Fahr­eignungs­register Punkte in Flens­burg – das sind die Regeln

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Fahr­eignungs­register - Punkte in Flens­burg – das sind die Regeln

Ups, geblitzt. Waren es mehr als 21 km/h zu schnell, gibt es nicht nur ein Bußgeld sondern auch bis zu zwei Punkte in Flens­burg. © picture alliance / Christian Ohde

Falsch­parken, Handy am Steuer oder Vorfahrts­verstöße: Für viele Verkehrs­sünden gibts Punkte in Flens­burg. So funk­tioniert das System.

Sieg nach Punkten? Nicht beim Auto­fahren. Wer gegen Straßenverkehrs­regeln verstößt und erwischt wird, muss nicht nur ein Bußgeld zahlen, sondern auch mit Punkten in Flens­burg rechnen. Pro Verkehrs­verstoß gibt es bis zu drei Punkte. Sind im Fahr­eignungs­register mindestens 8 Punkte ange­sammelt, ist der Führer­schein weg. Wer recht­zeitig gegen­steuert, erspart sich das. Die Expertinnen der Stiftung Warentest erklären, wie die Verkehrs­sünderkartei funk­tioniert, sich Punkte abbauen lassen und der eigene Punkte­stand abge­fragt werden kann.

So funk­tioniert das Punkte­system

Die umgangs­sprach­lichen „Punkte in Flens­burg“ heißen so, weil sie im Fahr­eignungs­register (FAER) gespeichert werden und die Daten­bank vom Kraft­fahrt-Bundes­amt mit Sitz in Flens­burg verwaltet wird.

Fahr­eignungs­register nicht nur für Auto­fahrer

Nicht nur Auto­fahrer sammeln im Flens­burger Register Punkte, auch Verstöße beim Fahr­radfahren, Motor­radfahren oder von LKW-Fahrern werden dort vermerkt. Im Januar 2023 waren mehr als 10,6 Millionen Personen im FAER einge­tragen (Januar 2021: 10,9 Mio.).

Mit 8 Punkten ist der Führer­schein weg

Wer aufgrund seiner Verkehrs­sünden eine gewisse Anzahl Punkte in Flens­burg gesammelt hat, erhält Post vom örtlichen Straßenverkehrs­amt:

  • Bei 4 oder 5 Punkten gibt es eine Ermahnung und den Hinweis, dass man freiwil­lig an einem Fahr­eignungs­seminar teilnehmen kann. Damit lässt sich einmal alle fünf Jahre ein Punkt abbauen. Allerdings geht das nur, solange man nicht mehr als 5 Punkte gesammelt hat.
  • Bei 6 oder 7 Punkten flattert eine Verwarnung ins Haus mit dem Hinweis, dass der Führer­schein­entzug droht.
  • Wer 8 Punkte hat, bekommt ein mindestens sechs Monate langes Fahr­verbot.
Fahr­eignungs­register - Punkte in Flens­burg – das sind die Regeln

Punkte-Tacho. Spätestens mit sechs Punkten wird es kritisch! © Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Stiftung Warentest

Wann Punkte in Flens­burg verfallen

Gesammelte Punkte werden mit der Zeit weniger. Leichte Verstöße mit einem Punkt werden nach zwei­einhalb Jahren gelöscht, andere Ordnungs­widrigkeiten und bestimmte Straftaten nach fünf Jahren. Straftaten, die bereits zum Verlust des Führer­scheins geführt haben, bleiben zehn Jahre im System gespeichert.

Übrigens. Das Fahr­eignungs­register hieß bis 2014 Verkehrs­zentral­register und funk­tionierte mit einem anderen Punkte­system. Je nach Verstoß gab es damals 1 bis 7 Punkte und der Führer­schein war erst bei insgesamt 18 Punkten weg. Seit der Umstellung werden nur noch Verstöße gespeichert, die für die Verkehrs­sicherheit von Bedeutung sind.

