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Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz.

© dpa/Kay Nietfeld

Parlament soll sich mit der Regel beschäftigen: Justizminister kann die Empörung über Maskenfreiheit im Regierungsflieger verstehen

Bilder aus dem Regierungsflieger haben für Aufregung gesorgt. Die dortige Ausnahme der Maskenpflicht soll nun diskutiert werden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat Verständnis geäußert für die Empörung über die Ausnahmen von der Maskenpflicht auf dem Kanada-Flug von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne). „Ich kann die Empörung verstehen“, sagte der FDP-Politiker am Mittwoch im ZDF-„Morgenmagazin“.

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Im Deutschlandfunk erklärte Buschmann, durch die Bilder sei der Eindruck entstanden, dass für die Bevölkerung andere Regeln gelten würden als für „die da oben“. „Deshalb wäre es natürlich politisch klüger, von solchen Ausnahmen, wenn sie denn bestehen, keinen Gebrauch zu machen. Und nach meinen Informationen wird sich das Parlament auch noch mal damit beschäftigen.“

Die Regierung argumentiert, dass im Flieger der Luftwaffe andere Regeln gelten als im Linienverkehr, nämlich die der Bundeswehr. Buschmann erklärte, dass für die Reisedelegation sogar „in Wahrheit strengere Regeln“ gegolten hätten, weil die Teilnehmer sowohl hätten geimpft sein als auch einen PCR-Test nachweisen müssen.

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Buschmann ging nicht darauf ein, ob in der angesprochenen Parlamentsbefassung mit dem Infektionsschutzgesetz die generelle Maskenpflicht in Flugzeugen gestrichen werden sollte, wie es teils aus seiner Partei bereits gefordert wird. Die Kabinettsentscheidung über das Gesetz stand am Vormittag an.

Insgesamt seien die neuen Corona-Regeln für den Herbst, die auch die Maskenpflicht im Flieger beinhalten, sehr maßvoll. Viele Regelungen wie Lockdowns oder Betriebsschließungen seien im Konzept nicht dabei, sagte der Minister im Deutschlandfunk. Bei einer erhöhten Gefahr könnten die Länder die Maßnahmen in eigener Regie über das Instrument der Masken in Innenräumen erweitern. (dpa)

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