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Wer zahlt für den Schaden nach einem Verkehrsunfall?

Wer zahlt für den Schaden?

Die Zahl der Unfälle mit Schadenssummen von mehr als einer Million Franken hat in letzter Zeit stark zugenommen. Damit insbesondere Heilungs- und Spitalkosten verunfallter Personen gedeckt sind, ist die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeughalter obligatorisch.

Haftpflichtversicherung

Versichert ist das in der Police bezeichnete Fahrzeug. Das amtliche Kontrollschild gilt als Versicherungsnachweis. Die Haftpflicht zahlt, wenn durch das Fahrzeug gegenüber Dritten Sach- oder Personenschäden verursacht wurden. Die Haftpflicht wehrt auch unberechtigte Forderungen von Drittpersonen ab und übernimmt nötigenfalls Kosten für Expertisen, Gericht oder Anwalt. Schäden am eigenen Auto sind von der Haftpflicht nicht gedeckt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgarantiesumme liegt bei fünf Millionen Franken.

Doch die Haftpflicht übernimmt nicht in jedem Fall alle Unfallkosten. Bei grob fahrlässigem Verhalten des Versicherten, etwa wenn er ein Rotlicht überfuhr oder alkoholisiert unterwegs war, wird ihn die Versicherung zur Verantwortung ziehen. Zwar zahlt sie den geschädigten Personen die Leistungen aus, rückwirkend wird sie aber den Unfallverursacher zur Kasse bitten. Je nach Schwere des Vergehens muss er mit einer Kostenbeteiligung von 10 bis 50 Prozent rechnen.

Teil- und Vollkasko

Ratsam ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung. Damit ist das Fahrzeug bei Diebstahl, Feuer und Elementarschäden wie Überschwemmung, Sturm, Lawinen oder Steinschlag versichert. Wie bei der Haftpflichtversicherung hat Grobfahrlässigkeit auch in der Teilkasko Konsequenzen: Wenn eine Fahrzeughalterin zum Beispiel im exponierten Berner Matte-Quartier direkt an der Aare wohnt und es trotz behördlichen Warnungen unterlässt, das Fahrzeug rechtzeitig aus der Gefahrenzone zu bringen, kann die Kaskoversicherung die Leistungen kürzen.

Im Prinzip sind bei der Vollkasko die gleichen Schäden versichert wie bei der Teilkasko, plus selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug infolge Kollision.

Parkschadenversicherung

Wenn ein unbekanntes Fahrzeug am geparkten Auto eine Beule oder einen Kratzer hinterlassen hat, übernimmt dies zwar die Vollkaskoversicherung, was aber meist mit einem Selbstbehalt und einer Rückstufung im Bonus-Malus-System verbunden ist. Solche Schäden am geparkten Wagen können deshalb mit einer Parkschadenversicherung separat abgedeckt werden. Es ist aber auch daran zu denken, dass es den Nationalen Garantiefonds gibt: Aus diesem Fonds werden Schäden bezahlt, die von unbekannten Fahrzeugen oder nicht versicherten Fahrzeugen verursacht wurden und für die keine andere Versicherung aufkommt.

Insassen-Unfall

Verantwortungsbewusste Autolenker werden sich Gedanken machen, wie die Insassen seines Fahrzeugs bei einem Unfall versichert sind, etwa wenn Heilungs- und Spitalkosten oder gar die Folgen von Invalidität zu gewärtigen sind. In der Schweiz sind berufstätige Personen durch die obligatorische Unfallversicherung gut geschützt. Nicht erwerbstätige Personen wie Hausfrauen oder Kinder sind über die Krankenversicherung für Arzt- und Spitalkosten versichert. Eine spezielle Insassenunfallversicherung bietet eine Reihe von Zusatzleistungen wie Spitaltaggeld, Invaliditäts- oder Todesfallkapital.

Verkehrsrechtsschutz

Der Verkehrsrechtsschutz bietet Unterstützung bei Rechtsfällen als Fahrzeuglenker beziehungsweise als Halter eines Fahrzeugs. Die Versicherung unterstützt den Fahrzeughalter, wenn es darum geht, Ansprüche gegen Dritte durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen gegen den Versicherungsnehmer abzuwehren.

Zusatzdeckungen

Wer gelegentlich das Fahrzeug von Freunden oder Kolleginnen ausleiht, sollte in seiner Privathaftpflicht das Lenken fremder Motorfahrzeuge einschliessen, damit Schäden an diesem Auto gedeckt sind. Wichtig ist allerdings, dass fremde Wagen nicht regelmässig benutzt werden.