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Ein Reisender liest während des Warnstreiks der EVG den Fahrplan mit den Abfahrtszeiten der Zügen auf einem Bahnsteig auf dem Hauptbahnhof.

© dpa/Jens Büttner

Update

Parteien stimmen einem Vergleich zu: EVG-Warnstreik in letzter Minute noch abgewendet

Trotz einer Abwendung könne es der Deutschen Bahn zufolge zu Einschränkungen im Zugverkehr kommen. Rund 50.000 Fahrten sowie Schicht- und Einsatzpläne müssten neu geplant werden.

Der geplante zweitägige Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) konnte kurzfristig noch abgewendet werden.

Demnach sollen die EVG und die Deutsche Bahn einem verpflichtenden Vergleich zugestimmt haben, den das Arbeitsgericht in Frankfurt vorgelegt hatte, teilte die Bahn am späten Samstagnachmittag mit.

„Vor diesem Hintergrund haben wir den Streik bei der DB AG vorerst ausgesetzt“, bestätigte schließlich auch die EVG. Zuvor hatte die ARD über die Einigung berichtet.

Bahn warnt dennoch vor Unregelmäßigkeiten

Der zuvor geplante Warnstreik hätte zu einem 50 Stunden langen Stillstand des Fernverkehrs geführt, auch im Regional- und Güterverkehr hätte wohl kaum ein Zug fahren können.

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Trotz des gerichtlichen Vergleichs warnte die Bahn aber vor Einschränkungen im Zugangebot in den nächsten Tagen.

„Die DB steht vor der großen Herausforderung, rund 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu zu planen“, hieß es.

Über das genaue Fahrplanangebot will die DB ab Sonntagmittag informieren. Weiterhin sei noch unklar, was der neue Umstand für bereits umgetauschte Tickets bedeutet.

Warnstreik noch nicht gänzlich abgewendet

Die EVG betonte, dass der Streikaufruf für einige Bahn-Unternehmen weiterhin gelte. Lediglich der Arbeitskampf bei der Deutschen Bahn wurde demnach abgesagt.

Laut Informationen der ARD könne entsprechend auch ein Warnstreik in der kommenden Woche noch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Deutsche Bahn wollte Streik via Eilantrag abwenden

Zuvor hatte die Deutsche Bahn laut einer Mitteilung vom Samstag einen Eilantrag gegen den Warnstreik beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingereicht, um den Warnstreik gerichtlich noch abzuwenden.

Der auf 50 Stunden angelegte Warnstreik sei „unverhältnismäßig und schädigt Kunden sowie unbeteiligte Dritte“, begründete die Bahn ihr Vorgehen.

Sie verwies darauf, dass sie in den Verhandlungen mit der EVG „über 10 Prozent Lohnerhöhung“ angeboten habe. Außerdem habe sie „die zentrale Vorbedingung der EVG erfüllt und sich mehrmals auf die EVG zubewegt“.

EVG warnt vor erneutem Streik, sollte die Bahn „wortbrüchig“ werden

„Der Arbeitgeber hat heute vor Gericht unmissverständlich erklärt, dass er unsere Forderungen zum Mindestlohn erfüllt“, erklärte ein EVG-Sprecher. „Auf Anraten des Gerichts haben der Arbeitgeber und wir deshalb einen Vergleich geschlossen.“

Die EVG forderte das Unternehmen auf, „umgehend in Verhandlungen mit uns zum Thema Mindestlohn einzutreten.“ Sollte der Arbeitgeber „wortbrüchig werden, werden wir erneut zu einem Streik aufrufen“, warnte der Sprecher zugleich.

Der Gang der Deutschen Bahn vors Arbeitsgericht hat sich für alle gelohnt.

Martin Seiler, DB-Personalvorstand

Der Personalvorstand der Deutschen Bahn, Martin Seiler, erklärte, der Gang vor das Arbeitsgericht habe „sich für alle gelohnt“.

Das Unternehmen bestätigte außerdem, dass zu dem Vergleich die Verabredung gehöre, „nun zügig und konstruktiv zu verhandeln, mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses“. Das Thema Mindestlohn sei „Bestandteil des Vergleichs und von beiden Parteien als Lösung anerkannt“. 

Warnstreik sollte ursprünglich von Sonntag bis Dienstag dauern

Die Gewerkschaft hat ihre Mitglieder aufgerufen, von Sonntag 22:00 Uhr bis Dienstag 24:00 Uhr die Arbeit bei der Deutschen Bahn niederzulegen.

Sie wirft dem Unternehmen insbesondere vor, nicht auf Forderungen in Bezug auf Mitarbeitende einzugehen, die den Mindestlohn bekommen. Die Bahn ist der Auffassung, sie habe diese Forderungen bereits erfüllt.

Die EVG sieht in den Tarifverhandlungen noch eine Reihe weiterer schwieriger Punkte und rechnet mit einer langwierigen Auseinandersetzung. (AFP, dpa, Tsp)

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