Schätzungen zufolge werden in der EU trotz möglicher Alternativen jährlich noch 40 Tonnen Quecksilber für die Herstellung von Zahnamalgam genutzt. EU-weit verboten ist es bislang nur bei der Behandlung von Kindern unter 15 Jahren und Schwangeren oder Stillenden. Auch in Deutschland wird Zahnamalgam noch eingesetzt.
Das nun beschlossene Verbot ab 2025 sieht befristete Ausnahmen für Mitgliedstaaten vor, die mehr Zeit für die Anpassung ihres nationalen Gesundheitssystems benötigen. Sie können die Verwendung, Herstellung und Einfuhr von Amalgam höchstens bis zum 30. Juni 2026 weiter erlauben. Ausnahmen gibt es laut Gesetz zudem, wenn ein Arzt die Behandlung mit dem quecksilberhaltigen Stoff für "unbedingt erforderlich hält".
Die Unterhändler des Parlaments und der 27 EU-Staaten hatten sich in ihrem Kompromiss von Anfang Februar zudem darauf verständigt, die Herstellung, Einfuhr und den Export sechs quecksilberhaltiger Lampen ab Ende 2025 beziehungsweise Mitte 2026 zu verbieten. Die Mitgliedsländer müssen das Verbot noch formal absegnen.
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