Wollen Sie Ihr Zeitungs-Abo beim Kölner Stadtanzeiger kündigen, ist es wichtig, die Fristen einzuhalten. Wir verraten Ihnen, wie Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Laufzeiten und Fristen einhalten

Ein Abonnement ohne Bezugsverpflichtung kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Bei Bestehen einer Bezugsverpflichtung kann das Abonnement mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Bezugszeit gekündigt werden. Vergessen Sie, zu kündigen, verlängert sich das Abonnement automatisch unbefristet. Danach kann es mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.

Schriftlich kündigen: Darauf sollten Sie achten

Haben Sie sich entschlossen Ihr Abo des Kölner Stadtanzeigers zu kündigen, ist das Schreiben in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) ausschließlich an die M. DuMont Schauberg Expedition der Kölnischen Zeitung GmbH & Co. KG zu richten. Wir empfehlen ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Fax mit Sendeprotokoll. Dadurch haben Sie einen Beleg über Versand und Empfang Ihrer Kündigung. Ihr Kündigungsschreiben muss Ihre persönlichen Daten - wie Name und Adresse - sowie Ihre Kundennummer und das Kündigungsdatum enthalten. Die Kündigung senden Sie an:
M. DuMont Schauberg
Expedition der Kölnischen Zeitung GmbH & Co KG
Abo-Service
Amsterdamer Str. 192
50735 Köln
Email: abo-kundenservice.koeln@dumont.de.
Die Telefon-Hotline erreichen Sie unter der 0221 925864-20.
Tipp: Sollten Sie eine unberechtigte Abo-Abrechnung erhalten haben, benutzen Sie unseren Musterbrief.