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Aldi: Ärger wegen falscher Preisauszeichnung - Verbraucherschützer: „Schlampigkeit hat System“

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Verbraucherschützer werfen Aldi Schlampigkeit vor. Der Discounter soll in vielen Fällen die Grundpreise an den Regalen falsch auszeichnen. Doch offenbar ist Aldi kein Einzelfall.

Hamburg/Essen - Aldi soll bei der gesetzlich vorgeschriebenen Preisauszeichnung äußerst schlampig vorgehen. Das zumindest wirft die Verbraucherzentrale Hamburg dem Discounter vor. Die Verbraucherschützer halten den Missstand für so gravierend, dass sie eine Regionalgesellschaft von Aldi Nord verklagen.

Worum geht es eigentlich? Laut der Preisangabenverordnung muss ein Händler neben dem Verkaufspreis für fast alle Lebensmittel den sogenannten Grundpreis nennen. Dieser bezieht sich auf ein Kilogramm oder Liter des Produktes. Bei Gewichten bis 250 Gramm kann er auf 100 Gramm oder 100 Milliliter bezogen werden. 

Verbraucherzentrale verklagt Aldi: Stichproben in Märkten bringen viele Verstöße ans Tageslicht

Anhand der Grundpreises sind Verbraucher in der Lage, die Produkte unterschiedlicher Hersteller preislich zu vergleichen, auch wenn diese in unterschiedlichen Füllmengen in den Regalen stehen. Doch dabei muss man gute Augen haben. Der Grundpreis muss laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zwar „leicht erkennbar“, „deutlich lesbar“ oder „sonst gut wahrnehmbar“ in unmittelbarer Nähe des Endpreises stehen. Doch dabei reicht eine Buchstabenhöhe von knapp zwei Millimetern aus. 

Die Verbraucherzentrale beschuldigt Aldi, systematisch gegen diese Preisangabenverordnung zu verstoßen. Grundlage der Anschuldigung sind Stichproben in fünf Hamburger Aldi-Filialen, bei denen über 100 Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Allein in einem Markt gab es demnach 30 Verstöße, wie auch ruhr24.de berichtet*.

Ein Einkaufskorb von Aldi Nord in einer Filiale in Hamburg
Verbraucherschützer werfen Aldi vor, systematisch gegen die Preisangabenverordnung zu verstoßen © Waldmo¼ller via www.imago-images.de

Verbraucherzentrale verklagt Aldi: „Schlampigkeit mit System“

Bemängelt werden fehlende Grundpreise, falsche Grundpreise, fehlende und falsche Preisschilder, vereinzelt irreführende Angaben zu Preissenkungen sowie verwirrende Angaben mit Beispielpreisen auf dem Preisschild. „Die Schlampigkeit hat anscheinend System“, so die Verbraucherschützer. 

Konkret geht es bei der Klage um einen veganen Aufschnitt, der in einer 70-Gramm-Plastikpackung in mindestens zwei Hamburger Aldi-Filialen ohne Grundpreis auf dem Preisschild verkauft wurde. Da der Discounter sich geweigert hat, für die fehlenden Grundpreise eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, erhob die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht Itzehoe.

Verbraucherzentrale verklagt Aldi: Discounter weist Vorwürfe zurück

Aldi Nord sieht sich zu Unrecht an den Pranger gestellt. Laut der Welt weist der Discounter die Vorwürfe „in aller Deutlichkeit“ zurück. „Hier wird uns unverblümt vorsätzliche und systematische Täuschung unserer Kundinnen und Kunden bei den Preisauszeichnungen vorgeworfen“, zitiert die Zeitung aus einer Stellungnahme. Doch im gesamten Gebiet von Aldi Nord mit mehr als 2.200 Märkten habe das Unternehmen keine Kundenbeschwerde zu diesem Thema erreicht. Da die Klage bisher nicht zugestellt sei, könne man inhaltlich dazu noch nicht Stellung beziehen.

Dabei ist das nicht das erste Mal, dass Aldi Nord Ärger wegen der Preisauszeichnung hat. Bereits Anfang April stand der Discounter wegen „Beispielpreisen“ beim Obst- und Gemüsesortiment in der Kritik.

Verbraucherzentrale verklagt Aldi: Auch andere Händler sollen Grundpreise falsch auszeichnen

Auch andere Händler sollen es mit der Auszeichnung der Grundpreises nicht so genau nehmen. „Fehlende oder fehlerhafte Grundpreisauszeichnungen gelten im Einzelhandel als Kavaliersdelikt. Die Supermärkte und Discounter wissen, dass praktisch niemand die Grundpreise kontrolliert und die Rechtsvorschriften durchsetzt“, heißt es aus der Verbraucherzentrale Hamburg. *ruhr24.de ist wie Merkur.de ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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