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Kritik an Neobroker Endet die Geld-zurück-Aktion von Trade Republic vor Gericht?

So sieht die verspiegelte Visa-Debitkarte von Trade Republic aus.
So sieht die verspiegelte Visa-Debitkarte von Trade Republic aus.
© PR
Kunden von Trade Republic können mit einer neuen Bezahlkarte Gutschriften für ihr Depot erhalten. Verbraucherschützer sehen darin ein Lockangebot – und prüfen eine Klage

Der Berliner Neobroker Trade Republic ist nach der Vorstellung seiner neuen Bezahlkarte ins Visier von Verbraucherschützern geraten. In der Kritik steht eine verspiegelte Visa-Debitkarte, mit der Kunden online und in Geschäften bezahlen können und einen geringen Prozentsatz vom Einkaufswert als Gutschrift zurückerhalten. 

Die Besonderheit: Der Geldbetrag fließt nicht zurück auf das Konto, sondern wird automatisch in einen selbst gewählten Wertpapiersparplan eingezahlt. Trade Republic bewirbt das Feature vergleichbar mit bekannten Cashback-Programmen: „Erhalte ein Prozent Saveback auf Kartenzahlungen in deinen Sparplan“, heißt es dazu auf der Website.

Genau daran stört sich jedoch Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Er hält das Angebot für „irreführend“, wie er dem Tagesspiegel erklärte. „Mitnichten erhält der Verbraucher ein Prozent Saveback auf seine Kartenzahlungen“, so Nauhauser. 

Erstens sei die Prämie laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Trade Republic auf 15 Euro monatlich begrenzt. Hochgerechnet müssten Kunden mit ihrer Bezahlkarte also 1500 Euro ausgeben, was schon eine Menge ist. Zweitens erhält eine Gutschrift nur, wer weitere Bedingungen erfüllt. So verlangt Trade Republic unter anderem, dass Kunden einen Wertpapiersparplan über 50 Euro einrichten und ausführen – und zwar monatlich. 

Obendrein behält sich der Neobroker vor, die Geld-zurück-Prämie mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Um ein – anders als suggeriert – zeitlich unbegrenztes Angebot handelt es sich also nicht. Dazu Nauhauser gegenüber dem Tagesspiegel: „Aufgrund der irreführenden Werbeaussagen handelt es sich um eine klassische Lockvogelwerbung, noch dazu um eine irreführende“. Nauhauser sieht in dem Angebot vielmehr eine preiswerte Marketing-Kampagne, die Trade Republic nach Gutdünken jederzeit wieder einstellen könne. Deshalb wolle die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nun auch rechtliche Schritte gegen das Berliner Finanz-Startup prüfen.

„Riesengroße PR-Aktion“

Das Unternehmen selbst sieht sich unberechtigt an den Pranger gestellt: Man habe ein „sehr faires“ Angebot geschaffen mit Konditionen, die derzeit kein anderer Wettbewerber biete, sagte eine Sprecherin. „Es fallen keine Abogebühren an, keine weiteren Kosten und bis zu 15 Euro monatlich gibt es obendrauf als Prämie.“ Dennoch prüfe man die Vorwürfe, heißt es.

Mit der Kritik an dem Angebot ist Verbraucherschützer Niels Nauhauser indes nicht allein. Zuletzt hatten sich auch einige Finanz-Youtuber verhalten zu der Bezahlkarte geäußert, etwa Saidi Sulilatu vom Kanal „Finanztip“: „Das Ganze ist eine riesengroße PR-Aktion“, sagte Sulilatu und verwies darauf, dass es dem Fintech vor allem darum gehe, möglichst viel Geld von Girokonten auf die Verrechnungskonten zu bekommen. Er mahnte Anleger, ihre Geldanlage „nicht zu kompliziert“ zu machen.

Auch Thomas Kehl vom Kanal „Finanzfluss“ bezog in einem Video zur neuen Bezahlkarte von Trade Republic Stellung. Die Konditionen seien zwar gut und die Saveback-Funktion sei in Deutschland einmalig, sagte Kehl. Allerdings sei die Höhe der Gutschriften überschaubar. „Wem es darum geht, bei den Ausgaben zu sparen und Cashback zu generieren, der kann mit anderen Angeboten wohl mehr verdienen“, so Kehl.

Ob sich Trade Republic für seine aufwändige Produktvorstellung letztlich vor Gericht verantworten muss, wird sich zeigen. „Die Prüfung rechtlicher Schritte dauert noch etwas, was mit den Kapazitäten zusammenhängt“, sagte Verbraucherschützer Niels Nauhauser auf Anfrage von Capital.

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