Das Cassis-de-Dijon-Prinzip geht auf einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 1979 über die Vermarktung des gleichnamigen Likörs in Deutschland zurück. Auslöser war ein Johannisbeerlikör aus der französischen Stadt Dijon, den die Handelsgruppe Rewe importieren wollte. Die deutschen Behörden verboten den Import, weil der Alkoholgehalt nicht den deutschen Vorschriften entspreche. Rewe klagte dagegen und bekam recht.

jw