Dafür gibt es Punkte

Die „Höchst­punkt­zahl“ von drei Punkten pro Vergehen gibt es vor allem für schwere Verstöße. Ein oder zwei Punkte sind hingegen schnell kassiert:

Ein Punkt

  • Mehr als 21 km/h zu schnell fahren.
  • Unzu­lässiges Halten und Parken in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen mit Behin­derung oder Gefähr­dung.
  • Zeichen eines Polizisten nicht befolgen.
  • Beim Rechts­abbiegen mit Grünpfeil nicht anhalten.
  • Hand­ynut­zung am Steuer ohne Gefähr­dung.
  • Vorfahrt nicht beachten und eine vorfahrt­berechtigte Person gefährden.

Zwei Punkte

  • Mehr als 31 km/h inner­orts und 41 km/h außer­orts zu schnell fahren.
  • Angetrunken fahren mit mehr als 0,5 Promille.
  • Rettungs­wagen, Polizei oder Feuerwehr mit Blaulicht und Einsatz­horn keinen Platz machen.
  • Hand­ynut­zung am Steuer mit Gefähr­dung.

Drei Punkte

  • Fahrerflucht.
  • Fahren im Voll­rausch.
  • Unterlassene Hilfe­leistung .
  • Kraft­fahr­zeug­rennen.
  • Fahren trotz Führer­schein­miss­brauchs.

Tipp: Wer noch genauere Informationen haben will, kann auf der Webseite des Kraft­fahrt-Bundes­amts für jedes Delikt nach­schauen, wie viele Punkte für welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vergeben werden.

Strengere Straßenverkehrs­ordnung

Im Jahr 2020 hat die Bundes­regierung mit Zustimmung des Bundes­rats eine Erneuerung der Straßenverkehrs­ordnung (StVO) beschlossen. Seitdem haben sich einige Regeln verschärft. Zum Beispiel müssen Auto­fahrer nun zwei Meter Abstand halten, wenn sie Radfahrer außer­halb von Ortschaften über­holen und Lkw-Fahrer müssen inner­orts beim Rechts­abbiegen Schritt­geschwindig­keit fahren.

Höhere Strafen seit Herbst 2021

Seit November 2021 gibt es zudem einen neuen Bußgeldkatalog, der viele Vergehen nun härter bestraft. Das Bußgeld für Geschwindig­keits­über­schreitungen bis 20 km/h inner­orts und außer­orts ist nun etwa doppelt so hoch wie zuvor – für Punkte und Fahr­verbote gelten jedoch die gleichen Regeln wie vorher.

Punkte in Flens­burg abfragen

Der eigene Punkte­stand kann beim Kraft­fahrt-Bundes­amt (KBA) in Flens­burg abge­fragt werden. Unkompliziert geht das für Personen, die die Online-Ausweisfunktion ihres Personal­ausweises nutzen. Wer das nicht tut, kann Auskunft per Post beantragen oder persönlich zum KBA gehen.

Option 1: Abfrage per Online-Ausweis

Am schnellsten funk­tioniert die Punkte­abfrage mit akti­vierter Online-Ausweis­funk­tion und einem modernen Smartphone mit NFC-Schnitt­stelle (und Ausweis­App2).

Dafür muss auf dem Smartphone diese Webseite auf kba-online.de geöffnet und den Bedingungen zuge­stimmt werden. Anschließend wird in die Ausweis­App2 auf dem Smartphone geleitet. Dort müssen gegebenenfalls noch einige Angaben ergänzt werden. Anschließend kann der Auszug aus dem Fahr­eignungs­register als PDF-Datei herunter­geladen werden.

Fahr­eignungs­register - Punkte in Flens­burg – das sind die Regeln

Identitätscheck per App. Mithilfe der Ausweis­App2 kann man sich gegen­über dem Bundes­amt ausweisen.

Option 2: Auskunft per Post

Die Auskunft ist auch weiterhin ohne die Online-Ausweis­funk­tion des Personal­ausweises möglich. Auf der Webseite kba.de gibt es dafür den Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister. Der muss ausgefüllt und unter­schrieben zusammen mit einer Kopie des Personal­ausweises oder Reisepasses an das Kraft­fahrt-Bundes­amt, 24932 Flens­burg geschickt werden. Die Auskunft kommt anschließend gebührenfrei per Post.

