Funktionen des gesetzlichen Betreuers

Pflichten eines Betreuers / einer Betreuerin

Der gesetzliche Betreuer ist Rechtsvertreter für den Betreuten in den vom Gericht angeordneten Aufgabenkreisen. Der Betreute ist damit aber nicht entmündigt und seine volle Geschäftsfähigkeit und Einwilligungsfähigkeit wird durch die gesetzliche Betreuung nicht berührt!

Pflichten des gesetzlichen Betreuers - Zusammenarbeit mit dem Betreuten

Die Zusammenarbeit zwischen dem gesetzlichen Betreuten und dem gesetzlichen Betreuer regeln die „Pflichten des gesetzlichen Betreuers“
(§ 1901 BGB). Dabei orientiert sich der gesetzliche Betreuer an den Wünschen und dem Wohl des Betreuten, erörtert Regelungsschritte mit dem Betreuten und versucht, den Betreuten (wieder) zu befähigen, selbständig seine Regelungsangelegenheiten zu erledigen, sofern es die vorliegende Erkrankung  ermöglicht.

Kontrolle des gesetzlichen Betreuers - zum Schutz des gesetzlich Betreuten

Der gesetzliche Betreuer wird vom Betreuungsgericht kontrolliert, so muss er jederzeit auf Verlangen des Gerichts Auskunft erteilen, Rechenschaft über die Finanzen des Betreuten in Form einer jährlichen Rechnungslegung oder Schlussrechnungslegung ablegen.

 

Lesen Sie hier über Wer wird gesetzlich betreut? oder den Abschnitt über Wer wird gesetzlicher Betreuer?

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Über den Verein

Wir sind ein Team, das gesetzliche Betreuer aus dem Stadtgebiet Darmstadt informiert, berät und bei allen Fragen zu Ihrer Tätigkeit unterstützt.

Ratsuchende mit Wohnort im Landkreis Darmstadt-Dieburg wenden sich bitte an den Betreuungsverein im Caritas-Verband Dieburg.


Paritätischer Betreuungsverein Darmstadt e.V.
Poststraße 9, 64293 Darmstadt
06151 - 85 15 92
info@betreuungsverein.org

 

Veranstaltungen

Grundlagen des Betreuungsrecht

Seit 01.01.2023 ist die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft.

Orientierung zu den Grundlagen des Betreuungsrechts erhalten Sie in unseren Informationsveranstaltungen.

 

Termine

Leistungsangebot

Wir bieten eine Vielzahl von Aufgaben, damit Sie Ihre Aufgaben als gesetzliche Betreuer rechtlich abgesichert ausführen können*

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