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Polizisten Dienstwaffe entrissen und auf diesen geschossen: Salzburger bedingt in Anstalt eingewiesen

Eine bereits bestehende psychische Grundstörung, verbunden mit - erneutem - Konsum von Marihuana und Kokain in den Tagen und Stunden zuvor, hatte einen Stadt-Salzburger (37) am frühen Morgen des 25. Juni 2020 "durchdrehen" lassen, wie es Staatsanwalt Robert Holzleitner Dienstag im Prozess gegen den 37-Jährigen formulierte.

In Salzburg-Leopoldskron war es zu dem folgenschweren Polizeieinsatz gekommen.
In Salzburg-Leopoldskron war es zu dem folgenschweren Polizeieinsatz gekommen.

Laut Staatsanwalt Holzleitner hatte der zuvor im Haus seiner Familie in Leopoldskron massiv randalierende Salzburger einem deshalb herbeigerufenen Polizisten die Dienstwaffe aus dem Holster gerissen. Und dann vier Schüsse in Richtung des 30-jährigen Beamten abgefeuert. Der Polizist erlitt einen Unterarmdurchschuss, wurde schwer verletzt - ebenso wie auch der 37-Jährige selbst: Ein zweiter, 25-jähriger Polizist hatte unmittelbar nach den Schüssen auf den Funkstreifenkollegen aus Nothilfe sechs Mal in Richtung des durchdrehenden Salzburgers gefeuert; dieser wurde im Brustbereich getroffen.

Im nunmehrigen Geschworenenprozess beantragte der Staatsanwalt die Einweisung des damals psychotischen und unter Drogen stehenden 37-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: "Der Salzburger war zum Tatzeitpunkt aufgrund seiner kokain-induzierten psychotischen Störung nicht zurechnungsfähig. Deshalb wurde er auch nicht wegen versuchten Mordes angeklagt, sondern es wurde von uns Antrag auf eine Anstaltsunterbringung gestellt", so Staatsanwalt Holzleitner.

Der unbescholtene Salzburger (Verteidiger: RA Kurt Jelinek) betonte gegenüber dem Geschworenensenat (Vorsitz: Richter Günther Nocker), dass es ihm "sehr leid" tue, was damals passiert sei: "Ich kann mich selbst nicht mehr erinnern, was ich gemacht habe. Aber ich möchte mich dafür entschuldigen." Er wisse nur noch, "dass ich in meiner Wohnung in unserem Haus Drogen genommen habe. Dann ist mir schwindlig geworden. Von einer Überflutung mit Wasser und meinem Sprung aus dem Fenster weiß ich nichts mehr", so der 37-Jährige.

Laut Einweisungsantrag hatte der Salzburger den Wasserhahn ausgerissen, weitere Sachen beschädigt und war dann von einem Vordach in die Hauseinfahrt gesprungen und dort liegen geblieben - mit einem Fersenbeinbruch, wie sich später herausstellte.. Sein Bruder und sein Vater verständigten letztlich die Polizei - die besagten zwei Beamten kamen. Der später angeschossene ältere Polizist im Zeugenstand: "Der Mann auf dem Boden schrie wiederholt um Hilfe, er hatte weit aufgerissene Augen. Ich bin hin, fragte, was los ist und wollte ihn beruhigen - dann ging alles sehr sehr schnell. Ich weiß nur noch: Er hat sich an mir festgehalten, kurz darauf habe ich einen Knall wahrgenommen und hatte einen Hörsturz. Dann sah ich plötzlich eine Schusswaffe in seinen Händen. Und dann registrierte ich: Er hat meine Waffe." Nachsatz des 30-Jährigen Polizisten: "Ich dachte, das war 's jetzt. Aus meinem Ärmel floss Blut. Aber gottseidank war's das nicht - dank meines Kollegen."

Durchaus bemerkenswert erscheint übrigens eine weitere Aussage des Polizisten, auf den der 37-Jährige mit dessen Dienstwaffe gefeuert hatte: "Ich weiß bis heute nicht, wie der Mann zu meiner Waffe kam. Die war ja im Sicherheitsholster drinnen. Da muss man einige Handgriffe kennen, um die Waffe aus dem Holster ziehen zu können." Diesbezüglich ist übrigens Faktum, dass der Salzburger eigenen Angaben nach in seiner Bundesheer-Zeit an der "Pistole 80" ausgebildet wurde - ein baugleiches Modell wie die von der Polizei benutzte Glock.

Der Salzburger war einige Monate nach seiner Tat in der geschlossenen Psychiatrie; dank erfolgreicher Behandlung ist er seit Ende 2020 aber wieder zu Hause. Dort darf er auch bleiben: Der Geschworenensenat beließ es nämlich bei einer bedingt nachgesehenen Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher (rechtskräftig). Dem 37-Jährigen wurden jedoch einige Weisungen auferlegt: Er muss dem Gericht unter anderem die regelmäßige Inanspruchnahme von Psychotherapie sowie die Durchführung regelmäßiger Drogentests nachweisen.