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Veränderungen für Patienten E-Rezept ab 2024 verpflichtend: Was Sie vor dem Arztbesuch wissen müssen

Von Henry Borgelt | 06.12.2023, 13:02 Uhr | Update am 14.12.2023

Das rosa Rezept aus der Arztpraxis wird ab dem 1. Januar vom E-Rezept abgelöst. Die verpflichtende Einführung des neuen Rezepts bedeutet für Patienten beim Arzt- und Apothekenbesuch einige Veränderungen. Was Sie über das neue Rezept wissen sollten.

Das E-Rezept ist schon länger in Arztpraxen und Apotheken verfügbar, die die technische Ausstattung dafür besitzen. Zusätzlich ist seit Juli das elektronische Rezept auch in Verbindung mit der Gesundheitskarte verwendbar. Nun wird das E-Rezept ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend, was einige Neuerungen für Patienten bedeutet.

Vertragsärzte müssen ab Januar für verschreibungspflichtige Arzneimittel ein elektronisches Rezept ausstellen. Das bisherige rosa Rezept soll nur noch ausgestellt werden, wenn das E-Rezept aus technischen Gründen nicht ausstellbar ist. So soll die Patientenversorgung sichergestellt werden.

Drei Wege, um das E-Rezept zu nutzen

Um das neue E-Rezept zu nutzen, gibt es für die Patienten drei Wege:

  • E-Rezept-App: Mit der speziellen Rezept-App der „gematik“ erhalten Patienten das Rezept direkt auf ihr Smartphone. So kann das Rezept in der Apotheke gescannt oder direkt an eine Online-Apotheke gesendet werden. Zusätzlich zeigt die App Medikamentenhinweise an. Auch Rezepte von Familienangehörigen können über die App verwaltet werden.
  • Gesundheitskarte: Die Gesundheitskarte kann als Schlüssel zum E-Rezept verwendet werden. Das Rezept kann digital hinterlegt werden, sodass in der Apotheke nur noch das Einstecken der Karte in ein Lesegerät nötig ist. Dann kann der Apotheker die entsprechenden Rezepte einsehen und die Medikamente herausgeben.
  • Papierausdruck: Zudem ist es möglich, sich das E-Rezept noch in der Arztpraxis ausdrucken zu lassen. Der ausgedruckte Zettel ist mit einem Code versehen, der dann ebenfalls in der Apotheke eingelesen wird.

Zusätzlich soll das E-Rezept laut Bundesgesundheitsministerium auch Medikationserinnerungen und einen Wechselwirkungscheck durchführen können, in Verbindung mit der elektronischen Patientenakte. Weiterhin soll ein Medikationsplan mithilfe des E-Rezepts erstellt werden können.

Bei der Einrichtung der E-Rezept-App ist zu beachten, dass Sie neben einem NFC-fähigen Smartphone auch eine PIN benötigen, die Sie von Ihrer Krankenkasse anfordern müssen. Dazu ist eine Verifizierung per Postident-Verfahren oder direkt in einer Filiale Ihrer Krankenkasse nötig.

Ein digitaler Code kann dann in der App abgerufen werden und von der Apotheke eingelesen werden. Auch eine digitale Nachfrage bei der Apotheke, ob das Medikament vorrätig ist, ist möglich.

Zur Einrichtung der App finden Sie kurze Erklärvideos der „gematik“ für Apple- sowie für Android-Geräte:

Das Video zur Einrichtung der App für Apple-Geräte:

Das Video zur Einrichtung der App für Android-Geräte:

E-Rezept soll Arztbesuche vereinfachen

Durch das E-Rezept sollen unter anderem Papier und auch Wege eingespart werden. Wege für Folgerezepte entfallen, da diese online ausgestellt werden können. Weiterhin können Rezepte auch nach Videosprechstunden ohne Praxisbesuch ausgestellt werden.

Zudem wird so der Weg in die Apotheke gespart, sollte der Arzt vergessen haben, das Rezept zu unterschreiben. Eine solche Unterschrift ist mit dem E-Rezept nicht mehr nötig.

Momentan sind die folgenden Rezepttypen als E-Rezept verfügbar:

  • Apothekenpflichtige Arzneimittel („Rosa Rezept“)
  • Empfehlungen der Ärztin bzw. des Arztes („Grünes Rezept“)
  • Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel für Kinder unter 12 Jahren
  • Privatrezept für GKV-Versicherte („Blaues Rezept“)
  • Hinweis: „Wunscharzneimittel“ können von Apotheken gegen Aufzahlung abgegeben werden