Rom

Vorgaben für die Steuerreform genehmigt - Klausel für Sonderautonomien 

Die Abgeordnetenkammer hat die Vorgaben für die Steuerreform der Regierung Meloni endgültig gebilligt. Wieso die SVP mit Ja gestimmt hat.

Vorgaben für die Steuerreform genehmigt - Klausel für Sonderautonomien 
Ansa

Die römische Abgeordnetenkammer hat das Ermächtigungsgesetz zur Steuerreform in dritter Lesung behandelt und definitiv genehmigt. Die Regierung hat nun zwei Jahre Zeit, die Reform auszugestalten. 

Kernpunkt der Steuerreform soll die deutliche Entlastung mittlerer und höherer Einkommensgruppen sein. Die Kosten der Reform für den Staat werden von Experten auf 4 bis 10 Milliarden Euro geschätzt. 

Geplant sind unter anderem drei statt wie bisher vier Lohnsteuersätze, die geringere Besteuerung des 13. Monatsgehalts und die Anpassung der Mehrwertsteuersätze an die Mehrwertsteuer-Bestimmungen der EU. Für die Maßnahme stimmten neben der Regierungskoalition auch die Parteien der Mitte.

SVP stimmt mit Ja

Die SVP-Kammerabgeordneten Renate Gebhard, Manfred Schullian und Dieter Steger haben sich in der abschließenden Abstimmung für das Gesetz ausgesprochen. Es enthalte nämlich eine Klausel für die Sonderautonomien zum Umgang mit eventuellen, durch die Steuerreform entstehenden Mindereinnahmen im Südtiroler Landeshaushalt, so SVP-Fraktionssprecherin Gebhard: „Der enthaltene Passus ist ein Schritt in die richtige Richtung: Die Regierung hat sich verpflichtet, zum Ausgleich eventueller, durch die Steuerreform entstehenden, Mindereinnahmen entsprechende Vereinbarungen mit den Autonomen Regionen und Provinzen zu treffen – dies ist heute in der Abgeordnetenkammer durch die Annahme eines sog. ‚Tagesordnungspunktes‘ mit einer Absichtserklärung seitens der Regierung nochmals unterstrichen worden.“ 

„Das vorliegende Ermächtigungsgesetz enthält Ziele und Grundsätze, die wir mittragen können“, erklärte Gebhard. So würde etwa die Reduzierung der Steuerbelastung für Familien, um gleichzeitig Geburtsrate und Wirtschaftswachstum zu fördern, eine effizientere und bürgernahe Steuerstruktur sowie eine stärkere Förderung von Familien, Arbeitnehmer:innen und Unternehmen in Aussicht gestellt. 

Positiv bewertet Gebhard dabei, dass das Ermächtigungsgesetzes den Fokus auf Familien und einkommensschwächere Gruppen legt, welche zum Beispiel durch eine reduzierte Besteuerung des 13. Monatsgehaltes und der Überstunden Erleichterungen erfahren sollen. „Das sind Entscheidungen, von denen Eltern und ihre Kinder nach Erlass der entsprechenden Ausführungsdekrete unmittelbar profitieren können“, weiß Gebhard, „was wir angesichts der Teuerungen auch als dringend notwendig erachten." 

„Die große Herausforderung wird es sein, die Reform umzusetzen, ohne dabei einerseits die Steuerbelastung zu erhöhen und andererseits den Staatshaushalt zu belasten“, weiß Gebhard um die Knackpunkte. 

„Wie die Steuerreform konkret aussehen und wie sie sich konkret auf die Bürger:innen auswirken wird, kann man im Moment noch nicht sagen. Dies entscheidet sich in den entsprechenden Ausführungsdekreten, für die die Regierung zwei Jahre Zeit hat. Die ersten Dekrete sollen bereits in Hinblick auf das anstehende Bilanzgesetz 2024 erlassen werden“, so Gebhard.