Der Rentenlücken-Rechner berechnet den Betrag, der Ihnen bei Renteneintritt netto weniger zur Verfügung stehen wird. Die Differenz, also die Lücke zwischen Nettogehalt und Nettorente verdeutlicht meist, dass man sich möglichst rechtzeitig um die private Altersvorsorge kümmern sollte.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen Ihrem letzten Nettogehalt und Ihrer Nettorente.
- Auch Ihre Rente muss versteuert werden. Diese Steuer berechnet unser obiger Rechner.
- Möchten Sie auch das Datum für Ihren Renteneintritt berechnen, dann empfehlen wir unseren passenden Rechner.
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Bedienung des Rechners und Beispiel-Berechnung
Inhalt
Eingabehilfen zum Rentenlücken-Rechner
Geburtsdatum
Geben Sie bitte Ihr Geburtsdatum ein. Anhand des Geburtsdatums kalkuliert der Rentenlücken-Rechner zusammen mit Ihrem derzeitigen Brutto eine Hochrechnung für den Beginn und die voraussichtliche Höhe Ihrer künftigen Rente.
Alter bei Berufseinstieg
Geben Sie bitte an, ab welchem Alter Sie als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer tätig wurden. Ab diesem Zeitpunkt wurden Rentenpunkte gesammelt und vom Rentenlücken-Rechner berücksichtigt.
Derzeitiges Bruttogehalt
Bitte geben sie Ihre derzeitiges Bruttogehalt an. Das aktuelle Bruttogehalt bildet hier zum einen die Grundlage für die Berechnung der künftigen Rentenhöhe, zum anderen wird das aktuelle Nettogehalt berechnet, um dieses mit der künftigen Nettorente zu vergleichen. Die Differenz ist die voraussichtliche Rentenlücke.
Steuerklasse
Bitte geben Sie Ihre Steuerklasse an. Damit Sie nicht zu viele Eingaben zur Berechnung der Rentenlücke machen müssen, geht der Rechner anhand des Nettolohns und der Nettorente vereinfachend von folgenden Annahmen aus:
- Bei Steuerklasse 2 werden zwei auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Kinderfreibeträge angenommen, ansonsten keine.
- Bei Steuerklasse 3 wird für die Besteuerung der voraussichtlichen Rente davon ausgegangen, dass dann das Splittingverfahren, also die gemeinsame Veranlagung angewandt wird.
- Bei allen anderen Steuerklassen basiert die Besteuerung der Rente auf dem Grundtarif, also der getrennten Veranlagung.
Kirchensteuer
Bitte wählen Sie hier aus, wie hoch Ihr Kirchensteuersatz ist. Die Kirchensteuer beträgt derzeit in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent und in den übrigen Bundesländern 9 Prozent der Einkommensteuer.
Überwiegender Arbeitsort
Geben Sie bitte an, ob Ihre überwiegende Arbeitsstätte in den alten oder in den neuen Bundesländern liegt. Abhängig davon ist das für die Berechnung der voraussichtlichen Rentenhöhe maßgebende Durchschnittsentgelt.
Beispiel für die Berechnung der Rentenlücke
Herr Adams ist am 04.01.1990 geboren, Anfang 2024 also 34 Jahre alt und möchte zu diesem Zeitpunkt wissen, wie groß seine voraussichtliche Rentenlücke sein wird.
- Herr Adams hat mit 20 seine Ausbildung als Einzelhandelskaufmann begonnen, danach seinen Wehrdienst absolviert und ist seit dem als Einzelhandelskaufmann beschäftigt.
- Nun im Alter von 34 Jahren verdient er monatlich 3.000 Euro brutto.
- Er hat Steuerklasse 1 und zahlt 9 Prozent Kirchensteuer.
- Der Zusatzbeitrag seiner Krankenversicherung entspricht dem durchschnittlichen Satz von 1.7 Prozent (2024)
- Seine Arbeitsstätte liegt in Köln.
1. Berechnung des Nettogehalts
Von Herrn Adams Monatsbrutto sind seine Beiträge zur Sozialversicherung sowie Steuern abzuziehen. Diese gliedern sich 2024 wie folgt:
Beiträge zur Sozialversicherung | Steuern | |||
---|---|---|---|---|
1,300 % Arbeitslosenversicherung | 39,00 € | Lohnsteuer | 322,08 € | |
8,150 % Krankenversicherung | 244,50 € | Solidaritätszuschlag | 0,00 € | |
1,700 % Pflegeversicherung | 51,00 € | 9 % Kirchensteuer | 28,98 € | |
9,300 % Rentenversicherung | 279,00 € | |||
Summe | 613,50 € | Summe | 351,06 € |
Nettogehalt |
---|
Herrn Adams Nettogehalt beträgt demnach 3.000 Euro − 613,50 Euro − 351,06 Euro = 2.035,44 Euro |
2. Berechnung der voraussichtlichen Bruttorente
Die Regelaltersrente beginnt für Herrn Adams mit 67 Jahren am 01.02.2057. Die Höhe seiner Regelaltersrente wird anhand seines derzeitigen Bruttogehalts, seines Alters bei Berufseinstieg und seines überwiegenden Arbeitsortes hochgerechnet.
