Dresdens OB bedauert Fehler bei seiner Aufstellung zur Wahl 2022
Ärgert sich selbst am meisten: Oberbürgermeister Dirk Hilbert.
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Dresden. Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen zur Rechtmäßigkeit der Oberbürgermeisterwahl begrüßt. „Ich bin froh, dass das Gericht die Wahl 2022 in Dresden für gültig erklärt hat und damit Rechtssicherheit herrscht“, erklärte Hilbert.
„Ich kann und werde in den kommenden fünf Jahren weiterhin konsequent den Wählerwillen erfüllen und die erfolgreiche Arbeit für die Landeshauptstadt Dresden fortsetzen.“
„Das ärgert mich am meisten“
Es sei bedauerlich, dass bei seiner Aufstellung zum Kandidaten für die Wählervereinigung „Unabhängige Bürger für Dresden“ im März 2022 Fehler passiert seien. „Das ärgert mich am meisten“, so der Oberbürgermeister. Bei der Aufstellung hatten zwei Mitglieder der Wählervereinigung mit abgestimmt, die in Dresden nicht wahlberechtigt sind. Das OVG bezeichnete das als „erheblichen Fehler“.
In dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil erklärten die OVG-Richter aber, dass der Fehler folgenlos bleibe, da Hilbert als Amtsinhaber auch als Einzelbewerber hätte antreten können. Es sei für die Wahlentscheidung der Dresdner folgenlos, ob der weithin bekannte Amtsinhaber als Einzelbewerber antritt oder als Wahlvorschlag einer nahezu unbekannten Wählervereinigung, begründeten die Richter ihr Urteil.
DNN