Der Albtraum vom Traumhaus

Familie, die ihr neues Haus abreißen muss, zieht vor Bundesgerichtshof

Weil eine Justizbehörde schlampte, muss Familie Walter aus Rangsdorf ihr neu gebautes Haus wieder abreißen. Der Irrsinn geht wohl in die nächste Gerichtsrunde.

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Das Einfamilienhaus von Familie Walter in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming). Es soll laut Gerichtsurteil abgerissen werden.
Das Einfamilienhaus von Familie Walter in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming). Es soll laut Gerichtsurteil abgerissen werden.Sören Stache/dpa

Es ist eine Schande ohnegleichen: Eine Familie kauft in Rangsdorf bei Berlin ein zwangsversteigertes Grundstück und baut dort ein Haus. Jahre später meldet sich der eigentliche Grundstücksbesitzer. Das Bauland hätte gar nicht verkauft werden dürfen, das Gericht hatte geschlampt! Infolgedessen muss das neue Haus nun abgerissen werden, so ein vorerst letztes Gerichtsurteil. Das will die junge Familie aber nicht auf sich sitzen lassen. Sie kämpft unverdrossen weiter.

Die Familie Walter aus Rangsdorf, die wegen eines Behördenfehlers ihr selbst errichtetes Einfamilienhaus verlieren soll, will gegen das Urteil des Oberlandesgerichts beim Bundesgerichtshof vorgehen. Im entsprechenden Fall im Landkreis Teltow-Fläming ist eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht worden, bestätigte ein Sprecher des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe am Dienstag.

Das Brandenburger OLG hatte Ende Juni entschieden, dass die Familie ihr Grundstück verlassen und ihr darauf gebautes Eigenheim abreißen muss.

Familie Walter hatte für das Haus hohe Kredite aufgenommen

Eine Revision gegen das Urteil wurde vom OLG nicht zugelassen. Dagegen geht die Familie nun mit der Beschwerde vor. Das Justizministerium in Brandenburg wollte sich zu dem Fall explizit nicht äußern, da man in dem Fall mit der Familie Stillschweigen vereinbart habe. Das Ministerium befindet sich in Verhandlungen über eine Entschädigung mit der Familie Walter.

Die Familie Walter hatte das etwa 1000 Quadratmeter große Grundstück 2010 bei einer Zwangsversteigerung im Amtsgericht Luckenwalde regulär erworben. Das Bauland wurde versteigert, weil der Erbe des Grundstücks Schulden bei der Stadt Freiburg hatte und angeblich nicht erreichbar war. Nachdem die Familie hohe Kredite aufgenommen und dort ihr Haus gebaut hatte, meldete sich der Erbe und forderte das Grundstück vor Gericht zurück.

Das Landgericht Potsdam entschied darauf im Jahr 2014, dass das Amtsgericht versäumt habe, nach dem Erben in ausreichendem Maße zu suchen. Daher sei die Zwangsversteigerung nicht rechtens und der Erbe weiterhin Eigentümer des Grundstücks. Dies wurde vom OLG bestätigt und nun auch die Herausgabe des Grundstücks samt Entschädigung angeordnet.