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Große Aufgabe: Vermögen der ehemaligen waldeckischen Gemeinden wahren und mehren

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Im Ruhestand: Rolf Kaufmann war 28 Jahre lang Leitender Verwaltungsdirektor der Waldeckischen Domanialverwaltung. 
Im Ruhestand: Rolf Kaufmann war 28 Jahre lang Leitender Verwaltungsdirektor der Waldeckischen Domanialverwaltung. © Elmar Schulten

Bad Arolsen. Das Domanialvermögen zugunsten der waldeckischen Gemeinden zu bewirtschaften, zu bewahren und nach Möglichkeit zu vermehren ist die Aufgabe der Waldeckischen Domanialverwaltung. Nach beinahe drei Jahrzehnten an der Spitze der Domanialverwaltung ist Rolf Kaufmann in den Ruhestand verabschiedet worden.

Der ausgewiesene Forstexperte hat mit seinem Team der Domanialverwaltung als Vermögensverwalter eine Mischung aus Ökologie, Ökonomie, sozialer Verantwortung und Denkmalpflege praktiziert und blickt am Ende seiner beruflichen Karriere „mit Genugtuung und nicht ohne Stolz zurück“.

Das waldeckische Domanialvermögen, rund 19 000 Hektar Wald und 1600 Hektar landwirtschaftliche und sonstige Flächen, viele Immobilien, darunter die Schlösser in Bad Arolsen, Waldeck und Rhoden, sind hervorgegangen aus dem ehemaligen Domanialvermögen des Fürstentums Waldeck-Pyrmont und nachfolgend dem Domanial-Sondervermögen im Freistaat Waldeck-Pyrmont. Durch Beschlüsse des preußischen und des waldeckischen Landtags wurde das Vermögen im Gemeindezweckverband Waldeck für die waldeckischen Gemeinden gesichert.

1942 wurde dieser Zweckverband in einen Eigenbetrieb des Kreises Waldeck überführt und Anfang der 1970er Jahre in Eigenbetrieb des Landkreises Waldeck-Frankenberg unter der Maßgabe, das Vermögen zugunsten der ehemals waldeckischen Gemeinden zu bewirtschaften.

Schlösser verkauft, um Substanz zu erhalten

Wie aber passt diese historische Verpflichtung zu der in jüngster Zeit erfolgte Verkauf der beiden Schlösser in Landau und Höhnscheid?

 Die Erträge aus den Wäldern dienen zunächst dazu, die Immobilien zu erhalten. Schloss Waldeck wurden in den vergangenen drei Jahrzehnten zweimal grundlegend saniert. Für die Sanierung des Arolser Residenzschlosses wendeten Bund, das Land Hessen, Niedersachsen und Pyrmont sowie die Domanialverwaltung in gut 20 Jahren mehr als 20 Millionen Euro auf. Mit mehr als 40 Prozent hat das Domanium den höchsten Anteil getragen. 

Als dann gleichzeitig die beiden als Altenheime genutzten Schlösser in Landau und Rhoden nicht mehr für diesen Zweck verwendet werden konnten, stellte sich die Frage nach einer sinnvollen, wirtschaftlich vertretbaren Nachnutzung: Während Schloss Rhoden für rund acht Millionen Euro saniert und zur gewerblichen Büronutzung vermietet wurde, eröffnete sich für Schloss Landau die einmalige Möglichkeit des Verkaufs an den privaten Investor und Hotelbetreiber Alexander Fitz.

 Mit dem Verkauf von Schloss Landau wurde das Domanialvermögen von einer zukünftigen denkmalpflegerischen Last befreit und zugleich die Möglichkeit eröffnet, das Areal auf dem Landauer Bergrücken bestmöglich zu gestalten. 

Komplizierte rechtliche Konstruktion

Etwas anders liegt die historische Situation bei Schloss Höhnscheid. Dieses Anwesen wurde in den 60er Jahren von der Domanialverwaltung vor allem deshalb erworben, um die zugehörigen Waldflächen und Domänengrundstücke nutzten zu können. Angesichts anstehender Baulasten bot sich hier der Verkauf an den langjährigen Pächter, den Zusammenschluss der ehemaligen baltischen Ritterfamilien an. – Auch das also eine Entscheidung zur Wahrung des Domanialvermögens.

Auch wenn alle ehemaligen waldeckischen Städte und Gemeinden von den Ausschüttungen des Domanialvermögens profitieren, so haben doch aufgrund der Objektlage die Arolser am meisten von der herrlichen Sanierung des Residenzschlosses, das sich nun wahrscheinlich so schön präsentiert wie noch nie in seiner 300-jährigen Geschichte. Auch das Restaurant Schlossgarten, das vor einigen Jahren mit seinem gläsernen Wintergarten zu einem Schmuckstück in der Schlossstraße wurde, ist Eigentum der Domanialverwaltung.

Ebenso ist „das Domanium“ Eigentümerin der Grundstücke im Vorhof, die nach dem Fürstenvergleich von 1920 der fürstlichen Familienstiftung im Nießbrauch zustehen. So ist bei allen Verträgen rund um Hotel und Klinik ein Abstimmungsprozess zwischen Eigentümerin, Nießbraucher und jeweiligem Vertragspartner nötig. – Sehr kompliziert.

Neue Herausforderungen

„Als ich 1990 zum Domanium gekommen bin, standen auch Windwurfschäden und drohender Borkenkäferbefall im Fokus des Forstbetriebes. Als aktuell zusätzliche Anforderung steht eine Umstrukturierung beim Holzverkauf an, der jetzt aus kartellrechtlichen Gründen losgelöst vom Landesbetrieb HessenForst organisiert werden muss.“ 

Kaufmann ist überzeugt: „In jeder Veränderung von Rahmenbedingungen steckt auch eine Chance für eine zukunftsweisende Neustrukturierung. Jetzt muss der Holzverkauf in der kommunalen Familie effizient neu organisiert werden.“

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