Hat man Anspruch auf Urlaub in der Probezeit?
Die Urlaubstage sollen der Erholung dienen. Mit Blick auf die Probezeit sind manche allerdings unsicher, ab wann sie Urlaub beantragen können.
Die Probezeit dient dazu, dass die neuen Arbeitskollegen einen besser kennenlernen und man selbst die Möglichkeit hat, Erfahrung in dem neuen Unternehmen zu sammeln und sein Können unter Beweis zu stellen. Auch in der Probezeit können Arbeitnehmer nichtsdestotrotz Urlaub beantragen. „Auch wenn Arbeitnehmende den vollen Anspruch auf gesetzlichen Jahresurlaub gemäß § 4 BUrlG erst nach sechs Monaten erwerben, bedeutet dies nicht, dass vorher kein Urlaub möglich ist“, informiert das Portal Haufe.de zur Rechtslage grundsätzlich. „Denn bereits mit jedem Monat, den sie tätig sind, erwerben sie gemäß § 5 BUrlG anteilig ein Zwölftel des kompletten Urlaubsanspruchs.“
Ab wann hat man Anspruch auf Urlaub in der Probezeit?
Das heiße, dass Arbeitnehmer in den ersten Monaten nicht schon für mehrere Wochen in den Urlaub verschwinden können, wie ZDF heute in einem Online-Beitrag erklärte. Trotzdem stehe ihnen bereits in den ersten Monaten jeweils 1/12 ihres Jahresurlaubs zu. Sprich: Wer im Jahr 24 Urlaubstage habe, könne davon „in den ersten Monaten jeweils zwei“ nehmen. „Manche Arbeitgeber vereinbaren aber auch eine komplette Urlaubssperre während der Probezeit – die gilt dann leider auch“, heißt es weiter in dem Beitrag auf zdf.de.
Muss der Arbeitgeber Urlaubswünsche berücksichtigen
In der Regel müssten Arbeitgeber die Urlaubswünsche ihrer Beschäftigten bei der Urlaubsplanung immer berücksichtigen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) zur Rechtslage allerdings grundsätzlich berichtete. „Verweigern können sie einen Urlaubswunsch nur dann, wenn betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche von anderen Angestellten vorliegen. Das ist unabhängig davon, ob ein Arbeitnehmer in der Probezeit ist oder nicht“, hieß es weiter in dem früheren dpa-Bericht.
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Welche Kündigungsfrist zudem in der Probezeit gilt.