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Grundstücks-Eigner bleibt hart

Brandenburger Familie muss neues Haus endgültig abreißen

Rangsdorf
Dieses Neubau-Haus muss eine Familie in Rangsdorf abreißen – wegen eines Justiz-Irrtums Foto: Thomas Spikermann

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Der folgenschwere Justiz-Irrtum hat ganz Deutschland empört: Nach dem Bau ihres Traumhauses erfuhren Christin (42) und Philip W. (43) aus Rangsdorf, dass das Grundstück einem Anderen gehört. Jetzt steht endgültig fest: Sie müssen ihr Haus abreißen!

Vergeblich hatte das Paar (2 Kinder) noch einmal versucht, Grundstücks-Eigentümer Eric S. (51) zum Verkauf zu bewegen. Der US-Manager mit Wohnsitz in der Schweiz hatte die Gartenfläche von einer Großtante geerbt.

„Sein Anwalt erklärte, er sei unter keinen Umständen zum Verkauf bereit“, sagte Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (63, CDU) am Donnerstag im Rechtsausschuss.

Damit ist das Schicksal des schmucken Neubaus besiegelt: Ende Juni urteilte das Oberlandesgericht (OLG): Familie W. muss ihr Traumhaus binnen Jahresfrist abreißen. Schuld ist das Luckenwalder Amtsgericht: Es hatte bei der Erbensuche geschlampt, das Grundstück 2010 zwangsversteigert. Die Auktion ist nichtig, stellte das OLG nun fest.

Jetzt muss Familie W. nicht nur ein neues Heim finden, sondern noch 280.000 Euro Grundschuld tilgen – und Eric S. 6000 Euro Nutzungsgebühr für sein Grundstück zahlen. Früh hatte Ministerin Hoffmann erklärt, dass das Land die Familie für die Folgen des Justiz-Irrtums entschädigen wird. Nun hält die Politikerin Wort.

„Bisher geltend gemachte Rechtsverfolgungs-Kosten sind vom Justizministerium übernommen worden“, sagte Hoffmann (CDU) im Ausschuss. Heißt: Das Land hat die enormen Gerichts- und Anwaltskosten jetzt bezahlt. Jahrelang mussten Familie W. und ihre Versicherung dafür in Vorleistung gehen.

Susanne Hoffmann (CDU), Brandenburger Ministerin der Justiz
Brandenburgs Justiz-Ministerin Susanne Hoffmann (63, CDU) will Familie W. entschädigen Foto: picture alliance/dpa

Auch für Abriss, Umzug und ein neues Heim soll die Familie entschädigt werden. Die Ministerin: „Wir haben uns auf einen gemeinsamen Gutachter verständigt, der den aktuellen Wert des Grundstücks samt Haus ermitteln soll. Weil dies für uns dann für uns die Basis ist, über etwaige Amtshaftungs- und Entschädigungsansprüche zu entscheiden.“

Doch nichts kann das zerstörte Familienglück wiedergutmachen. Kristin W. sagte nach dem OLG-Urteil zu B.Z.: „Die vielen Tränen und schlaflosen Nächte in all den Jahren kann uns niemand ersetzen.“ Während des langen Grundstücks-Streits hat sich das Ehepaar getrennt.

Themen: Gerichtsurteile Immobilien Neubau Rangsdorf Räumung Versteigerung
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