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Nürnberger Bratwurst wird Streitthema vor Gericht

Vor einem Landgericht in der bayerischen Landeshauptstadt wird hitzig debattiert: Sollen Würste aus Niederbayern wie die weltberühmten »Nürnberger« aussehen dürfen?

Vor dem Landgericht München I ging es gestern um die Wurst – im wahrsten Sinne des Wortes. Ein kurioser Konflikt entbrannte um eine der weltbekannten Spezialitäten Bayerns: die Nürnberger Bratwurst. Doch diesmal ging es nicht um ihren Geschmack, sondern vielmehr darum, wie sie aussieht und woher sie stammt.

Die Hintergründe: Ein Verein von Nürnberger Wurstherstellern hat einen Wurstproduzenten aus Geiselhöring im Landkreis Straubing-Bogen verklagt, weil dieser »Mini Rostbratwürstchen« herstellt und vertreibt. Die Klage richtet sich nicht nur gegen die konkrete Produktaufmachung und die Größe der Würste, sondern auch gegen die Bezeichnung »Mini Rostbratwürstchen« der Franz Ostermeier GmbH.

Eine »geschützte geografische Angabe«

Der Name »Nürnberger Bratwürste/Nürnberger Rostbratwürste« ist seit mehr als 20 Jahren eine »geschützte geografische Angabe«, so die Kläger. Sie fürchten, dass Verbraucher die Würste mit dem Original verwechseln könnten. Der Wurstproduzent aus Niederbayern hingegen ist davon überzeugt, dass seine Würste nicht gegen diese Vorschrift verstoßen.

In der öffentlichen Verhandlung am Dienstag konnte das Gericht keine Entscheidung treffen und vertagte den Fall auf den 7. Mai. Die Parteien konnten sich nicht auf einen Vergleich einigen.

Ein grundsätzliches Anliegen

Dr. Rainer Heimler, Vorsitzender des Schutzverbandes Nürnberger Bratwürste e.V., betonte vor Prozessbeginn gegenüber dem Bayerischer Rundfunk, dass es nicht um einen Angriff gegen die Qualität der niederbayerischen »Mini Rostbratwürstchen« gehe. Vielmehr gehe es um ein grundsätzliches Anliegen: die Kleinheit der Nürnberger Rostbratwürste als spezifisches Merkmal zu wahren.

Die Klägerseite argumentierte, dass sowohl die Größe und Form der Würstchen als auch die Aufmachung mit einem angerichteten Teller mit Kraut und die Sprenkel auf der Verpackung, die an Majoran erinnern, Spezifika von Nürnberger Würsten seien. Sie werfen dem Beklagten vor, das gute Ansehen der Nürnberger Rostbratwürstchen auszunutzen, indem sie ähnliche Produkte anbieten.

Die Anwältin des Wurstproduzenten aus Niederbayern hält das Verfahren für absurd und zeigt sich überrascht, dass gerade ihre Firma verklagt wurde. Sie argumentiert, dass kleine Bratwürstchen keine Erfindung Nürnbergs seien und dass ähnliche Produkte auch anderswo üblich seien.


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