Option 3: Abfrage vor Ort

Wer in Flens­burg wohnt oder dort zu Besuch ist, kann den Punkte­stand im Fahr­eignungs­register auch vor Ort und ohne Gebühren beim Kraft­fahrt-Bundes­amt abfragen. Eine telefo­nische Abfrage ist nicht möglich.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.06.2023 um 16:13 Uhr
    Strafen für Menschen ohne Führerschein

    @konsument18: Stimmt, jeder Verkehrsteilnehmer, der das 14. Lebensjahr erreicht hat, ist strafmündig und kann Punkte bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er als Fußgänger, Radfahrer, Mofa- oder Mopedfahrer unterwegs ist. Ebenfalls keine Rolle spielt es, ob ein Führerschein vorhanden ist. Sammelt der Sünder allerdings genug Punkte, kann es auch zu einer Sperre für die zukünftige Erlangung der Fahrerlaubnis kommen. Unabhängig davon gibt es die Möglichkeit, Bußgelder oder dergleichen zu verhängen.

  • konsument18 am 24.04.2023 um 11:55 Uhr
    Strafen für Menschen ohne Führerschein

    Eine zunehmende Spezies, gerade in Großstädten, sind Fahrradfahrer ohne Führerschein, die in Bezug auf Verkehrsregeln mangels Kenntnis oft sehr blauäugig agieren - bis hin zu ausgewachsenen Fahrradrowdies. Mir ist bekannt, dass man auch ohne Fahrerlaubnis Punkte in Flensburg "sammeln" kann, aber die Strafe "Führerschein weg" ist in diesen Fällen ja gegenstandslos. Welche Strafe(n) gibt es stattdessen? Gibt es für diesen Personenkreis überhaupt eine?

  • flyingdoctor am 13.07.2021 um 10:15 Uhr
    Gesellschaftliche Kultur

    @ninick. Nein, die Maßnahmen sind ganz richtig - und es sind nicht nur Bürokraten daran beteiligt (gottseidank) sondern auch viele Rechtsvertreter. Es stimmt, wir haben relativ niedrige Unfallraten, aber diese Unfälle gehen auf zum Großteil auf überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol und zu geringe Abstände zurück und immer noch sterben dabei Unschuldige. Das Klima im deutschen Verkehr ist rauh und stillos. Stil kann man nicht diktieren, aber man kann schon etwas Speed rausnehmen. Ja, 30 in deutschen Innenstädten und 130 auf Autobahnen würde eine Entspanntheit unterstützen, die wir dringend benötigen. So lange das Paradigma des "freien Bürgers" mit freier Fahrt verteidigt wird, so lange gehen wir nicht mal ansatzweise sorgsam mit Energie um. Wir hatten die Spitzentechnologie zum Energiesparen (Common Rail Diesel) serienreif und was haben wir getan? Rasende Monster gebaut und uns damit erst in die Hände von CO2-Zertifikatshandel gespielt. Denkt doch einfach mal nach!

  • dealeritis am 13.07.2021 um 10:07 Uhr
    Antwort auf ninick

    Ein gedeiliches Zusammenleben ist nur mit Regeln möglich. Daher gibt es auch die Straßenvehrsregeln. Selbst wenn wir die niedrigsten Verkehrsunfälle weltweit haben, so ist doch jede(r) Verletzte oder Tote eine(r) zuviel.
    Und wer sich nicht an die Regel hält, beweiß damit, dass er nicht reif ist für den Straßenverkehr.
    Noch ein persönlicher Tip: Wenn du dich an die Regeln hälst, kannst du mit vermiedenen Knöllchen z.B. ein Eis essen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.07.2021 um 12:42 Uhr
    Beginn Tilgungsfrist

    @OrSz80: Bei Vorliegen eines Bußgeldbescheides beginnt der Lauf der Tilgungsfrist mit dem Tag der Rechtskraft des Bescheides oder dem Tag der Unanfechtbarkeit der Entscheidung. (maa)