,5 und zehn Prozent.

Neue Stadtbusse müssen die geringeren Emissionsvorgaben von 90 Prozent bereits ab dem Jahr 2030 erfüllen, bis 2035 müssen sie emissionsfrei sein. Außerdem will die Kommission prüfen, kleine Lastkraftwagen unter fünf Tonnen in die Verordnung aufzunehmen.

Prüfen der Verordnung im Jahr 2027

Im Jahr 2027 will die Kommission die Wirksamkeit und die Auswirkungen der Verordnung überprüfen und sie weiterentwickeln. Konkret will die Europäische Kommission:

  • die Rolle einer Methode für die Zulassung schwerer Nutzfahrzeuge bewerten, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen fahren
  • einen CO2-Korrekturfaktor prüfen für den Übergang zu emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen
  • eine Methode entwickeln, um die CO2-Emissionen neuer schwerer Nutzfahrzeuge über den gesamten Lebenszyklus zu bewerten und zu melden

Minimale Ergänzung nach Deutschem Veto

Die Unterhändler hatten sich am 18. Januar grundsätzlich auf die Verordnung geeinigt. Teilnehmer eines FDP-Europaparteitags sprachen sich danach jedoch gegen Flottengrenzwerte aus. Das Verkehrsministerium legte laut der Nachrichtenagentur dpa unter anderem unter Verweis auf eine fehlende Regelung für synthetische Kraftstoffe ein Veto gegen die geplante Zustimmung der Bundesregierung ein – zog es aber zurück, nachdem sich das Bundeskanzleramt eingeschaltet hatte.

Konkret hatte die Partei einen Vorschlag für einen neuen Erwägungsgrund vorgelegt. In dem wurde die Europäische Kommission dazu aufgefordert, bis 2025 eine neue Methode für die Registrierung von schweren Nutzfahrzeugen zu entwickeln, die CO2-neutrale erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs verwenden.

Dieser Erwägungsgrund wurde laut des Rats der Europäischen Union in die vorläufige Einigung aufgenommen. Wörtlich heißt es dort jetzt: „Im Anschluss an die Konsultation der Interessengruppen wird die Kommission innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Verordnung die Rolle einer Methodik für die Registrierung von ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betriebenen HDV (heavy duty vehicles, schwere Nutzfahrzeuge) im Einklang mit dem Unionsrecht und dem Ziel der Klimaneutralität der Union bewerten.“

Mit anderen Worten: Statt wie geplant im Jahr 2027 wird die Kommission das Thema „CO2-neutrale Kraftstoffe in schweren Nutzfahrzeugen“ nun eher bewerten – je nachdem, wann die Verordnung in Kraft tritt. Weitere inhaltliche Änderungen an der Verordnung gab es nicht.

Hintergrund zur Verordnung

Der nun unter den EU-Staaten abgestimmten Einigung muss noch das Plenum des Europaparlaments zustimmen. Anschließend werden die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der Union veröffentlicht und treten in Kraft.

Die Kommission schlug den Verordnungsentwurf im Februar 2023 vor, um ab 2030 CO2-Normen für schwere Nutzfahrzeuge festzulegen. Schwere Nutzfahrzeuge emittieren mehr als 25 Prozent der Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs in der EU, und mehr als sechs Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU.

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