Bescheinigungsverfahren

Was ist eine Bescheinigung nach § 15 BVFG, wozu wird sie benötigt?

Mit der Ausstellung dieser Bescheinigung erwerben Sie im Regelfall die deutsche Staatsangehörigkeit.

Die Entscheidung über die Ausstellung der Bescheinigung ist für alle Behörden und Stellen verbindlich, die für die Gewährung von Rechten und Vergünstigungen zuständig sind. Zudem ist diese Bescheinigung auch Grundlage für die Gewährung zahlreicher Leistungen (Leistungen der Renten- und gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, der Sozialämter usw.).

Muster einer Spätaussiedlerbescheinigung

Muster einer Spätaussiedlerbescheinigung

Muss ich einen Antrag stellen?

Nein. Das Bescheinigungsverfahren wird grundsätzlich mit der Registrierung von Amts wegen eingeleitet.  

Wie erhalte ich die Bescheinigung?

Nach der Wohnsitznahme müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dort erhalten Sie eine Meldebestätigung. Diese schicken Sie uns per Post oder Telefax. Wenn alle Voraussetzungen zur Ausstellung erfüllt sind, wird Ihnen die Bescheinigung durch uns zugeschickt.

Ich habe meine Bescheinigung verloren, wie bekomme ich Ersatz?

  • Ihr Vertriebenenausweis / Ihre Bescheinigung wurde bis zum 31.12.2004 ausgestellt:

    Wenden Sie sich an die Behörde, die den Vertriebenenausweis bzw. die Bescheinigung ausgestellt hat.

  • Ihre Bescheinigung wurde nach dem 01.01.2005 ausgestellt:

    Wenden Sie sich an uns: Bundesverwaltungsamt, Heimkehrerstr.16, 37133 Friedland

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