Presse Durchschnittserlös bei Strom 2017 um 1,3 % gegenüber Vorjahr gestiegen

Grenzpreis zur Berechnung der Konzessionsabgabe: +0,2 % zum Vorjahr

Pressemitteilung Nr. 446 vom 16. November 2018

WIESBADEN – Die Energieversorgungsunternehmen nahmen im Jahr 2017 bei der Abgabe von Strom an alle Letztverbraucher im Durchschnitt 16,27 Cent je Kilowattstunde ein. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war das ein Plus von 1,3 % gegenüber 2016. Der Durchschnittserlös bei der Abgabe an Haushaltskunden lag bei 24,15 Cent je Kilowattstunde. Dies entsprach nahezu dem Vorjahreswert (+0,2 %). 

Der durchschnittliche Erlös für Stromlieferungen an Sondervertragskunden (zum Beispiel energieintensive Industriebetriebe) nahm im Jahr 2017 um 0,2 % auf 12,50 Cent je Kilowattstunde zu. Bei diesem Wert handelt es sich um den sogenannten Grenzpreis, der die gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgabe darstellt. Konzessionsabgaben sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen, um Letztverbraucher mit Strom zu versorgen. 

Durchschnittserlöse der Elektrizitätsversorgungsunternehmen ab 2010
JahrInsgesamtSondervertrags-
kunden
TarifkundenNachrichtlich:
Haushaltskunden
Cent/Kilowattstunde
201013,1810,6618,4618,50
201114,2211,5719,9820,24
201214,7411,8920,7320,91
201316,0412,8422,2723,18
201416,5513,2722,9123,86
201516,2112,6922,8323,99
201616,0612,4723,1724,11
2017 (vorläufig)16,2712,5023,7024,15

Weitere Daten und lange Zeitreihen zur Erhebung über Stromabsatz und Erlöse können in der Datenbank GENESIS-Online über die Tabelle Stromabsatz und Erlöse (43331-0001) abgerufen werden. Die endgültigen Ergebnisse für das laufende Berichtsjahr stehen dort spätestens am 31. Januar 2019 zum Download zur Verfügung.

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