Wettbewerbsrecht: Auch Briten schaffen Privilegien für Linienreedereien ab

Am 25. April läuft die EU-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) vom Wettbewerbsrecht aus, die Containerlinienreedereien bestimmte Absprachen erlaubt. Sie gilt derzeit auch im Vereinigten Königreich noch. London sollte die GVO nicht durch eine nationale Regelung verlängern, empfiehlt die britische Wettbewerbsbehörde.

Der Hafen von Felixstowe ist Großbritanniens größter Containerhafen. Er wird jährlich von über 2.000 Schiffen angelaufen. Güter im Volumen von über 4 Millionen TEU werden hier umgeschlagen. (Foto: iStock/Alan Boyle)

Im Vereinigten Königreich sollen – ebenso wie in der EU – Linienreederkonsortien künftig nicht mehr pauschal von Teilen des Wettbewerbsrechts ausgenommen sein. Wenn die bisher noch geltende EU-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) am 25. April 2024 ausläuft, sollte sie in UK nicht durch eine neue Freistellungsverordnung ersetzt werden. Das schlägt die britische Wettbewerbsbehörde CMA (Competition and Markets Authority) der britischen Regierung vor. Sie hält damit an ihrer vorläufigen Empfehlung von November fest. In der Zwischenzeit hat die CMA die Branche zu ihren Plänen befragt.

Die CMA ist nicht mehr überzeugt, dass die durch die Reederprivilegien im Seeverkehr erzielten Effizienzgewinne die Einschränkungen für den Wettbewerb rechtfertigen. Die Gruppenfreistellungsverordnung erlaubt den Reederkonsortien bestimmte Absprachen ohne wettbewerbsrechtliche Einzelgenehmigung.

Mitte Oktober hat die EU-Kommission angekündigt, dass die EU-Gruppenfreistellungsverordnung ersatzlos auslaufen soll. Sie bringe keine Vorteile mehr für den Wettbewerb im Container-Seeverkehr. Auch hätten kleinere Carrier die GVO zuletzt nicht mehr nutzen können, um untereinander zu kooperieren und alternative Angebote in Konkurrenz zu den großen Reedereien anzubieten, begründete das die EU-Kommission.

CMA hält Selbstanalysen für vertretbar

Kooperationen sind auch ohne GVO nicht grundsätzlich verboten. Die Reedereien müssen dann selbst analysieren, ob sie dadurch gegen Vorgaben des Wettbewerbsrechts verstoßen. Nach Einschätzung der CMA wäre die von der EU geforderte Selbstanalyse sehr ähnlich derjenigen, die in Großbritannien verlangt würde. Für die Reeder entstehe daher durch eine zweite Selbstanalyse kaum zusätzlicher Aufwand. Der Vorteil einer fortgeführten britischen GVO dagegen sei gering, wenn für die EU ohnehin eine Selbstanalyse angefertigt werden müsse. Die CMA hält es für unwahrscheinlich, dass Schifffahrtsrouten geändert würden, wenn Großbritannien an einer GVO festhielte.

Spediteure sind zufrieden

Der britische Spediteursverband British International Freight Association (BIFA) begrüßte die Entscheidung. Die Privilegien der Linienreedereien hätten zuletzt das Funktionieren des freien Marktes beeinträchtigt, zum Nachteil von internationalem Handel, Unternehmen und Verbrauchern. Die neue Regelung „ermöglicht eine umfassendere und dauerhafte Untersuchung von Kooperationsvereinbarungen und stellt sicher, dass das Wettbewerbsrecht vollständig für die Linienreedereien gilt“, sagte BIFA-Generaldirektor Steve Parker.

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