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AKI-Richtlinie tritt in Kraft

Die „Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege“ ist in Kraft getreten.

Richtlinie – Recht/Gesetz. Ordner auf Schreibtisch mit Beschriftung neben Paragraf und Waage. Anwalt Richtlinie – Recht/Gesetz. Ordner auf Schreibtisch mit Beschriftung neben Paragraf und Waage. Anwalt

Die „Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege“ ist in Kraft getreten. Der Bundesanzeiger hat den Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) am 18. März veröffentlicht. Der Beschlusstext steht HIER als Download bereit.

Die Richtlinie regelt die Frage, wann Betroffene Anspruch auf Leistungen der außerklinischen Intensivpflege haben und definiert, wie eine eventuelle Entwöhnung von der Beatmung abläuft.

Ausführliche Informationen zu den Neuerungen lesen Sie im Themenspecial „AKI-Richtlinie – das sind die neuen Regelungen“ von Prof. Ronald Richter.

Die Richtlinie und ihre Auswirkungen auf die außerklinische Intensivpflege sind das große Thema beim KAI Rechtstag außerklinische Intensivpflege am 17. Mai in Düsseldorf.


Bild: Adobe Stock/MQ-Illustrations