Beweiserhebung mittels Parteiaussage

Seit dem Inkrafttreten am 1. Januar 2011 sieht die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) für die förmliche Einvernahme einer Partei im Rahmen des Beweisverfahrens die beiden Beweismittel der Parteibefragung (Art. 191 ZPO) und der Beweisaussage (… Weitere Informationen...
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Seit dem Inkrafttreten am 1. Januar 2011 sieht die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) für die förmliche Einvernahme einer Partei im Rahmen des Beweisverfahrens die beiden Beweismittel der Parteibefragung (Art. 191 ZPO) und der Beweisaussage (Art. 192 ZPO) vor.

Die vorliegende Dissertation bietet Antworten und Lösungsansätze zu zentralen Fragen der Beweiserhebung mittels Parteiaussage. Sie untersucht insbesondere, welche Voraussetzungen für die Durchführung einer Parteiaussage erfüllt sein müssen, ob das Gericht eine Parteiaussage auch von Amtes wegen anordnen darf und wie sich die beiden Beweismittel der Parteibefragung und der Beweisaussage zueinander verhalten. Sie liefert damit sowohl für Gerichte wie auch für forensisch tätige Rechtsanwälte wichtige Ergebnisse im Umgang mit Parteiaussagen.

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