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KfW-Kredite für Unternehmen Die Tücken der Corona-Hilfe

Mit ihren Novemberhilfen wollte die Bundesregierung Unternehmen komplikationslos durch den Shutdown helfen. Doch wer schon im Frühjahr Kredite der Staatsbank KfW bekam, hat jetzt oft ein Problem.
Wirtschaftsminister Altmaier: ergebnisloses Hin und Her

Wirtschaftsminister Altmaier: ergebnisloses Hin und Her

Foto: HAYOUNG JEON/EPA-EFE/Shutterstock

Wer Gutes tun will, verheddert sich zuweilen im Gestrüpp seiner hehren Absichten und den wohlmeinenden Regeln, die er aufgestellt hat, um seine Ziele zu erreichen. Diese Erfahrungen machen derzeit die Mitarbeiter von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), die im Auftrag ihres Dienstherrn den deutschen Mittelstand aus der Coronakrise retten sollen. 

Wieder einmal sind die umstrittenen November- und Dezemberhilfen Teil des Problems. Sie entschädigen Gastronomiebetriebe und deren Zulieferer, wenn sie wegen des Shutdowns ihre Umsätze ganz oder zum großen Teil verlieren. Immerhin Dreiviertel der Umsätze im Vorjahresmonat schießt der Staat als Ersatzzahlung zu 

Kein Wunder also, dass betroffene Unternehmen die großzügige Hilfe gern annehmen. Doch damit fangen für viele neue Schwierigkeiten an. Für zahlreiche Firmen, die schon im Frühjahr beim ersten verordneten Ladenschluss Hilfskredite der staatlichen Förderbank KfW in Anspruch genommen haben, zeigen sich die neuen Hilfen alles andere als komplikationslos. Übersteigen die beiden Unterstützungsmaßnahmen zusammen die beihilferechtlich relevante Summe von 800.000 Euro, werden sie nämlich gegeneinander aufgerechnet.

Das böse Erwachen beim Gang zur Bank

Getreu dem eingängigen Motto »Geschenktes Geld ist besser als geliehenes« versuchen betroffene Unternehmen, ihre Kredite, für die sie Zins und Tilgung aufbringen müssen, vorzeitig abzulösen. Die neuen Zuschüsse im Rahmen der Winterhilfen erscheinen ihnen attraktiver, denn sie müssen nicht zurückgezahlt werden.

Das schien zunächst auch problemlos möglich zu sein. Auf der eigens für betroffene Firmen eingerichteten Internetseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de  erklärte die Bundesregierung, dass KfW-Kredite vor Ablauf ihrer Laufzeit kostenlos zurückgezahlt werden dürfen. So jedenfalls beteuern es Unternehmer, die sich auf der Seite über die neuen Hilfen informierten.

Die Zusage ist wichtig, denn es kann für Bankkunden teuer werden, einen Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. Geldgeber verlangen dafür gewöhnlich einen Preis, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Sie kann sich auf einen erklecklichen Anteil des Kreditvolumens summieren. Unternehmen in Existenznot, die auf jeden Euro angewiesen sind, können sich die Operation oft nicht erlauben.

Umso erleichterter waren viele, dass sich die Bundesregierung offenbar problembewusst gab und auf Vorfälligkeitsentschädigungen bei den Krediten ihrer Staatsbank KfW verzichten wollte. Zu jenen, die sich freuten, zählte auch Ulfert Zöllner, Geschäftsführer des Service-Bunds, einem Zusammenschluss von rund 30 mittelständischen Unternehmen vor allem in Norddeutschland, die Hotels, Kantinen, Krankenhäuser und Altenheime mit Lebensmitteln versorgen. Bei seinen Recherchen zu den neuen Hilfen war auch Zöllner auf die Passage mit der kostenfreien Rückzahlung der KfW-Kredite gestoßen.

Das böse Erwachen kam beim Gang zur Bank. Die verlangte von einigen Mitgliedsunternehmen trotz allem Vorfälligkeitsentschädigungen. Der Grund: Wohl nicht bei allen Kreditprogrammen der KfW, die im Zuge der Corona-Hilfen aufgelegt wurden, galt die kostenfreie Ablöse. Das hatte wohl auch die Bundesregierung zwischenzeitlich bemerkt. Der entsprechende Hinweis auf der Seite verschwand.

Hilfesuchend wandte sich Zöllner an das Bundeswirtschaftsministerium und schilderte in einer Mail das »handfeste Problem«. Die Antwort der Beamten aus Berlin war ausweichend. Der dargestellte Konflikt mit den Hausbanken dürfte sich eigentlich nicht zeigen, schrieben sie zurück. Ob Zöllner Beispiele liefern könne. Konnte er. Gleich drei Unternehmen aus seinem Unternehmensverbund wollten Kredite in Höhe von jeweils 800.000 Euro zurückzahlen. Bei zweien verlangten die Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung von 60.000 Euro, beim dritten sogar von 100.000 Euro.

Die Ministerien weisen jede Verantwortung von sich

In der Frage, warum der Hinweis auf die Kostenfreiheit verschwunden sei, machte sich das Altmaier-Ministerium einen schlanken Fuß. Die Beamten verwiesen darauf, dass es sich um eine Internetseite des Bundesfinanzministeriums handele, zu dessen Inhalten sie keine Stellung nehmen könnten.

Doch auch die Leute von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) wollen offenbar nichts mit der Angelegenheit zu tun haben. Auf Nachfrage des SPIEGEL teilten sie mit: »Vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Sie an das für das KfW-Sonderprogramm 2020 und für die angesprochene Website federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verweisen möchte.«

Das Wirtschaftsministerium wiederum teilt mit, dass die KfW keine Vorfälligkeitsentschädigung verlange. Ob und in welchem Ausmaß die Hausbanken, über die die KfW-Programme abgewickelt werden, eine solche Entschädigung einforderten, sei Bestandteil der Vertragsbeziehungen zwischen den Banken und den Kreditnehmern. Solche Beziehungen aber entzögen sich »dem direkten Eingriff des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie«.

Ulfert Zöllner ist ob des ergebnislosen Hin und Hers erzürnt. »Den ganzen Sommer hatte die Bundesregierung Zeit, das Programm vorzubereiten, jetzt leistet sie sich einen derartigen Schnellschuss.« Noch immer haben Zöllner und seine Mitgliedsunternehmen keine Sicherheit, wie sie mit der Vorfälligkeitsentschädigung verfahren sollen. Sie zahlen sie, damit sie in den Genuss der günstigen Novemberhilfen gelangen können, jedoch nur unter Vorbehalt.

Das Urteil des Managers über die Akteure in Berlin steht fest. »Die wissen nicht, was sie tun.«