Sie wollte nur Reisepässe für ihre zwei Kinder beantragen, dann landete sie vor Gericht: Die Staatsanwaltschaft warf einer Frau aus dem Bodenseekreis Urkundenfälschung in zwei Fällen vor. Nun musste sich die 54-Jährige vor dem Amtsgericht Überlingen verantworten.

Sie ist zwar verheiratet, lebt aber seit geraumer Zeit nicht mehr mit ihrem Ehemann zusammen, mit dem sie zwei Kinder hat. Vor Gericht sagte die Frau, dass sie regelmäßig im Einverständnis ihres Mannes für diesen unterschreibe, wenn es um Belange der Kinder gehe. „Wir besprechen im Vorfeld, worum es geht, und dann unterschreibe ich“, erklärte die Angeklagte. Dass sie damit eigentlich eine Straftat begeht, war ihr vor Gericht nicht bewusst.

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Mitarbeitern im Rathaus ihres Wohnortes war die unkenntliche Unterschrift im März dieses Jahres aufgefallen. Die Angeklagte schilderte: „Ich habe für die Kinder dringend Reisepässe gebraucht und bin mit den nötigen Formularen ins Rathaus gegangen, um die Pässe zu beantragen.“

Auf den Formularen war sowohl die Unterschrift der Mutter gesetzt als auch die des Vaters – für die jedoch ebenfalls die Mutter verantwortlich zeichnete. Die Mitarbeiter im Rathaus wiesen die 54-Jährige zunächst darauf hin, dass sie nicht die notwendigen Formulare mitgebracht hatte und gaben ihr weitere Dokumente mit nach Hause.

Richter: „Im Auftrag selbst unterschreiben? So geht das nicht!“

Diese Papiere füllte die Angeklagte aus und machte sich wenig später erneut auf in Richtung Rathaus. Dort stellten die Mitarbeiter die unkenntliche, nicht lesbare Unterschrift des Vaters infrage. Richter Alexander von Kennel wies die Angeklagte zurecht: „Im Auftrag selbst unterschreiben? So geht das nicht!“

Der Verteidiger der Frau betonte seinen Zweifel am Vorsatz seiner Mandantin. „Der Vater der Kinder wusste von den Reisepässen. Ich erkenne hier kein vorsätzliches Handeln“, sagte er. Dieser Aussage konnte Richter von Kennel nicht zustimmen. „Ich kann doch nicht einfach mit fremden Namen unterschreiben“, sagte er deutlich und richtete das Wort an die 54-Jährige: „Im Auftrag unterschreiben, das geht. Aber Sie haben eine andere Unterschrift genommen als ihre eigene, völlig unleserlich. Und das zwei Mal. Das war verboten.“

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Frau muss Geldstrafe von 2750 Euro zahlen

Die Angeklagte nahm zwar vor Gericht die Schuld auf sich, beteuerte aber, nicht über ihr Handeln nachgedacht zu haben. „Ich habe ja schon gesagt, dass wir das immer so gemacht haben“, beteuerte sie.

Schlussendlich forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 55 Tagessätzen zu je 70 Euro von der Frau. Der Verteidiger bat um Tagessätze in Höhe von 50 Euro. „Ich halte 55 Tagessätze in Höhe von 50 Euro für angemessen“, sagte Richter Alexander von Kennel schließlich bei der Urteilsverkündung und sprach die Angeklagte in zwei Fällen der Urkundenfälschung schuldig. Das Strafmaß begründete er mit dem geringen eigenen Einkommen, das die Frau monatlich zur Verfügung habe.