AKTUELLE BETRUGSWARNUNGEN

Warnung: Anschreiben von gewerbe-meldung.de ist eine Falle

Vorsicht, Falle: Die Firma Europe REG Services Ltd. versendet derzeit Angebote für einen Eintrag im Branchenverzeichnis gewerbe-meldung.de. Dabei handelt es sich um eine Abofalle. Wir erklären, warum ihr das Formular nicht ausfüllen und unterschreiben solltet.

Das Anschreiben erweckt fälschlicherweise den Eindruck, dass es von einer Behörde stammt.
Das Anschreiben erweckt fälschlicherweise den Eindruck, dass es von einer Behörde stammt. (Quelle: Screenshot/Lesereinsendung)

Dubiose Geschäftemacher möchten wieder einmal an euer Geld. Zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler bekommen derzeit von Post von gewerbe-meldung.de europe reg services. Der Brief erweckt den Eindruck, dass es sich um ein behördliches Anschreiben handelt. Dazu wurde bewusst das überwiegend bei Behörden eingesetzte bräunliche Papier verwendet. Im Text geht es konfus um die Zentralisierung gewerblicher Daten und Gewerbeverzeichnisse. Es wird der Eindruck vermittelt, dass die Daten der Gewerbeanmeldung abgeglichen werden sollen:

Eilige Mitteilung Zentralisierung gewerblicher Daten

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Zweigstelle in Leipzig übernimmt seit der internen Auflösung dezentraler Gewerbeverzeichnisse die Abwicklung der Gewerbeverzeichnisse in der Bundesrepublick Deutschland.

Um die rechtzeitige zentrale Eintragung und zu gewährleisten, bitten wir Sie das beigefügte Formular an den mit "X" gekennzeichneten Stellen auszufüllen und bei Annahme dieses bis zum 03. März 2016 gebührenfrei per Fax an 0800/6060330 oder per Post zurück zu senden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gewerbeverzeichnis
Dresden.Gewerbe-Meldung.de

Abschrift des Anschreibens von Gewerbe-Meldung.de

Im Anhang befindet sich ein Formular, was große Ähnlichkeit mit Formblättern der Finanzämter oder anderer Behörden hat. Eure Adressdaten sind bereits ausgefüllt. Ihr sollt nur noch einige Daten ergänzen und das Blatt unterzeichnet zurücksenden.

Dieses Formblatt sollt ihr unterzeichnet zurück senden.
Dieses Formblatt sollt ihr unterzeichnet zurück senden. (Quelle: Screenshot/Lesereinsendung)

Sowohl auf dem Anschreiben als auch auf dem Formular ist mit Fettschrift und unterstrichen hervorgehoben, dass ihr das Blatt gebührenfrei per Fax zurücksenden sollt. Nicht hervorgehoben ist, dass es sich bei dem Anschreiben um ein Angebot und kein behördliches Schreiben handelt. Sowohl die Kosten als auch die Leistung des dubiosen Unternehmens ist nur im Kleingedruckten zu finden. Wer unterschreibt, nimmt das Angebot an und schließt einen Vertrag für drei Jahre ab. Die Unterschrift unter diesem Formular kostet euch insgesamt

1.242,36 Euro.

Im Gegenzug werdet ihr in einem relativ unbekannten Branchenverzeichnis eingetragen.

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Zahlreiche Gefahren wie Betrugsmaschen und Viren lauern täglich im Internet. Damit ihr diese erkennt und gegen sie geschützt seid, sammeln wir hier aktuelle Betrugswarnungen.

Achtung:

Ihr dürft nur dann unterschreiben, wenn ihr mit der unbekannten Firma einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen möchtet. Möchtet ihr kein Abo über einen Branchenbucheintrag für mehrere Jahre abschließen, solltet ihr das Anschreiben in den Papierkorb werfen.

Als Absender der dubiosen Post ist die Europe REG Services Ltd. 12/1 Forrest Street, St. Julians, STJ 2033, Malta beziehungsweise mit deutscher Anschrift Duisburg.gewerbe-meldung.de (Nur zentrale Postverteilstelle), Gerichtsweg 2 in 04103 Leipzig angegeben. Dabei wird es sich vermutlich um reine Briefkastenfirmen handeln. Die Städtenamen vor der Domain werden flexibel an euren Standort angepasst. Lasst euch von der amtlichen Aufmachung und dem Adler im Kopf des Schriftsatzes und des Formulars nicht täuschen. Diese Post stammt nicht von deutschen Behörden.

Gemein:

Wenn ihr nicht antwortet, bekommt ihr unter Umständen sogar eine Erinnerung. Auch diese könnt ihr in den Müll werfen.

Reingefallen - was nun?

Habt ihr das Formblatt versehentlich unterzeichnet und zurückgesendet, wird eine Rechnung nicht lange auf sich warten lassen. Ihr solltet auf keinen Fall zahlen. Wir haben mit Rechtsanwalt Torsten Franz gesprochen und gefragt, ob der Widerruf des Vertragsabschlusses sinnvoll ist.

Nein. Im Unterschied zu Verbrauchern steht Unternehmern das gesetzliche Widerrufsrecht von zwei Wochen nicht zu.

Rechtsanwalt Torsten Franz von der Kanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen aus Dresden

Da die Rechtslage weder einfach noch klar ist, könnten betroffene Unternehmer den Vertrag auf das Vorliegen einer arglistischen Täuschung überprüfen lassen, rät der Rechtsanwalt:

Wer das Formular unterzeichnet und zurückgesendet hat, sollte den Vertrag auf Vorliegen arglistiger Täuschung überprüfen. In Betracht kommt hier als Anfechtungsgrund der sogenannte Inhaltsirrtum. Denn der Nutzer hat eine Erklärung abgegeben, die eine andere Folge als beabsichtigt nach sich zog. Schließlich war der Geschädigte aufgrund der Aufmachung des Angebots in der Annahme, dass es sich um ein behördliches Auskunftsersuchen handelt und wollte keinen kostenpflichtigen Vertrag abschließen. Im Zweifelsfall sollten betroffene Unternehmen rechtlichen Rat einholen.

Rechtsanwalt Torsten Franz von der Kanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen aus Dresden

Wir brauchen eure Hilfe

Habt ihr ähnliche Anschreiben bekommen und vermutet einen Betrug? Bitte sendet uns die Post per E-Mail an spam@netzwelt.de. Wir prüfen den Vorgang und warnen bei Notwendigkeit andere Leser vor der Gefahr. Nur durch unsere aufmerksamen Leser können wir schnell vor Abofallen und anderen Betrugsversuchen warnen.

Andere Geschäftemacher versenden Angebote im Stil einer Rechnung und hoffen darauf, dass diese versehentlich überwiesen und damit das Angebot angenommen wird. Beispielsweise warnt netzwelt vor der Firma .DE Deutsche Domain sowie OfficeDirect und OfficeMax.

Wir haben den Artikel am 19. Februar 2016 aktualisiert und den Rat des Rechtsanwalts für betroffene Unternehmer hinzugefügt.

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