Honorarverzeichnis

honorarverzeichnis

Ich verrechne meine Beratungsleistungen nach Zeitaufwand (Ausnahmen siehe unten). Dazu erfasse ich alle meine Leistungen chronologisch und dokumentiere je Klient die jeweils konkret erbrachte Leistung, die Aktzuordnung dieser Leistung und den dafür benötigten Zeitaufwand. Ich erfasse meine Tätigkeit dabei in 10 Minuten-Einheiten.

Für meine Rechtsanwaltsarbeitsstunde verrechne ich derzeit EUR 350,- zzgl. USt und Barauslagen, für Arbeitsstunden meiner Mitarbeiter EUR 180,- bis EUR 250,- zzgl. USt und Barauslagen. Bei umfangreicher und laufender Betreuung durch meine Kanzlei gewähre ich Nachlässe auf diese Stundensätze.

Auch meine Leistungen im Zusammenhang mit der Vertretung vor Gericht verrechne ich grundsätzlich nach Zeitaufwand. Nur Gerichtsverhandlungen verrechne ich nach den gesetzlichen Tarifsätzen des Rechtsanwaltstarifgesetzes (Ausnahmen siehe unten).

Ich gewähre meinen Klienten volle Transparenz bei der Honorarverrechnung. Als Beilage zu meiner Honorarnote stelle ich Leistungsaufstellungen in voller Detaillierung zur Verfügung.

Ich rechne üblicherweise zum Quartalsende ab. Auf Wunsch rechne ich auch monatsweise ab.

Ausnahmen von der Verrechnung nach Zeitaufwand bilden:

  • Gerichtsverhandlungen werden nach dem RATG abgerechnet.
  • Liegenschaftskaufverträge samt Kaufabwicklung verrechne ich unter der Voraussetzung, dass keine unvorhergesehenen Komplikationen auftreten, wie folgt:

    1,5 % vom Kaufpreis ab € 500.000,00 plus USt und Barauslagen

    2 % vom Kaufpreis zwischen € 150.000,00 – € 499.999,99 plus USt und Barauslagen, gedeckelt bei einem Honorar von € 7.500,00 plus USt und Barauslagen

    2,5 % vom Kaufpreis bis € 149.999,99, gedeckelt bei einem Honorar von € 3.000,00 plus USt und Barauslagen; Mindesthonorar jedenfalls € 2.000,00 plus USt und Barauslagen

    Zusätzlich Fallen Kosten für etwaige Pfandrechtslöschungen und Anmerkungen von Rangordnungen der Verkäufer (€ 300,00 plus USt und Barauslagen), Pfandrechtseinverleibungen der Käufer (nach Vereinbarung) und der Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer für die Verkäufer (€ 150,00 plus USt und Barauslagen) an!

    Unvorhergesehene Komplikationen werden extra verrechnet. Die Kaufvertragserstellung basiert auf den Angaben der Vertragsparteien. Ausgeschlossen ist die Haftungsübernahme für tatsächliche Gegebenheiten des Kaufobjektes, z.B.: dessen Existenz, dessen Zustand, dessen Eigenschaften, dessen konsensgemäßer Errichtung, etc. Einsichtnahme in den Bauakt und Begehung der Liegenschaft erfolgt ausschließlich gemeinsam mit einem technischen Sachverständigen bei eigenständiger Beauftragung.

  • Neubauprojekte mit/ohne Wohnungseigentumsbegründung und Abverkauf der Wohnungen (nach Vereinbarung).
  • Bei umfangreicher und laufender Betreuung (nach Vereinbarung).

Honorarverzeichnis


    zurück zu Spezialgebiete