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Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung

In den Medien wird vorzugsweise die Zahl der Arbeitslosen (gem. § 16 SGB III) bzw. die Arbeitslosenquote zur Darstellung der Arbeitsmarktsituation herangezogen. Diese Indikatoren haben spätestens seit Einführung des SGB II (sog. „Hartz IV“) an Aussagekraft für eine Interpretation der Arbeitsmarktdynamik verloren, zumindest wenn man planerisch etwas gegen Arbeitslosigkeit tun möchte. Gründe sind die veränderten Definitionen und Zählweisen.

Im Juli 2020 (letztverfügbare Zahl) waren 2,91 Mio. Arbeitslose registriert, aber 5,29 Mio. unterbeschäftigte Personen (unter Einschluß der KurzarbeiterInnen). Die Unterbeschäftigung ist ist also 1,8fach so hoch wie die Arbeitslosigkeit.

Weitere Informationen: http://w9eg9znx6.homepage.t-online.de/hammer-eu/wordpress/?p=1245


Wir berichteten:
Arm, abgehängt, ausgegrenzt  |  08. September 2020
Arbeitsaufnahme nach Langzeitarbeitslosigkeit  |  21. Juli 2020