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Freshfields berät Encavis bei Investment Agreement und öffent­lichem Über­nahme­angebot durch KKR

Die globale Wirtschafts­kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer berät den im MDAX-gelisteten und führenden deutschen Wind- und Solar­park­betreiber Encavis AG beim Abschluss einer Investoren­vereinbarung und beim angekündigten freiwilligen öffentlichen Übernahme­angebot durch die inter­nationale Investement­gesellschaft Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. Darüber hinaus wird sich das Familien­unternehmen Viessmann GmbH & Co. KG als Gesellschafter an dem von KKR geführten Konsortium beteiligen.

Die im MDAX notierte Encavis AG ist Erzeugerin von Strom aus erneuerbaren Energien und erwirbt und betreibt als einer der führenden unabhängigen Strom­erzeuger (Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf europäischen Ländern.

Das Investment Agreement regelt die Voraus­setzungen und Bedingungen für ein freiwilliges öffentliches Übernahme­angebot von KKR an die Encavis-Aktionäre zum Erwerb sämtlicher ausstehenden Aktien zu einem Preis von 17,50 Euro je Aktie in bar. Das Transaktions­volumen beträgt auf Basis dieses Angebots­preises über 2,81 Milliarden Euro. Darüber hinaus regelt das Investment Agreement verschiedene Finanzierungs­versprechungen durch KKR.

Freshfields beriet Vorstand und Aufsichtsrat von Encavis umfassend zum Abschluss des Investment Agreement mit KKR sowie zur Vorbereitung und Begleitung des Prozesses aus gesellschafts- und kapital­markt­rechtlicher Sicht und zu zusammen­hängenden Fragen der Corporate Governance und der Kapitalmarkt­kommunikation. Darüber hinaus berät Freshfields unter anderem auch zum KWG-Inhaber­kontroll­verfahren im Zusammenhang mit der öffentlichen Übernahme.

Zudem unterstützt Freshfields den Aufsichtsrat von Encavis im Hinblick auf das angekündigte freiwillige öffentliche Übernahme­angebot und wird dabei diesen insbesondere bei der nach dem Wert­papier­erwerbs- und Übernahme­gesetz abzugebenden begründeten Stellung­nahme beraten.

Das freiwillige öffentliche Übernahme­angebot wird verschiedenen Vollzugs­bedingungen unterliegen, einschließlich fusions­kontroll­rechtlicher und außen­wirtschafts­rechtlicher Freigaben sowie der Durch­führung eines Inhaber­kontroll­verfahrens. Der Vollzug wird für das vierte Quartal 2024 erwartet.

Das Freshfields-Team stand unter der Federführung von Partner Prof. Dr. Christoph H. Seibt, hierbei unterstützt durch Associate Dr. Jean Mohamed und Principal Associate Dr. Carsten Bork (alle Corporate/M&A, Hamburg).

Das Freshfields-Team umfasste außerdem die Partner Dr. Gunnar Schuster (Bankregulierung/Finanzierung, Frankfurt) und Dr. Katrin Gaßner (Kartellrecht, Düsseldorf) sowie Associate Maximilian Sander (Corporate/M&A, Hamburg).

Inhouse wurde die Transaktion rechtlich von Natalie Grüber, Head of Legal / Director, betreut.