Der Rentenlücken-Rechner ermittelt über ein Näherungsverfahren die durch Herrn Adams gesammelten Entgeltpunkte (Rentenpunkte) vom Beginn seiner beruflichen Laufbahn bis zum Renteneintritt. Genaueres zu diesem Verfahren zur Berechnung der Entgeltpunkte können sie auf der Seite zu unserem Rentenrechner oder beim Infobutton zur Regelaltersrente im Ergebnis des obigen Rentenlücken-Rechners in Erfahrung bringen.
Gemäß der Rentenformel ergibt sich für Herrn Adams folgendes:
Regelaltersrente für Herrn Adams |
---|
Monatliche Altersrente = 41,0343 Entgeltpunkte × 37,60 Euro (Rentenwert West) × 1,0 × 1,0 |
Monatliche Altersrente = 1 542,89 Euro |
3. Berechnung der Nettorente
Von Herrn Adams künftiger Bruttorente sind noch Abschläge, nämlich seine Beiträge zur Sozialversicherung sowie Steuern abzuziehen. Diese gliedern sich für 2024 wie folgt:
Für die Prognose wird hier zur Berechnung der Steuern und Sozialversicherungsabgaben die aktuelle Gesetzgebung mit den derzeitigen Sozialversicherungs- bzw. Steuersätzen verwendet. Zu Beginn der Rente wird jedoch die dann geltende Regelung herangezogen.
Beiträge zur Sozialversicherung | Steuern | |||
---|---|---|---|---|
8,15 % Krankenversicherung | 125,74 € | Einkommensteuer | 70,58 € | |
3,40 % Pflegeversicherung | 52,46 € | Solidaritätszuschlag | 0,00 € | |
9 % Kirchensteuer | 6,35 € | |||
Summe | 178,20 € | Summe | 76,93 € |
Dabei werden die Steuern für die Rente grundsätzlich jährlich erhoben. Hier wurden sie zum Vergleich mit dem derzeitigen monatlichen Nettogehalt auf den Monat herabgerechnet. Zunächst wird also das zu versteuernde Jahreseinkommen anhand der Rente berechnet. Dann wird der je nach Alter zu gewährende Rentenfreibetrag sowie die Sozialversicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen abgezogen. Nach abschließenden Abzügen von Werbungskostenpauschbetrag und Sonderausgabenpauschbetrag erhält man das zu versteuernde Einkommen von Herrn Adams. Unter Berücksichtigung des Grundfreibetrags von 11.604 Euro (2024) sind somit jährlich 847 Euro, also monatlich 70,58 Euro Einkommensteuern für Herrn Adams fällig.
Nettorente |
---|
Herrn Adams Nettorente beträgt demnach 1.542,89 Euro − 178,20 Euro − 76,93 Euro = 1.287,76 Euro |
Wie hoch ist die Rentenlücke?
Die Rentenlücke bzw. Versorgungslücke ist der Betrag, der Herrn Adams nach Renteneintritt netto voraussichtlich weniger zur Verfügung stehen wird. Dieser Betrag ist die Differenz von Nettogehalt zur Nettorente.
Rentenlücke |
---|
Herrn Adams Rentenlücke beträgt demnach 2.035,44 Euro − 1.287,76 Euro = 747,68 Euro |
Damit beträgt die voraussichtliche Nettorente von Herrn Adams nur noch 63,27 Prozent vom Nettogehalt.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenlücke" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- BMAS Altersrenten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Rentenlücke" wurde zuletzt am 20.03.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Stefan Banse. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Rentenlücke"
- Hinterlegen der ab 1. Juli 2024 geltenden Rentenwerte im Rentenrechner: Erhöhung des Rentenwerts Ost und West von 37,60 Euro auf 39,32 Euro (4,57 Prozent).
- Anpassung des Beispiels für die Berechnung der Rentenlücke 2024.
- Anpassung von Rentenlücken-Rechner und Texten an die Gehaltsberechnung für 2024.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite