Faire und transparente Vergütung





Egal ob Sie (m/w/d) beim DWD als Tarifbeschäftigter oder als Beamter arbeiten – Sie können in jedem Fall mit einer fairen und transparenten Bezahlung rechnen.




Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Der Deutsche Wetterdienst ist eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Demnach richtet sich die Bezahlung der Angestellten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Das monatliche Entgelt setzt sich zusammen aus dem Tabellenentgelt und ggf. Zulagen und Zuschlägen. Hinzu kommen das Leistungsentgelt bzw. Prämie sowie die jährliche Jahressonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) sowie vermögenswirksame Leistungen.

Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)

Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten (m/w/d) des Bundes wird durch das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.

Die Besoldung wird monatlich im Voraus gezahlt. Sie besteht in erster Linie aus dem Grundgehalt, welches durch den Familienzuschlag sowie bei gegebenen Voraussetzungen durch Zulagen ergänzt wird. Es können auch Leistungsstufen, Leistungsprämien bzw. Leistungszulagen sowie arbeitsmarktbedingte Sonderzuschläge gezahlt werden. Bei Verwendung im Ausland gibt es spezifische Auslandsbezüge. Ferner erhalten die Besoldungsempfänger/innen vermögenswirksame Leistungen.