Prozess am Amtsgericht

Redseligkeit überführt Luchsjäger

Geschützte Wildkatze gefangen und erschossen - Zu 3 000 Euro Geldstrafe verurteilt


Ein 54 Jahre alter Land- und Forstwirt (rechts neben seinem Verteidiger sitzend) ist am Donnerstag am Chamer Amtsgericht wegen Fangens und Tötens eines Luchses zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Ein 54 Jahre alter Land- und Forstwirt (rechts neben seinem Verteidiger sitzend) ist am Donnerstag am Chamer Amtsgericht wegen Fangens und Tötens eines Luchses zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Selten ist in Cham ein Prozess auf derart großes Interesse bei Bevölkerung und Medien gestoßen wie die Hauptverhandlung am Donnerstag gegen einen 54 Jahre alten Landwirt aus dem Lamer Winkel. Sogar Platzkarten mussten ausgegeben werden. Dabei ging es in der Hauptverhandlung nicht um Mord und Totschlag, wofür ein Amtsgericht ohenhin nicht zuständig wäre, sondern um das Fangen und Töten eines Luchses. Obwohl die Sachbeweise eher dürftig waren, hatte Richter Andreas Lecker keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 3,000 Euro.

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