Wenn ein Verwandter Ihnen ein großzügiges Geschenk macht, kann es sein, dass Sie Schenkungsteuer zahlen müssen. Mit unserem Schenkungsteuerrechner können Sie ermitteln, ob es für Sie lohnenswert ist, das Geschenk anzunehmen, oder ob Sie es lieber ausschlagen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Freibeträge bei einer Schenkung hängen direkt vom Verwandtschaftsverhältnis zum Schenkenden ab.
- Ehepartner haben den höchsten Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro, Kinder dürfen steuerfrei mit 400.000 Euro beschenkt werden. Alle anderen Freibeträge finden Sie in der folgenden Tabelle.
- Oder Sie machen es sich einfach und nutzen unseren obigen Rechner.
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Inhalt
Wie hoch ist der Freibetrag bei einer Schenkung?
Die Freibeträge bei einer Schenkung hängen direkt vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Schenker und Beschenktem ab. Ehepartner profitieren vom höchsten Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro, Kinder dürfen steuerfrei in Höhe von 400.000 Euro beschenkt werden. Alle anderen Freibeträge entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle (Stand 2024):
Beschenkter | Freibetrag |
---|---|
Ehegatte/eingetragener Lebenspartner | 500.000 Euro |
Kinder und die Kinder verstorbener Kinder | 400.000 Euro |
Enkel | 200.000 Euro |
Urenkel und Eltern (für Letztere aber nur von Todes wegen) | 100.000 Euro |
Nichten/Neffen, Geschwister, Eltern | 20.000 Euro |
Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern | 20.000 Euro |
geschiedener Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner | 20.000 Euro |
übrige Personen | 20.000 Euro |
Wo meldet man eine Schenkung?
Eine Schenkung beim Finanzamt mit einer Frist von drei Monaten zu melden. Sowohl Beschenkter als auch der Schenker müssen beide eine Meldung abgeben. Folgende Angaben müssen bei der Meldung an das Finanzamt enthalten sein:
- Personendaten der Beteiligten (Schenker und Beschenkter)
- Was wurde geschenkt?
- Verwandtschaftliches Verhältnis
Wie kann man mit Geschenken Steuern sparen?
Wenn die Freibeträge für Geschenke stets eingehalten werden, kann ein Vermögen steuerfrei von Eltern auf Kinder übertragen werden. Die Freibeträge gelten jeweils für zehn Jahre und werden auf das Erbe angerechnet, wenn der entsprechende Zeitraum zum Todeszeitpunkt des Schenkenden noch nicht vorüber ist. Je näher der Verwandtschaftsgrad ist, umso höher darf der Wert des Geschenkes ausfallen, bevor Steuern fällig werden. Dabei ist zu beachten, dass auch bei Sachgeschenken eine Steuerpflicht entstehen kann. Hier ist es besonders wichtig, die zu erwartende Steuerlast zu berechnen, bevor das Geschenk angenommen wird. Im Zweifel ist jedoch der Schenkende selbst auch in der Pflicht, wenn der Beschenkte die Steuer nicht zahlen kann, ohne das Geschenk zu verkaufen. Dies ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) von der Bundesregierung geregelt worden.
Wie wird das Eigenheim bei der Schenkung bewertet?
Wenn das Eigenheim unter Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern verschenkt wird, muss dafür laut ErbStG keine Schenkungsteuer gezahlt werden. Während im Erbfall der Ehepartner noch zehn Jahre im Haus leben muss, bevor er es erbschaftsteuerfrei verkaufen kann, darf hingegen bei einer Schenkung die Immobilie theoretisch sogar sofort steuerfrei veräußert werden.
Müssen Geschenke beim Finanzamt gemeldet werden?
Geschenke müssen laut ErbStG innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Zu einer Anmeldung sind sowohl der Beschenkte als auch der Schenkende (bei Erbschaft der Erblasser) verpflichtet. Allein das Wissen darum, dass aufgrund von Freibeträge keine Steuern zu zahlen sind, genügt noch nicht, um auf eine Anmeldung des Betrages bzw. des Wertes zu verzichten. Falls die Schenkung jedoch notariell oder vor einem Gericht beurkundet wird, dürfen beide Beteiligten davon ausgehen, dass die Anmeldung der Schenkung bereits auf offiziellen Wegen geschehen ist. In diesem Fall entscheidet das Finanzamt darüber, ob der Beschenkte eine gesonderte Steuererklärung einreichen muss oder nicht.
Bei der Anmeldung einer Schenkung muss angegeben werden, wer wem was warum schenkt. Also neben den Angaben aller Personendaten muss auch deutlich genannt werden, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis beide Personen zueinanderstehen und ob es einen bestimmten Anlass zur Überlassung des Geschenkes gab. Das verwandtschaftliche Verhältnis ist vor allem wichtig, um die Steuerklasse und die Freibeträge ermitteln zu können. Auch diese Freibeträge werden im Steuerbescheid ausgewiesen.
Unser Rechner ersetzt keinen Steuerberater! Der Steuerberater kann im Einzelfall die besten Steuertipps nennen, so dass Sie auf Ihrem Steuerbescheid nach der Erbschaft oder der Schenkung keine böse Überraschung erleben. Natürlich immer im Rahmen des ErbStG Gesetzes.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Schenkungsteuer" verwendet:
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Wikipedia
- Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Schenkungsteuer" wurde zuletzt am 06.11.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Michael Mühl. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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- Anpassung unseres Schenkungsteuerrechners sowie aller Texte an die rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft getretene Reform zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
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